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| BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 92/09 |
Zitiervorschläge
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Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 06.03.2003 - 9 K 2173/00
- BFH, 14.12.2005 - X R 20/04
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
- BFH, 26.11.2008 - X R 20/04
- BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 92/09
- EGMR - 2795/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 16.11.2011 - X R 15/09
Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung; …
In späteren Entscheidungen haben sowohl das BVerfG (Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 410/05, BVerfGE 120, 169, unter B.II.) als auch der Bundesfinanzhof --BFH-- (Senatsbeschluss vom 26. November 2008 X R 20/04, BFH/NV 2009, 382, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluss vom 9. Juli 2009 2 BvR 92/09;… Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2008 X B 179/08, BFH/NV 2009, 573, unter 2.b bb, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluss vom 14. September 2010 2 BvR 329/09) hinsichtlich der Beiträge zur Krankenversicherung die weitere Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 EStG in seinen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2009 geltenden Fassungen bestätigt. - BFH, 19.10.2010 - X R 43/05
Keine Verfassungswidrigkeit von EStG-Normen im VZ 2000
Der erkennende Senat ist dieser Beurteilung im Beschluss vom 26. November 2008 X R 20/04 (…BFH/NV 2009, 382) gefolgt; die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 9. Juli 2009 2 BvR 92/09, nicht veröffentlicht). - FG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 6 K 1130/12
Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs für Arbeitnehmerbeiträge zur …
In späteren Entscheidungen haben sowohl das BVerfG (Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 410/05, BVerfGE 120, 169, unter B.II.) als auch der BFH (Beschluss vom 26. November 2008 X R 20/04, BFH/NV 2009, 382, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluss vom 9. Juli 2009 2 BvR 92/09;… Beschluss vom 11. Dezember 2008 X B 179/08, BFH/NV 2009, 573, unter 2.b bb, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluss vom 14. September 2010 2 BvR 329/09) hinsichtlich der Beiträge zur Krankenversicherung die weitere Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 EStG in seinen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2009 geltenden Fassungen bestätigt (…BFH-Urteil vom 16. November 2011 X R 15/09, BFHE 236, 69, BStBl II 2012, 325, Rn. 13).
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