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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12386
BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24 (https://dejure.org/2025,12386)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2025 - 2 C 11.24 (https://dejure.org/2025,12386)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2025 - 2 C 11.24 (https://dejure.org/2025,12386)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AGVwGO BW § 21; BDG § 60 Abs. 2
    Zur Inanspruchnahme der gerichtlichen Gestaltungsbefugnis nach § 21 Satz 2 AGVwGO BW

  • rechtsinformationen.bund.de

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung; Inanspruchnahme der gerichtlichen Gestaltungsbefugnis nach § 21 Satz 2 AGVwGO BW

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 S 2 VwGOAG BW 2008, § 21 S 1 VwGOAG BW 2008, § 60 Abs 2 S 2 BDG
    Aufhebung einer Disziplinarverfügung; Inanspruchnahme der gerichtlichen Gestaltungsbefugnis nach § 21 Satz 2 AGVwGO BW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGVwGO BW § 21 ; BDG § 60 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    AGVwGO BW § 21 ; BDG § 60 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung; Inanspruchnahme der gerichtlichen Gestaltungsbefugnis nach § 21 Satz 2 AGVwGO BW

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2025, 1175
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt in der bloßen Aufrechterhaltung privater Kontakte oder partnerschaftlicher Beziehungen für sich genommen kein Dienstvergehen (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 89; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2025 - 1 WB 7.24 - zu bloßen Kontakten in sozialen Medien).

    Dem steht der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens nicht entgegen; aus diesem folgt nicht das verfahrensrechtliche Gebot der gleichzeitigen Entscheidung über alle Pflichtenverstöße (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 97 m. w. N.).

  • BVerwG, 29.10.2021 - 2 B 34.21

    Gerichtliche Bestätigung einer Disziplinarverfügung nach dem LDG BW bei nur …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24
    Rn. 31 a) Die Anwendung der in § 21 Satz 2 AGVwGO BW eingeräumten Befugnis scheidet nicht bereits deshalb aus, weil das Berufungsgericht einzelne Tatkomplexe als nicht wirksam in das Disziplinarverfahren einbezogen angesehen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - juris Rn. 10 ff.).

    Einer gerichtlichen Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gerichtsgebühren aus den analog anzuwendenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 80 f. und Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24
    Dies dient auch dem Schutz des betroffenen Beamten im Disziplinarverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - NVwZ 2009, 399 Rn. 11 …und Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 C 12.17 - NVwZ-RR 2018, 493 Rn. 16).
  • BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24
    Die Einleitungsverfügung muss Art, Umfang, Zeit und Ort der dem Beamten vorgeworfenen Handlungen so konkret beschreiben, dass es diesem möglich ist, sich zur Sache zu äußern und ggf. entlastende Umstände vorzutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 - juris Rn. 17;… Stehle, in: von Alberti u. a., Disziplinarrecht Baden-Württemberg, 1. Aufl. 2021, § 11 LDG Rn. 3).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 12.17

    Aufgabe der Regeleinstufung; Aussageverweigerungsrecht im Disziplinarverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24
    Dies dient auch dem Schutz des betroffenen Beamten im Disziplinarverfahren (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - NVwZ 2009, 399 Rn. 11 und Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 C 12.17 - NVwZ-RR 2018, 493 Rn. 16).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24
    Einer gerichtlichen Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gerichtsgebühren aus den analog anzuwendenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 80 f. …und Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 7.22

    Ausführungen zur Begründetheit in einer als unzulässig verworfenen Berufung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24
    Insoweit gilt nichts anderes, als wenn ein Gericht verfahrensfehlerhaft Ausführungen zur Begründetheit eines Rechtsbehelfs macht, obwohl es bereits dessen Zulässigkeit verneint (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2023 - 2 C 7.22 - BVerwGE 179, 328 Rn. 26 f.).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 17.15

    Beamter; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarurteil; …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24
    Entscheidet das Gericht aufgrund einer Disziplinarklage des Dienstherrn durch Disziplinarurteil, so erwächst neben dem Tenor auch die Feststellung, dass der Beamte durch ein bestimmtes Verhalten ein Dienstvergehen begangen hat, in Rechtskraft (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 17.15 - BVerwGE 156, 159 Rn. 8 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24
    Insoweit besteht eine Parallele zum Bestimmungsurteil nach § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO, bei dem die vom Gericht geäußerte Rechtsauffassung ebenfalls an der Rechtskraft der Entscheidung teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2010 - 9 C 4.09 - BVerwGE 137, 105 Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16

    Zurückstufung eines Beamten bei einem schweren Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24
    Rn. 34 Dass das Berufungsgericht diesen begrenzten Anwendungsbereich verkannt hat und die Norm des § 21 Satz 2 AGVwGO BW entgegen Wortlaut und Zweck - allerdings im Einklang mit einer Bemerkung in den Gesetzesmaterialien (LT-Drs. 14/2996 S. 149) - als eine Sollvorschrift versteht (vgl. neben der angefochtenen Entscheidung etwa das Urteil vom 26. Juli 2017 - DL 13 S 552/16 - juris Rn. 45), hat sich im vorliegenden Fall nicht ausgewirkt, da das Gericht von einer Inanspruchnahme der Abänderungsbefugnis unter Hinweis auf die Aspekte der Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie abgesehen hat.
  • BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24

    Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung

  • BVerwG, 09.10.2025 - 2 A 6.24

    Herabwürdigung von deutschen Staatsangehörigen mit ausländischen Wurzeln als …

    Dies dient gerade auch dem Schutz des betroffenen Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2025 - 2 C 11.24 - BVerwGE 185, 143 Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2026 - 90 H 3.24

    Arzt, ärztliches Attest, Impfpflicht gegen Masern, Kontraindikation, Rüge, …

    Unter welchen Umständen die Berufsgerichtsbarkeit eine Milderung aus Zweckmäßigkeit vornehmen darf, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. die restriktive Auslegung des ähnlichen Disziplinarrechts durch das BVerwG, Urteil vom 13. März 2025 - 2 C 11.24 - juris Rn. 33).

    Angesichts dessen braucht hier nicht entschieden zu werden, ob in einem Rügebescheidverfahren von der Abänderungsbefugnis der Berufsgerichtsbarkeit nur zurückhaltend Gebrauch zu machen wäre (siehe erneut BVerwG, Urteil vom 13. März 2025 - 2 C 11.24 - juris Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 3 LD 2/25

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen die …

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung die Begrenzungsfunktion der Einleitungsverfügung im Sinne einer zentralen Schutzfunktion betont hat (Urteil vom 13.3.2025 - BVerwG 2 C 11.24 -, juris Rn. 18 bis 22), dient dieser Gesichtspunkt dem Ziel, dem Beamten bereits in der Einleitungsverfügung Art, Umfang, Zeit und Ort der ihm vorgeworfenen Handlung so konkret zu beschreiben, dass es ihm möglich ist, sich zur Sache zu äußern und ggf. entlastende Umstände vorzutragen (BVerwG, Urteil vom 13.3.2025 - BVerwG 2 C 11.24 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 13.03.2026 - 2 A 7.25

    Disziplinarverfahren wegen unangemessener Äußerungen

    Bei der Unterrichtung über die Einleitungsverfügung (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2 BDG) müssen Art, Umfang, Zeit und Ort der dem Beamten vorgeworfenen Handlungen zu dessen Schutz so konkret beschrieben werden, dass es ihm möglich ist, sich zur Sache zu äußern und gegebenenfalls entlastende Umstände vorzutragen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 2025 - 2 C 11.24 - BVerwGE 185, 143 Rn. 21 …und vom 9. Oktober 2025 - 2 A 6.24 - NVwZ 2026, 342 Rn. 21 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2025 - 3 LD 7/24

    Keine Geltung einer Pflicht zur Verwendung präsenter Beweismittel im …

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung die Begrenzungsfunktion der Einleitungsverfügung im Sinne einer zentralen Schutzfunktion betont hat (Urteil vom 13.3.2025 - BVerwG 2 C 11.24 -, juris Rn. 18 bis 22), dient dieser Gesichtspunkt dem Ziel, dem Beamten bereits in der Einleitungsverfügung Art, Umfang, Zeit und Ort der ihm vorgeworfenen Handlungen so konkret zu beschreiben, dass es ihm möglich ist, sich zur Sache zu äußern und ggf. entlastende Umstände vorzutragen (BVerwG, Urteil vom 13.3.2025 - BVerwG 2 C 11.24 -, juris Rn. 21).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht unter Verweis auf § 11 Abs. 2 des Landesdisziplinargesetzes Baden-Württemberg ausgeführt hat, dem Beamten sei in der Einleitungsverfügung zu eröffnen, welches "Dienstvergehen" ihm zur Last gelegt werde (Urteil vom 13.3.2025 - BVerwG 2 C 11.24 -, juris Rn. 21) - eine inhaltlich vergleichbare Regelung enthält § 21 Abs. 1 Satz 2 NDiszG -, ist dies jedenfalls insofern ungenau formuliert, als mit der Eröffnung des "Dienstvergehens", das dem Beamten zur Last gelegt wird, nicht gemeint ist, dass der Dienstherr in der Einleitungsverfügung bereits die beamtenrechtliche Pflicht konkret benennen muss, gegen die der Beamte verstoßen haben soll, etwa die Gesunderhaltungspflicht (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG, der das Dienstvergehen als schuldhafte Pflichtverletzung definiert).

  • BVerwG, 26.06.2024 - 2 B 28.23

    Revisionszulassung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt; …

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 11.24 fortgesetzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2025 - DL 16 S 1005/24

    Umfang und Grenzen der Überprüfung einer disziplinaren Abschlussverfügung durch …

    Rn. 57 Richtig ist, dass die disziplinarrechtliche Abschlussverfügung den Streitgegenstand und damit Umfang und Grenzen der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 21 Satz 1 AGVwGO bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2025 - 2 C 11.24 -, NVwZ 2025, 1175 , und Beschluss vom 29.10.2021 - 2 B 34.21 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 89 ; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris Rn. 32 ;… Becker, in: Becker/Düsselberg/Eckstein u.a., Disziplinarrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2025, § 21 AGVwGO Rn. 2).
  • VG Freiburg, 13.02.2026 - DL 11 K 4692/25

    Polizeivollzugsbeamter; Auferlegung einer disziplinarrechtlichen Geldbuße …

    Rn. 130 Dabei verkennt sie nicht, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.03.2025 - 2 C 11.24 -, juris Rn. 33) die Disziplinargerichte hiervon nur zurückhaltend Gebrauch machen sollen.
  • VG Saarlouis, 12.08.2025 - 7 L 1172/25

    Zur vorläufigen Dienstenthebung eines Förderschulrektors wegen Verdachts des …

    Rn. 17 So liegt der Fall unter Geltung inhaltsgleicher Normen des SDG und des SVwVfG hier[Vgl. auch die inhaltlich hinreichend bestimmte (hierzu bspw. BVerwG, Urteil vom 13.03.2025, 2 C 11.24, NVwZ 2025, 1175; VG München, Beschluss vom 10.08.2023, M 13L DA 23.3048, BeckRS 2023, 21076) Einleitungsverfügung vom 14.04.2025][Vgl. auch die inhaltlich hinreichend bestimmte (hierzu bspw. BVerwG, Urteil vom 13.03.2025, 2 C 11.24, NVwZ 2025, 1175; VG München, Beschluss vom 10.08.2023, M 13L DA 23.3048, BeckRS 2023, 21076) Einleitungsverfügung vom 14.04.2025].
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