Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.01.2014 - 2 C 13.2187 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Streitwert; Vorbescheid; Reihenhaus
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 12.02.2015 - 2 B 14.2817
Bebauungsplan; Geschossflächenzahl; Befreiung; Grundzüge der Planung; …
Er geht aber bei einem Reihenhaus von 15.000 Euro pro Einheit als Mittelwert der Empfehlungen (Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai/1. Juni 2012 und am 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen) für ein Einfamilienhaus von 20.000,- Euro und ein Mehrfamilienhaus von 10.000 Euro pro Wohneinheit aus (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2014 - 2 C 14.1956 - juris; B.v. 8.1.2014 - 2 C 13.2187 - juris). - VGH Bayern, 23.01.2015 - 15 C 14.508
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Rn. 6 Nicht zuletzt angesichts des inzwischen durch Art. 59 Satz 1 BayBO 2008 für das Baugenehmigungsverfahren in einem in der Praxis bedeutsamen, weiten Bereich im Wesentlichen auf das Bauplanungsrecht reduzierten Prüfumfangs ist es im Einzelfall vertretbar, die Streitwertfestsetzung auch in - nur - auf die Erteilung eines Vorbescheids gerichteten Verfahren an dem für die Verpflichtung auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Neuerrichtung desselben Objekts zu orientieren, etwa wenn mit dem Vorbescheid abschließend über die Baulandqualität und damit über den Wert des betroffenen Grundstücks entschieden wird (…so BayVGH, B.v. 7.7.2014 -1 ZB 12.2014 - juris Rn. 9; vgl. auch BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 2 C 13.2187 - juris Rn. 4: 2/3 des Streitwerts für das Baugenehmigungsverfahren, wenn mit dem Vorbescheid die wesentlichen planungsrechtlichen Fragen positiv beantwortet wurden; ferner BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 1 ZB 12.24 - juris: keine Herabsetzung gegenüber dem für die Baugenehmigung für ein Doppelhaus vorgesehenen Streitwert, wenn im Vorbescheidsverfahren die planungsrechtliche Zulässigkeit mittels umfassender Fragestellung abschließend geklärt werden soll). - VGH Bayern, 16.11.2015 - 1 C 15.2348
Vorbescheidsantrag, Baugenehmigung, Einfamilienhaus, Streitwert
Falls mit dem Vorbescheid abschließend über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und damit über die Baulandqualität des Grundstücks entschieden wird, sieht der Senat in ständiger Rechtsprechung keinen Anlass für eine Reduzierung (vgl. BayVGH, B. v. 27.8.2015 - 1 ZB 14.1074 - juris), sondern geht vom vollen Streitwert für die entsprechende Baugenehmigung aus (ähnlich auch BayVGH, B. v. 23.1.2015 - 15 C 14.508 - juris; B. v. 8.1.2104 - 2 C 13.2187 - juris). - VGH Bayern, 18.09.2014 - 2 C 14.1956
Streitwert; Vorbescheid; Reihenhaus (Sechsspänner)
Vielmehr geht der Senat (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 2 C 13.2187 - juris) bei einem Reihenhaus regelmäßig sogar von einem Wertansatz von 15.000,-- Euro pro Einheit aus als Mittelwert zwischen der Empfehlung für ein Einfamilienhaus von 20.000,-- Euro und einem Mehrfamilienhaus von 10.000,-- Euro pro Wohneinheit.
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