Rechtsprechung
| AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20 |
Volltextveröffentlichung
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Corona-bedingter Ausfall der Hochzeit: Ausweichtermin ist zu vereinbaren
Kurzfassungen/Presse
- grundstein-thieme.de (Kurzinformation)
Hochzeitsfeier abgesagt - Rückforderung der Anzahlung?
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10
Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten …
Auszug aus AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20
a) Unter der sogenannten "subjektiven Geschäftsgrundlage" sind die bei Abschluss des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGBH NJW 2012, 1718; BGH NJW 2016, 3100;… Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Auflage, Rn. 3 zu § 313). - BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung
Auszug aus AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20
a) Unter der sogenannten "subjektiven Geschäftsgrundlage" sind die bei Abschluss des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGBH NJW 2012, 1718; BGH NJW 2016, 3100;… Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Auflage, Rn. 3 zu § 313). - BGH, 28.08.2012 - X ZR 128/11
Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das …
Auszug aus AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20
Ein absolutes Fixgeschäft in diesem Sinne liegt vor, wenn die Einhaltung der Leistungszeit nach dem Zweck des Vertrages und der gegebenen Interessenlage für den Gläubiger derart wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt (BGHZ 60, 16; BGH NJW 1974, 1047; BGH NJW 2013, 378; OLG Hamm BB 2014, 1236;… Palandt/Grüneberg, a.a.O.;… Münchener Kommentar/Krüger, BGB, 8. Auflage, Rn. 14 zu § 271).
- BGH, 25.01.2001 - I ZR 287/98
Musikproduktionsvertrag
Auszug aus AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20
Für eine derartige "Fixabrede" genügt nicht, dass die Leistungszeit - wie hier - genau bestimmt ist (BGH NJW 2001, 2878;… Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Auflage, Rn. 20 zu § 323). - BGH, 18.04.1989 - X ZR 85/88
Geltendmachung eines Werklohnanspruchs - Vereinbarung eines absoluten …
Auszug aus AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20
Ein solches liegt vor, wenn die Einhaltung der Leistungszeit so wesentlich ist, dass mit der zeitgerechten Leistung das Geschäft "stehen und fallen soll" (BGHZ 110, 96; BGH NJW-RR 1989, 1373;… Palandt/Grüneberg, a.a.O.;… etwas abweichend: MünchenerKommentar/Krüger, BGB, 8. Auflage, Rn. 14 zu § 271). - OLG Düsseldorf, 24.06.2010 - 5 U 135/09
Relatives Fixgeschäft
Auszug aus AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20
Auf einen solchen Willen können Klauseln wie "fix", "genau", "präzise", "prompt" und "spätestens" in Verbindung mit einer bestimmten Leistungszeit hindeuten (BGH DB 1983, 385; OLG Düsseldorf BauR 2011, 1002;… Palandt/Grüneberg, a.a.O.). - OLG Hamm, 06.12.2013 - 19 U 24/13
Höhe des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Bierlieferungsvertrages
Auszug aus AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20
Ein absolutes Fixgeschäft in diesem Sinne liegt vor, wenn die Einhaltung der Leistungszeit nach dem Zweck des Vertrages und der gegebenen Interessenlage für den Gläubiger derart wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt (BGHZ 60, 16; BGH NJW 1974, 1047; BGH NJW 2013, 378; OLG Hamm BB 2014, 1236;… Palandt/Grüneberg, a.a.O.;… Münchener Kommentar/Krüger, BGB, 8. Auflage, Rn. 14 zu § 271). - BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 42/77
Kündigung eines Finanzierungs-Leasingsvertrages nach § 19 Konkursordnung ( KO ) …
Auszug aus AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20
Denn bei der Bestimmung eines Vertragstypes kommt es nach zutreffender Auffassung (BGH NJW 1978, 1383) neben der von den Parteien gewählten Bezeichnung vor allem auf den Inhalt der zwischen ihnen geschlossenen Verpflichtungen an. - BGH, 18.12.1973 - VI ZR 25/72
Umfang des Deckungsschutzes aufgrund der internationalen Versicherungskarte
Auszug aus AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20
Ein absolutes Fixgeschäft in diesem Sinne liegt vor, wenn die Einhaltung der Leistungszeit nach dem Zweck des Vertrages und der gegebenen Interessenlage für den Gläubiger derart wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt (BGHZ 60, 16; BGH NJW 1974, 1047; BGH NJW 2013, 378; OLG Hamm BB 2014, 1236;… Palandt/Grüneberg, a.a.O.;… Münchener Kommentar/Krüger, BGB, 8. Auflage, Rn. 14 zu § 271). - OLG Koblenz, 21.12.1982 - 1 W 12/82
Auszug aus AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20
d) Dementsprechend gehört die Geschäftsgrundlage nicht zum Vertragsinhalt (BGHZ 90, 74; BGH NJW 1983, 2036;… Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Auflage, Rn. 10 zu § 313).
- LG München I, 29.04.2021 - 29 O 8772/20
Wer zahlt für eine wegen Corona abgesagte Hochzeit?
Anders als etwa in den vom AG Köln (21.01.2021 - 125 C 379/20) und AG Weinheim (09.09.2020 - 2 C 145/20) entschiedenen Fällen schuldete der Kläger den Beklagten nicht die Durchführung einer Hochzeitsfeier, sondern in erster Linie das Zurverfügungstellen von … für eine solche Feier.Rn. 20 e) Vor diesem Hintergrund kann an dieser Stelle dahinstehen, ob die Parteien ein sog. absolutes Fixgeschäft vereinbart haben (die Anmietung von Räumlichkeiten für eine Hochzeitsfeier wird wohl überwiegend als absolutes Fixgeschäft angesehen, wenn auch teilweise in anders gelagerten Fallkonstellationen; AG Köln 21.01.2021 - 125 C 379/20; Armbrüster/Prill, JuS 2020, 1008;… BeckOGKBGB/Looschelders, Stand 01.02.2021, § 323 BGB Rn. 183 m.w.N.; eine abweichende Auffassung vertritt - soweit ersichtlich - nur das AG Weinheim 09.09.2020 - 2 C 145/20).
- OLG Celle, 02.12.2021 - 2 U 64/21
Kündigungsrecht der Mieter nach den Grundsätzen des Wegfalls der …
Rn. 32 Es kann dahingestellt bleiben, ob vorliegend ein absolutes Fixgeschäft im Rechtssinne vorliegt oder nicht (dazu siehe AG Weinheim, Urteil vom 9. September 2020, Az.: 2 C 145/20 = CoVuR 2021, 296, 297 und LG München, Urteil vom 29. April 2021, Az.: 29 U 8772/20). - AG München, 11.01.2022 - 154 C 14319/21
Hochzeitsausfall
Das AG Weinheim (Urteil vom 09.09.2020, Az. 2 C 145/20, COVuR 2021, 296) hat hingegen entschieden, dass die Leistungen im Zusammenhang mit der Hochzeitsfeier nachholbar seien und somit kein Fixgeschäft vorliege. - AG Dachau, 27.07.2021 - 3 C 59/21
Kann eine Hochzeitfeier wegen eines öffentlich-rechtlichen pandemiebedingten …
Die Anforderungen an das Vorliegen eines absoluten Fix-Geschäfts, wie sie das Amtsgericht Weinheim im Urteil vom 09.09.2020, Az.: 2 C 145/20 aufgestellt hat und auf die sich im vorliegenden Fall auch der Beklagte zu berufen scheint, sind insofern zu eng.Auch das LG München I führt in seinem oben genannten Urteil aus, dass schon die Anmietung von Räumlichkeiten für eine Hochzeitsfeier überwiegend als absolutes Fix-Geschäft angesehen wird und eine abweichende Auffassung, soweit ersichtlich, nur das AG Weinheim vom 09.09.2020, Az.: 2 C 245/20 [richtig: 2 C 145/20 - d. Red.] vertrete.
- LG München I, 29.04.2021 - 8 O 7772/20
Auflösung eines Mietvertrags über Hochzeitsräumlichkeiten wegen Corona-Pandemie?
Anders als etwa in den vom AG Köln (21.01.2021 - 125 C 379/20) und AG Weinheim (09.09.2020 - 2 C 145/20) entschiedenen Fällen schuldete der Kläger den Beklagten nicht die Durchführung einer Hochzeitsfeier, sondern in erster Linie das Zurverfügungstellen von ... für eine solche Feier.e) Vor diesem Hintergrund kann an dieser Stelle dahinstehen, ob die Parteien ein sog. absolutes Fixgeschäft vereinbart haben (die Anmietung von Räumlichkeiten für eine Hochzeitsfeier wird wohl überwiegend als absolutes Fixgeschäft angesehen, wenn auch teilweise in anders gelagerten Fallkonstellationen; AG Köln 21.01.2021 - C 379/20; Armbrüster/Prill, JuS 2020, 1008;… BeckOGKBGB/Looschelders, Stand 01.02.2021, § 323 BGB Rn. 183 m.w.N.; eine abweichende Auffassung vertritt - soweit ersichtlich - nur das AG Weinheim 09.09.2020 - 2 C 145/20).
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Rechtsprechung
| AG Nördlingen, 29.07.2020 - 2 C 145/20 |
Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 29.07.2020 - 2 C 145/20
- LG Augsburg, 22.10.2021 - 45 S 3345/20
Wird zitiert von ...
- LG Augsburg, 22.10.2021 - 45 S 3345/20
Grenzen der Ersatzpflicht von Mietwagenkosten
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 29.07.2020, Az. 2 C 145/20, abgeändert:.Das Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 12.08.2020 im Verfahren 2 C 145/20 - wird abgeändert.
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