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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1693
BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98 (https://dejure.org/1998,1693)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1998 - 2 C 17.98 (https://dejure.org/1998,1693)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 2 C 17.98 (https://dejure.org/1998,1693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BeamtVG § 31; ; BeamtVG § 37 Abs. 1; ; BeamtVG § 37 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierter Dienstunfall - Rechtswidriger Angriff als Voraussetzung eines qualifizierten Dienstunfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31 § 37 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
    Beamtenversorgungsrecht - Dienstunfall, qualifizierter -; Angriff, rechtswidriger als Voraussetzung eines qualifizierten Dienstunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 324
  • DVBl 1999, 323
  • DÖV 1999, 304
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.04.1978 - 6 C 59.76

    Anspruch auf qualifizierte Dienstunfallversorgung nach Absturz eines Fluglehrers …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98
    Qualifizierendes Merkmal nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist das bewußte Eingehen einer besonderen Lebensgefahr um der Vornahme einer als lebensgefährlich erkannten Diensthandlung willen (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1991 BVerwG 2 B 48.91; Urteil vom 12. April 1978 BVerwG 6 C 59.76 ).
  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 48.91

    Anwendbarkeit des § 37 Abs. 1 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) bei einem …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98
    Qualifizierendes Merkmal nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist das bewußte Eingehen einer besonderen Lebensgefahr um der Vornahme einer als lebensgefährlich erkannten Diensthandlung willen (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1991 BVerwG 2 B 48.91; Urteil vom 12. April 1978 BVerwG 6 C 59.76 ).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 134.07

    Dienstunfall; Körperschaden; Angriff; Zielgerichtetheit; Motiv; Beamter; …

    Ein Angriff im Sinne des § 31 Abs. 4 BeamtVG setzt ein zielgerichtetes Verhalten des Täters voraus, das einem Beamten im Hinblick auf sein pflichtgemäßes dienstliches Verhalten oder wegen seiner Eigenschaft als Beamter außerhalb des Dienstes körperlichen Schaden zufügen soll ("Vergeltungsangriff", im Anschluss an Urteil vom 8. Oktober 1998 BVerwG 2 C 17.98 Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 2).

    a) Dabei ist der Begriff des Angriffs im Anschluss an die Senatsrechtsprechung zu § 37 Abs. 2 BeamtVG (Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 17.98 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 2) zu bestimmen.

    Denn § 31 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG verfolgt gänzlich andere Ziele als das strafrechtliche Institut des Notwehrrechts, sodass das Tatbestandsmerkmal "Angriff" in beiden Regelungszusammenhängen unterschiedlich ausgelegt werden kann (Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 17.98 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 2).

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 41.11

    Unfallfürsorge; erhöhtes Unfallruhegehalt; besondere Lebensgefahr; rechtswidriger …

    Es ist nicht erforderlich, dass der Angreifer den Beamten körperlich beeinträchtigt (im Anschluss an Urteile vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 17.98 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 2 und vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 2 C 134.07 - BVerwGE 135, 176 = Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 22).

    Rn. 13 Bei Berücksichtigung des systematischen Regelungszusammenhangs mit dem Dienstunfallbegriff des § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG liegt ein Angriff im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG vor, wenn sich der Beamte in Ausübung oder infolge des Dienstes einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Verhalten eines Dritten ausgesetzt sieht, durch das ihm zielgerichtet, d.h. mit zumindest bedingtem Vorsatz, ein Körperschaden zugefügt werden soll (Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 17.98 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 2 S. 1 f.;… vgl. zum inhaltsgleichen Angriffsbegriff des § 31 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG: Urteil vom 29. Oktober 2009 a.a.O. ).

    Niveaugleich mit den anderen Fallgruppen des erhöhten Unfallruhegehalts ist die Gefährdungslage nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG dann gegeben, wenn die Verletzungshandlung vom Schädiger mit Wissen und Wollen der zu erwartenden Rechtsgutbeeinträchtigung ausgeführt wird und sie in einem inneren Zusammenhang mit der Dienstverrichtung des Amtsträgers steht (Urteil vom 8. Oktober 1998 a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 51.11

    Unfallfürsorge; qualifizierter Dienstunfall; besondere Lebensgefahr; objektive …

    Die Gewährung eines erhöhten Unfallruhegehalts setzt damit eine Dienstverrichtung voraus, die bei typischem Verlauf das Risiko entsprechender Verletzungen in sich birgt, so dass deren Eintritt als Realisierung der gesteigerten Gefährdungslage und nicht als Verwirklichung eines allgemeinen Berufsrisikos erscheint (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 17.98 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 2 S. 2).

    Er musste sich darüber im Klaren sein, dass er dabei sein Leben verlieren könnte (…Urteile vom 12. April 1978 a.a.O. S. 2 und vom 8. Oktober 1998 a.a.O. S. 2; Beschluss vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 48.91 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 3).

    Grund der Privilegierung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG ist demgegenüber eine Verletzungshandlung, die vom Schädiger mit Wissen und Wollen der zu erwartenden Rechtsgutbeeinträchtigung ausgeführt wird und die in einem inneren Zusammenhang mit der Dienstverrichtung des Amtsträgers steht (Urteile vom 8. Oktober 1998 a.a.O. S. 2 …und vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 C 41.11 - Rn. 16).

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