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| VGH Bayern, 20.08.2018 - 2 C 18.180 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 40 ; GKG § 52 Abs. 1 ; GKG § 68 Abs. 1 S. 1
Bei einer Streitwertfestsetzung müssen alle relevanten Fakten mit einbezogen werden. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei einer Streitwertfestsetzung müssen alle relevanten Fakten mit einbezogen werden.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 18.04.2017 - Au 4 K 16.1098
- VGH Bayern, 20.08.2018 - 2 C 18.180
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 06.10.1999 - 2 C 99.2711
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2018 - 2 C 18.180
Hierzu hat der Senat bereits mit Beschluss vom 6. Oktober 1999 (2 C 99.2711 - juris) ausgeführt, dass bei regelmäßig wiederkehrenden Mieteinnahmen, die in Folge der Nutzungsuntersagung nicht mehr zu erzielen sind, die Höhe des Schadens (damals noch Ertragsverlusts) gleichzusetzen ist mit dem Jahresnutzwert.
- VG München, 05.09.2022 - M 8 S 22.2603
Nutzungsuntersagung, Störerauswahl, Gleichzeitige Inanspruchnahme von Mieter und …
Die Höhe orientiert sich an der von der Antragstellerin angegebenen Jahresmiete in Höhe von 300.000 EUR (vgl. BayVGH, B.v. 30.01.2019 - 15 C 18.2268 - juris; B.v. 20.08.2018 - 2 C 18.180 - juris).
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