Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BeamtVG § 31 Abs. 1 Satz 1
Dienstunfall; in Ausübung des Dienstes; infolge des Dienstes; Kausalzusammenhang; Risikobereich; Dienstzimmer; häusliches Arbeitszimmer; Dienstzeit; Dienstgebäude; Abgrenzungskriterien. - Bundesverwaltungsgericht
BeamtVG § 31 Abs. 1 Satz 1
Abgrenzungskriterien; Dienstgebäude; Dienstunfall; Dienstzeit; Dienstzimmer; Kausalzusammenhang; Risikobereich; häusliches Arbeitszimmer; in Ausübung des Dienstes; infolge des Dienstes
- Judicialis
BeamtVG § 31 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Dienstunfallschutz bei Bestehen der wesentlichen Ursache eines Unfalls umgebungsunabhängig in einer dienstlichen Verrichtung - Maßgeblichkeit der den Unfall auslösenden Tätigkeit bei objektiver Betrachtung - Merkmale eines Dienstunfalls - Auslegung des gesetzlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtVG § 31 Abs. 1 S. 1
Beamtenrecht: Dienstunfallschutz bei dienstlicher Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dbb.de
, S. 24 (Leitsatz)
Dienstunfall in Ausübung des Dienstes
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 11.12.2002 - 2 K 5000/98
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2006 - 4 B 16.05
- BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 23.06
- BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 411
- DVBl 2008, 871 (Ls.)
- DÖV 2008, 611
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 36.66
Erhöhung von Versorgungsbezügen - Dienstausübung außerhalb einer Dienststelle
Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06
Dieser Zusammenhang ist das entscheidende Kriterium, so dass nicht jedweder ursächliche Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes genügt, sondern eine besonders enge ursächliche Verknüpfung mit dem Dienst bestehen muss (Urteile vom 24. Oktober 1963 - BVerwG 2 C 10.62 - BVerwGE 17, 59 , vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 36.66 - BVerwGE 37, 203 , vom 18. April 2002 - BVerwG 2 C 22.01 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12 S. 2 …und vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 24.06 - juris Rn. 11).Diese müssen entsprechend dem Sinn und Zweck der Unfallfürsorgeregelung die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte den Unfall erleidet; die in Frage kommende Verrichtung muss durch die Erfordernisse desjenigen Dienstes, den der Beamte typischerweise zu leisten hat, ihre maßgebende Prägung erfahren (Urteile vom 12. Februar 1971 a.a.O. S. 206 f. und vom 3. November 1976 - BVerwG 6 C 203.73 - BVerwGE 51, 220 ).
Bei einem Beamten, der Arbeitszeit und Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen darf, bei dem also der Eigeninitiative in Bezug auf die Dienstausübung ein weiter Spielraum einzuräumen ist, muss die konkrete Tätigkeit, bei der der Unfall sich ereignet hat, die maßgebende Prägung durch die Erfordernisse des Dienstes erfahren haben, d.h. diese Tätigkeit muss typischerweise zu den Dienstaufgaben des Beamten gehören (Urteil vom 12. Februar 1971 a.a.O. S. 207 f.).
- BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 24.06
Dienstunfall; in Ausübung des Dienstes; infolge des Dienstes; Kausalzusammenhang; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06
Dieser Zusammenhang ist das entscheidende Kriterium, so dass nicht jedweder ursächliche Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes genügt, sondern eine besonders enge ursächliche Verknüpfung mit dem Dienst bestehen muss (Urteile vom 24. Oktober 1963 - BVerwG 2 C 10.62 - BVerwGE 17, 59 , vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 36.66 - BVerwGE 37, 203 , vom 18. April 2002 - BVerwG 2 C 22.01 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12 S. 2 und vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 24.06 - juris Rn. 11).Risiken, die sich am Dienstort während der Dienstzeit verwirklichen, sind daher in der Regel dem Dienstherrn zuzurechnen (Urteil vom 15. November 2007 a.a.O.).
- BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73
Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06
Diese müssen entsprechend dem Sinn und Zweck der Unfallfürsorgeregelung die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte den Unfall erleidet; die in Frage kommende Verrichtung muss durch die Erfordernisse desjenigen Dienstes, den der Beamte typischerweise zu leisten hat, ihre maßgebende Prägung erfahren (…Urteile vom 12. Februar 1971 a.a.O. S. 206 f. und vom 3. November 1976 - BVerwG 6 C 203.73 - BVerwGE 51, 220 ).Diese Kriterien sind nicht nur für die Beurteilung maßgebend, ob Verrichtungen außerhalb der Dienstzeit und des Dienstortes überhaupt der Dienstausübung und damit dem unfallgeschützten Bereich zugeordnet werden können, sondern auch für die Entscheidung, ob dies in Bezug auf die jeweilige konkrete Verrichtung geschehen kann (Urteil vom 3. November 1976 a.a.O. S. 222 f.).
- BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01
Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06
Dieser Zusammenhang ist das entscheidende Kriterium, so dass nicht jedweder ursächliche Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes genügt, sondern eine besonders enge ursächliche Verknüpfung mit dem Dienst bestehen muss (Urteile vom 24. Oktober 1963 - BVerwG 2 C 10.62 - BVerwGE 17, 59 , vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 36.66 - BVerwGE 37, 203 , vom 18. April 2002 - BVerwG 2 C 22.01 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12 S. 2 …und vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 24.06 - juris Rn. 11). - BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06
Dieser Zusammenhang ist das entscheidende Kriterium, so dass nicht jedweder ursächliche Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes genügt, sondern eine besonders enge ursächliche Verknüpfung mit dem Dienst bestehen muss (Urteile vom 24. Oktober 1963 - BVerwG 2 C 10.62 - BVerwGE 17, 59 , vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 36.66 - BVerwGE 37, 203 , vom 18. April 2002 - BVerwG 2 C 22.01 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12 S. 2 …und vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 24.06 - juris Rn. 11).
- VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 09.1735
Dienstunfall (hier verneint); Telearbeit; häuslicher Bereich; dienstlicher …
Dieser Zusammenhang ist das entscheidende Kriterium, so dass nicht jedweder ursächliche Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes genügt, sondern eine besonders enge ursächliche Verknüpfung mit dem Dienst bestehen muss (ständige Rechtsprechung, BVerwG vom 15.11.2007, 2 C 24.06; BVerwG vom 31.1.2008, 2 C 23.06 jeweils m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 10.6.2008, 3 ZB 07.2366).Dabei ist maßgeblich, ob die den Unfall auslösende konkrete Tätigkeit bei objektiver Betrachtung typischerweise zu den Dienstaufgaben des Beamten oder der Beamtin gehört (BVerwG vom 31.1.2008 a.a.O.).
Diese müssen entsprechend dem Sinn und Zweck der Unfallfürsorgerregelung die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte den Unfall erleidet; die in Frage kommende Verrichtung muss durch die Erfordernisse desjenigen Dienstes, den der Beamte typischerweise zu leisten hat, ihre maßgebende Prägung erfahren (BVerwG vom 31.1.2008, a.a.O. m.w.N.).
Bei einem Beamten, der Arbeitszeit und Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen darf, bei dem also der Eigeninitiative in Bezug auf die Dienstausübung ein weiter Spielraum einzuräumen ist, muss die konkrete Tätigkeit, bei der der Unfall sich ereignet hat, die maßgebende Prägung durch die Erfordernisse des Dienstes erfahren haben, d.h. diese Tätigkeit muss typischerweise zu den Aufgaben des Beamten gehören (BVerwG vom 31.1.2008 a.a.O.).
Die Ausstattung ihrer häuslichen Umgebung - hier mit einer Treppe - ist von der privaten Lebensführung geprägt und daher allein dem privaten Risikobereich der Klägerin zuzuordnen (vgl. auch BVerwG vom 31.1.2008 a.a.O.;… BayVGH vom 10.6.2008 a.a.O.).
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 3.08
Dienstunfall; Risikoverteilung; räumlicher Machtbereich des Dienstherrn; …
Dagegen liegt kein Dienstunfall vor, wenn die Tätigkeit vorwiegend auf einer autonomen Entscheidung des Beamten beruht(Urteile vom 14. Dezember 2004 - BVerwG 2 C 66.03 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 6 S. 11 und vom 31. Januar 2008 - BVerwG 2 C 23.06 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 19 Rn. 13 f.). - VG Sigmaringen, 26.09.2023 - 14 K 3270/21
Dienstunfall; Lehrerin; Fernunterricht; Corona-Pandemie; Knochenbruch
Dies gilt nur dann nicht, wenn diese Tätigkeit vom Dienstherrn verboten ist oder dessen wohlverstandenen Interessen zuwiderläuft (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.12.2018 - 4 S 1237/17 -, juris, Rn. 28 ; für das wortgleiche Merkmal im Bundesbeamtenrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2008 - 2 C 23.06 -, juris, Rn. 9; BVerwG…, Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 3.08 -, juris, Rn. 13 f.; jeweils m.w.N.).Der Beklagte bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der jedenfalls in den Fällen, in denen der Beamte die Wahl hat, ob er die dienstliche Tätigkeit in einem vom Dienstherrn vorgehaltenen Dienstzimmer oder anderorts ausüben will, und sich für das häusliche Arbeitszimmer entscheidet, kein Dienstunfall vorliegt, wenn die wesentliche Unfallursache in Umständen gelegen hat, auf die der Dienstherr keinen Einfluss hatte und die daher dem privaten Lebens- und damit dem privaten Risikobereich der Beamtinnen und Beamten zuzuordnen waren (BVerwG, Urteil vom 31.01.2008 - 2 C 23.06 -, juris, Rn. 10, 16 (Unfall beim Befüllen eines Kohleofens im häuslichen Arbeitszimmer)).
Diese müssen entsprechend dem Sinn und Zweck der Unfallfürsorgeregelung die wesentliche, objektive Ursache der Verrichtung sein, bei der der betroffene Beamte oder die betroffene Beamtin den Unfall erleidet; die in Frage kommende Verrichtung muss durch die Erfordernisse desjenigen Dienstes, der typischerweise zu leisten ist, ihre maßgebende Prägung erfahren (BVerwG, Urteil vom 31.01.2008 - 2 C 23.06 -, juris, Rn. 11 ff. m.w.N.).
Bei Beamtinnen und Beamten, die Arbeitszeit und Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen dürfen, bei denen also der Eigeninitiative in Bezug auf die Dienstausübung ein weiter Spielraum einzuräumen ist, muss die konkrete Tätigkeit, bei der der Unfall sich ereignet hat, die maßgebende Prägung durch die Erfordernisse des Dienstes erfahren haben, d.h. diese Tätigkeit muss typischerweise zu den Dienstaufgaben der Beamtinnen und Beamten gehören (BVerwG, Urteil vom 31.01.2008 - 2 C 23.06 -, juris, Rn. 14).
- VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
Anordnung von Homeoffice/Heimarbeit während Coronapandemie, verpflichtende …
Der Zusammenhang zwischen Ereignis und der Ausübung des Dienstes ist das entscheidende Kriterium, sodass nicht jedweder ursächliche Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes genügt, sondern eine besonders enge ursächliche Verknüpfung mit dem Dienst bestehen muss (vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2008 - 2 C 23/06 - juris Rn. 9 m.w.N.).Dabei ist maßgeblich, ob die den Unfall auslösende konkrete Tätigkeit bei objektiver Betrachtung typischerweise zu den Dienstaufgaben des Beamten gehört (vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2008 - 2 C 23/06 - juris Rn. 10).
Diese müssen entsprechend dem Sinn und Zweck der Unfallfürsorgeregelung die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte den Unfall erleidet; die in Frage kommende Verrichtung muss durch die Erfordernisse desjenigen Dienstes, den der Beamte typischerweise zu leisten hat, ihre maßgebende Prägung erfahren (vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2008 - 2 C 23/06 - juris Rn. 13 m.w.N.).
Die jeweiligen Verrichtungen des Beamten müssen ihre wesentliche Ursache in diesen Erfordernissen haben und in ihrer ganzen Eigenart durch sie geprägt sein (vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2008 - 2 C 23/06 - juris Rn. 14).
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
Sportunfall beim "Lehrersport"
Dagegen liegt kein Dienstunfall vor, wenn sie vorwiegend auf einer autonomen Entscheidung des Beamten beruht und privaten Interessen dient (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22.01.2009, a.a.O., Rn. 17; Urteil vom 31.01.2008 - 2 C 23.06 -, NVwZ-RR 2008, 411 Rn. 13 ff.; Urteil vom 14.12.2004 - 2 C 66.03 -, NVwZ-RR 2005, 422, 423). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2022 - 1 L 95/21
Anerkennung eines Unfalls des Diensthundeführers bei Spaziergang mit seinem …
Dabei sei maßgeblich, ob die den Unfall auslösende konkrete Tätigkeit bei objektiver Betrachtung typischerweise zu den Dienstaufgaben des Beamten gehöre (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2008 - 2 C 23.06 -, juris, Rn. 10).Diese müssten entsprechend dem Sinn und Zweck der Unfallfürsorgeregelung die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte den Unfall erleide; die in Frage kommende Verrichtung müsse durch die Erfordernisse desjenigen Dienstes, den der Beamte typischerweise zu leisten habe, ihre maßgebende Prägung erfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2008, a. a. O. Rn. 13).
Bei einem Beamten, der Arbeitszeit und Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen dürfe, bei dem also der Eigeninitiative in Bezug auf die Dienstausübung ein weiter Spielraum einzuräumen sei, müsse die konkrete Tätigkeit, bei der der Unfall sich ereignet habe, die maßgebende Prägung durch die Erfordernisse des Dienstes erfahren haben, d. h. diese Tätigkeit müsse typischerweise zu den Dienstaufgaben des Beamten gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2008, a. a. O. Rn. 14).
- VG Halle, 25.06.2014 - 5 A 136/11
Wegeunfall bei Kindergartenumweg eines im Home Office arbeitenden Beamten
Rn. 25 Das gesetzliche Merkmal "in Ausübung des Dienstes" verlangt, dass nicht jedweder ursächliche Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes genügt, sondern eine besonders enge ursächliche Verknüpfung mit dem Dienst bestehen muss (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2008 - 2 C 23.06 - NVwZ-RR 2008, 411).Diese müssen entsprechend dem Sinn und Zweck der Unfallfürsorgeregelung die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte seinen Unfall erleidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2008, a.a.O.).
Einen Verzicht hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31. Januar 2008 im Verfahren mit dem Az. 2 C 23.06 (NVwZ-RR 2008, 411) lediglich insofern angenommen, als es um Risiken ging, die sich in dem häuslichen Arbeitszimmer verwirklichen, wohl weil der Dienstherr auf die unfallfreie Einrichtung keinen Einfluss hat und insoweit keinerlei Verantwortung zugewiesen bekommen kann.
- BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 8.24
Kein Dienstunfallschutz für Reparaturversuch an einer Wanduhr im Dienstzimmer mit …
Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass diese Tätigkeit vom Dienstherrn verboten ist oder dessen wohlverstandenen Interessen zuwiderläuft (…BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1963 - 2 C 10.62 - BVerwGE 17, 59 , vom 15. November 2007 - 2 C 24.06 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 18 Rn. 13, vom 31. Januar 2008 - 2 C 23.06 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 19 Rn. 9…, vom 22. Januar 2009 - 2 A 3.08 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 21 Rn. 14…, vom 29. August 2013 - 2 C 1.12 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 25 Rn. 11…, vom 17. November 2016 - 2 C 17.16 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 30 Rn. 15 …und vom 13. Juli 2023 - 2 C 3.22 - BVerwGE 179, 322 Rn. 10). - BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 3.22
Dienstunfallschutz bei Verletzung eines Beamten durch einen körperlichen Angriff …
Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass diese Tätigkeit vom Dienstherrn verboten ist oder dessen wohlverstandenen Interessen zuwiderläuft (…BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1963 - 2 C 10.62 - BVerwGE 17, 59 , vom 15. November 2007 - 2 C 24.06 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 18 Rn. 13, vom 31. Januar 2008 - 2 C 23.06 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 19 Rn. 9…, vom 22. Januar 2009 - 2 A 3.08 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 21 Rn. 14…, vom 29. August 2013 - 2 C 1.12 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 25 Rn. 11 …und vom 17. November 2016 - 2 C 17.16 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 30 Rn. 15). - VGH Bayern, 24.04.2026 - 3 B 24.2037
Lehrerin an einer Mittelschule (Besoldungsgruppe A 12), Lesen eines …
Hierfür ist ein enger natürlicher Zusammenhang der zu beurteilenden Tätigkeit mit den eigentlichen Dienstaufgaben, den sonstigen dienstlich notwendigen Verrichtungen oder den typischen Erfordernissen des Dienstes erforderlich (…BVerwG, U.v. 12.2.1971 - VI C 36.66 - BVerwGE 37, 203 - juris Rn. 15 ff.; U.v. 31.1.2008 - 2 C 23.06 - juris Ls;… Plog/Wiedow, Band 2 BeamtVG, Stand April 2026, § 31 Rn. 52a).Vor diesem Hintergrund könnte die Kenntnisnahme der Zeitungsberichte und Kommentare zum dienstlichen Verhalten der Klägerin während des Schullandheimaufenthalts ihre wesentliche Ursache in dienstlichen Erfordernissen haben, in ihrer ganzen Eigenart durch sie geprägt und zu dienstlichen Zwecken ausgeübt worden sein (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2008 - 2 C 23.06 - juris Rn. 10 bis 14; BayVGH, B.v. 11.5.1992 - 3 B 91.1026 - BeckRS 1992, 10721).
- VG Ansbach, 27.05.2014 - AN 1 K 14.00213
Unfall im Dienstgebäude ca. 35 Minuten vor dem frühestmöglichen Dienstbeginn
- VG Köln, 08.05.2008 - 15 K 4007/06
- OVG Saarland, 21.03.2024 - 1 A 155/22
Dienstunfall; zur Abgrenzung zwischen den Risikosphären des Dienstherrn und des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2020 - 1 A 992/15
Anspruch auf Anerkennung eines Ereignisses als einem Dienstunfall …
- VG Berlin, 08.09.2022 - 26 K 39.22
Dienstunfall eines Beamten während seiner Pause; Verlassen des Dienstgebäudes
- VG Karlsruhe, 03.06.2008 - 5 K 2356/06
Dienstreise; Unfall in privater Tiefgarage des Beamten
- VG Saarlouis, 29.03.2011 - 2 K 1879/08
Impfschaden als Dienstunfall
- VG Halle, 18.01.2017 - 5 A 196/15
Anerkennung einer erlittenen Körperverletzung als Dienstunfall während einer an …
- VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 1 K 09.01335
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sportunfalls als Dienstunfall
- VG Ansbach, 20.07.2010 - AN 1 K 10.00828
Unfall eines Sportlehrers bei der Teilnahme am allgemeinen "Sport für Lehrer"
- VG Potsdam, 23.11.2011 - 2 K 2434/08
Anerkennung eines Dienstunfalls
- VG Berlin, 18.06.2015 - 28 K 310.13
Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 23.06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Vorläufige Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 11.12.2002 - 2 K 5000/98
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2006 - 4 B 16.05
- BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 23.06
- BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".