Rechtsprechung
| AG Bad Homburg, 19.11.1996 - 2 C 2432/96 - 19 |
Zitiervorschläge
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 19. November 1996 - 2 C 2432/96 - 19 (https://dejure.org/1996,12651)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Doppelzimmer statt Zweizimmerappartement
- reise-recht-wiki.de
Reisepreisminderung wegen Hotelunterbringung abweichend vom Buchungsinhalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilweise Rückerstattung von Reisekosten wegen vom gebuchten Objekt abweichender Ersatzunterkunft und Lärmbelästigung durch stark befahrene Hauptstrasse; Höhe der Minderung bei ca. 10 km vom gebuchten Urlaubsort entfernter Ersatzunterkunft; Höhe der Minderung bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zwei-Zimmer Appartement gebucht - Doppelzimmer erhalten
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 501
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 05.09.2022 - 31 C 233/21
Lärm- und Abgasbelästigungen durch Straßenverkehr ein Reisemangel?
Münden, Urteil vom 11.04.2003, Az.: 535 C 190/02; AG Kleve, Urteil vom 20.05.1998, Az.: 29 C 100/98; AG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.1997, Az.: 25 C 11961/96; AG München, Urteil vom 23.05.1997, Az.: 231 C 4946/97; AG Cham / Zweigstelle Kötzting, Urteil vom 05.05.1997, Az.: 7 C 5/97; AG Bad Homburg, Urteil vom 19.11.1996, Az.: 2 C 2432/96-19; AG Hamburg, Urteil vom 12.04.1994, Az.: 9 C 2226/93; AG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.06.1993, Az.: 3 C 6251/92) vorliegend von einer Minderungsquote in Höhe von 20 % aus.
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