Rechtsprechung
| BVerwG, 18.10.1973 - II C 25.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage bei einer Klage auf behördliche Neubescheidung - Abgrenzung zwischen Rechtsvoraussetzungen und Ermessensbereich - Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung für den gehobenen kriminalpolizeilichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 05.11.1969 - 2 K 1987/68
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1971 - VI A 1317/69
- BVerwG, 18.10.1973 - II C 25.71
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
Auszug aus BVerwG, 18.10.1973 - II C 25.71
Angesichts des Umstandes, daß die von dem Kläger begehrte Zulassung zur Ausbildung als Kriminalkommissar-Bewerber eine letztlich in das Ermessen des Beklagten gestellte Entscheidung ist, handelt es sich vielmehr um eine Klage, durch die der Kläger seinen Anspruch auf Erteilung einer rechtsfehlerfreien, insbesondere ermessensfehlerfreien Entscheidung über seinen Zulassungsantrag mit der Begründung geltend macht, er sei in seinem Recht auf Erteilung einer solchen rechtsfehlerfreien Entscheidung durch den Bescheid vom 18. März 1968 - in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 26. Juli 1968 - betroffen worden (vgl. BVerwGE 11, 95 [99 f.]; 16, 190 [193]). - BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1973 - II C 25.71
Bei dieser Entscheidung ist davon auszugehen, daß die Feststellung beamtenrechtlicher "Eignung" ein der richterlichen Prüfung nur beschränkt unterliegender Akt wertender Erkenntnis des Dienstherrn ist (vgl. BVerwGE 15, 39 [40] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 30.66
Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Schädigung durch …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1973 - II C 25.71
Denn nur unter dieser Voraussetzung kann der Kläger in seinem Recht auf rechtsfehlerfreie, insbesondere auch ermessensfehlerfreie Bescheidung betroffen sein und kann ein Anspruch auf Neubescheidung überhaupt in Betracht kommen (vgl. hierzu BVerwGE 25, 357 [359]). - BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1973 - II C 25.71
Angesichts des Umstandes, daß die von dem Kläger begehrte Zulassung zur Ausbildung als Kriminalkommissar-Bewerber eine letztlich in das Ermessen des Beklagten gestellte Entscheidung ist, handelt es sich vielmehr um eine Klage, durch die der Kläger seinen Anspruch auf Erteilung einer rechtsfehlerfreien, insbesondere ermessensfehlerfreien Entscheidung über seinen Zulassungsantrag mit der Begründung geltend macht, er sei in seinem Recht auf Erteilung einer solchen rechtsfehlerfreien Entscheidung durch den Bescheid vom 18. März 1968 - in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 26. Juli 1968 - betroffen worden (vgl. BVerwGE 11, 95 [99 f.]; 16, 190 [193]).
- VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12
Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bei dreijähriger …
Rn. 134 vgl. BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1973 - II C 25.71 -, Juris Kurztext. - BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung - …
Zu einer solchen Prüfung hatte das Berufungsgericht keinen Anlaß; denn es war, wie sich dem Zusammenhang des Berufungsurteils entnehmen läßt, der Auffassung, für die Beurteilung der behördlichen Ermessensentscheidung sei die Sach- und Rechtslage bei Erlaß des Widerspruchsbescheides und nicht diejenige im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung maßgebend (vgl. auch Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG 7 C 45.66 - Buchholz 451.52 § 8 MFG Nr. 5 = DVBl. 1966, 751 und vom 18. Oktober 1973 - BVerwG 2 C 25.71 - Buchholz 236.17 Nr. 1). - BVerwG, 13.12.1976 - 2 B 50.76
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich der Rechtsvoraussetzungen …
Durch das vom Berufungsgericht zutreffend angeführte Urteil des Senats vom 18. Oktober 1973 - BVerwG II C 25.71 - (Buchholz [Polizeibeamtenrecht Nordrhein-Westfalen] 236.17 Nr. 1) ist geklärt, daß zu den Rechtsvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung als Kriminalkommissar-Bewerber gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 1966 (GV. NW. S. 397) "Eignung, Befähigung und Leistung" gehören.
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