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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1574
BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88 (https://dejure.org/1990,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1990 - 2 C 27.88 (https://dejure.org/1990,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 2 C 27.88 (https://dejure.org/1990,1574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Beamtenverhältnis auf Probe - Pauschalierte Ermittlung - Probebeamter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert in beamtenrechtlichen Statusangelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 866
  • DVBl 1990, 869
  • DÖV 1990, 1073
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit dem Verpflichtungsausspruch (vgl. hierzu BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]) unter 1 a des Urteilstenors in nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen.
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit dem Verpflichtungsausspruch (vgl. hierzu BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]) unter 1 a des Urteilstenors in nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen.
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit dem Verpflichtungsausspruch (vgl. hierzu BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]) unter 1 a des Urteilstenors in nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84

    Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Streitigkeiten über die Höhe der Besoldung sind auch nach einem dem Begehren des jeweiligen Klägers in vollem Umfange Rechnung tragenden Urteil - und auch einer Abhilfeentscheidung - nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 27.84 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1984 - 12 B 735/84
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.1981 - 2 B 77/81
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • VGH Hessen, 27.09.1983 - 1 TI 41/83
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.1985 - 6 B 1444/84
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    Da diese Entscheidung im Widerspruchsbescheid bereits enthalten und nicht angefochten worden ist, steht die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren bestandskräftig fest (vgl. auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 38 S. 18 ).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …

    Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - ).
  • VGH Hessen, 12.11.1990 - 1 TE 2605/90

    Streitwert betreffend Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe

    Rn. 2 Unter entsprechender Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 27. September 1983 - 1 TI 41/83 - m.w.N., NVwZ 1984, 186 = HessVGRspr. 1984, 29 = AnwBl. 1984, 318 = KostRspr.Verwaltungsgerichtshof der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. Urteil vom 22. Februar 1990 - 2 C 27.88 -, DVBl. 1990, 869 = NVwZ 1990, 866 = BayVBl. 1990, 605 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87, ZBR 1989, 188) und setzt in Rechtsstreitigkeiten mit dem Begehren, ein Beamtenverhältnis auf Probe zu begründen, den Streitwert pauschalierend mit dem halben Jahresbetrag des Endgrundgehalts aus dem angestrebten Amt (ohne Ortszuschlag, ohne Sonderzuwendung und ohne im konkreten Fall in Betracht kommende Zulagen) fest.

    Er sieht sich hierzu nicht nur durch die Bemühungen um einen (einheitlichen) Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit veranlaßt (vgl. hierzu Sendler, NVwZ 1989, 1041; BVerwG-Entwurf vom 16. Februar 1989, NVwZ 1989, 1042 ff.; Bräutigam, NVwZ 1989, 1022; Zimmer, NVwZ 1988, 706), sondern auch durch das Argument des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 22. Februar 1990 (a.a.O.), daß seine Auffassung auch schon seiner Praxis vor dem Inkrafttreten des KostÄndG 1975 entsprochen habe, ohne daß der Gesetzgeber dies bisher zum Anlaß für eine abweichende andere Regelung des Streitwertes in beamtenrechtlichen Statusstreitigkeiten genommen hätte.

  • OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17

    Aufgabe Teilstatusrechtsprechung; freiwillige Beiträge; Freiwillige Beiträge zur …

    Soweit gegen die Anwendbarkeit des § 42 GKG eingewendet worden war, dass eine Klage auf wiederkehrende Leistung nicht vorliege, weil "weder ein Anspruch auf Leistung noch auf Erlass eines eine Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes" geltend gemacht werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1990 - 2 C 27/88 - Rn. 24, juris) bzw. die erstrebte gerichtliche Entscheidung "regelmäßig der Klärung einzelner Rechtsfragen" diene, ohne "dass abschließend der konkrete Zahlungsbetrag ermittelt und von der Rechtskraft des Urteils umfasst" werde (BVerwG…, Beschluss vom 13.09.1999 - 2 B 53/99 - Rn. 6, juris), findet diese Abgrenzung im Gesetzeswortlaut des § 42 Abs. 1 GKG keine Stütze.
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.89

    Witwengeld nach Scheidung und Wiederheirat derselben Ehegatten

    Der Senat hat gemäß seiner ständigen Praxis in Streitsachen, in denen eine Verbesserung der beamten- oder versorgungsrechtlichen Rechtsstellung geltend gemacht wird, pauschalierend den zweifachen Jahresbetrag der streitigen Differenz als Anhaltspunkt für die Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG; vgl. BVerwG - Entwurf eines Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ; vgl. auch Urteil des Senats vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - <DVBl. 1990, 869>).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88

    Versetzung eines dienstunfähigen Probebeamten in den Ruhestand

    Dabei hat der Senat entsprechend seiner ständigen Praxis in Streitsachen, die die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe zum Gegenstand haben, pauschalierend den halben Jahresbetrag des Grundgehalts als Anhaltspunkt für die Bemessung der Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (vgl. hierzu Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - sowie BVerwG-Entwurf eines Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 2 B 115.90

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die …

    Dabei hat der Senat gemäß seiner Praxis in Streitsachen, welche die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe betreffen (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - ), pauschalierend die Hälfte des jährlichen Endgrundgehaltes als Anhaltspunkt für die Bedeutung der Sache zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren - …

    Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - ).".
  • BVerwG, 10.12.1990 - 2 B 104.90

    Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung bei mehrfacher selbstständig …

    Dabei hat der Senat entsprechend seiner ständigen Praxis in Streitsachen, die die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe zum Gegenstand haben, pauschalierend den halben Jahresbetrag des Endgrundgehalts als Anhaltspunkt für die Bemessung der Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (vgl. Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - <DVBl. 1990, 869> sowie BVerwG-Entwurf eines Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ).
  • BVerwG, 13.06.1991 - 2 B 58.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Dabei hat der Senat gemäß seiner Praxis in Streitsachen, welche die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe betreffen, pauschalierend den halben Jahresbetrag des Endgrundgehaltes als Anhaltspunkt für die Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (vgl. auch Urteil des Senats vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - <DVBl. 1990, 869>).
  • VG München, 04.02.1992 - M 5 K 91.460

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Entlassungsverfügung gegenüber einem …

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