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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1050
BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81 (https://dejure.org/1983,1050)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1983 - 2 C 34.81 (https://dejure.org/1983,1050)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1983 - 2 C 34.81 (https://dejure.org/1983,1050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei unverschuldetem Fristversäumnis

  • Wolters Kluwer

    Besoldung - Anrechnung von Sachbezügen - Dienstlicher Fernsprechanschluss - Privates Mitbenutzungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 66
  • DVBl 1983, 1102
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.03.1977 - VI C 8.74

    Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten - Beamter - Vorzeitiges Ausscheiden - …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81
    Ist die Beklagte nach § 10 BBesG, § 8 BremBesG befugt, ihre Forderung auf ein Entgelt für den dem Kläger zugewendeten Sachbezug, die nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kläger beruht (vgl. zur Geltendmachung vertraglicher Ansprüche durch die Verwaltung BVerwGE 30, 65 [68]; 50, 171 [174 f.]; 59, 60 [62, 65]), einseitig durch Verrechnung mit dem Besoldungsanspruch durchzusetzen, so kann sie ihre Forderung auch - ebenso einseitig - durch Leistungsbescheid geltend machen (vgl. hierzu im übrigen BVerwGE 25, 72 [76 ff.]; 28, 1 [4, 11]; 37, 314 [317 ff.]; 52, 183 [185 f.]; st. Rspr.).

    Insbesondere ist es der Verwaltung verwehrt, auf dem Wege über die Anrechnung von Sachbezügen den Beamten über den Wert der eingeräumten Nutzung hinaus an den allgemeinen Kosten der Verwaltung für die Einrichtung und Unterhaltung des dienstlichen Fernsprechnetzes zu beteiligen (vgl. hierzu auch BVerwGE 52, 183 ff. zur Unzulässigkeit der Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem Vorbereitungsdienst).

  • BVerwG, 17.09.1969 - VI C 4.66
    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81
    Vorschriften über die Anrechenbarkeit von Sachbezügen tragen deshalb nicht etwa unmittelbar die Ermächtigung in sich, gesetzlich verbürgte Bezüge durch Sachbezüge zu ersetzen; sie setzen vielmehr voraus, daß der Dienstherr die an sich nach dem Besoldungsrecht bar geschuldeten Bezüge durch Sachleistungen abgelten darf (vgl. BVerwGE 34, 31 [39 f.]).

    In diesem Sinne hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 34, 31 [39]) ausgesprochen, daß die Befugnis des Dienstherrn zur Abgeltung bar geschuldeter Bezüge durch Sachleistungen auch "kraft Übereinkommens mit dem Bediensteten" bestehen könne.

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81
    Ist die Beklagte nach § 10 BBesG, § 8 BremBesG befugt, ihre Forderung auf ein Entgelt für den dem Kläger zugewendeten Sachbezug, die nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kläger beruht (vgl. zur Geltendmachung vertraglicher Ansprüche durch die Verwaltung BVerwGE 30, 65 [68]; 50, 171 [174 f.]; 59, 60 [62, 65]), einseitig durch Verrechnung mit dem Besoldungsanspruch durchzusetzen, so kann sie ihre Forderung auch - ebenso einseitig - durch Leistungsbescheid geltend machen (vgl. hierzu im übrigen BVerwGE 25, 72 [76 ff.]; 28, 1 [4, 11]; 37, 314 [317 ff.]; 52, 183 [185 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67

    Rückerstattung zuviel gezahlter Dienstbezüge durch den Beamten an den Dienstherrn …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81
    Ist die Beklagte nach § 10 BBesG, § 8 BremBesG befugt, ihre Forderung auf ein Entgelt für den dem Kläger zugewendeten Sachbezug, die nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kläger beruht (vgl. zur Geltendmachung vertraglicher Ansprüche durch die Verwaltung BVerwGE 30, 65 [68]; 50, 171 [174 f.]; 59, 60 [62, 65]), einseitig durch Verrechnung mit dem Besoldungsanspruch durchzusetzen, so kann sie ihre Forderung auch - ebenso einseitig - durch Leistungsbescheid geltend machen (vgl. hierzu im übrigen BVerwGE 25, 72 [76 ff.]; 28, 1 [4, 11]; 37, 314 [317 ff.]; 52, 183 [185 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 27.06.1968 - II C 70.67

    Bestimmung der Charakterisierung eines Vertrages - Nichtigkeit eines Vertrages …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81
    Ist die Beklagte nach § 10 BBesG, § 8 BremBesG befugt, ihre Forderung auf ein Entgelt für den dem Kläger zugewendeten Sachbezug, die nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kläger beruht (vgl. zur Geltendmachung vertraglicher Ansprüche durch die Verwaltung BVerwGE 30, 65 [68]; 50, 171 [174 f.]; 59, 60 [62, 65]), einseitig durch Verrechnung mit dem Besoldungsanspruch durchzusetzen, so kann sie ihre Forderung auch - ebenso einseitig - durch Leistungsbescheid geltend machen (vgl. hierzu im übrigen BVerwGE 25, 72 [76 ff.]; 28, 1 [4, 11]; 37, 314 [317 ff.]; 52, 183 [185 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 11.03.1971 - II C 36.68

    Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Ruhegeldes eines Beamten - Vererbte …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81
    Ist die Beklagte nach § 10 BBesG, § 8 BremBesG befugt, ihre Forderung auf ein Entgelt für den dem Kläger zugewendeten Sachbezug, die nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kläger beruht (vgl. zur Geltendmachung vertraglicher Ansprüche durch die Verwaltung BVerwGE 30, 65 [68]; 50, 171 [174 f.]; 59, 60 [62, 65]), einseitig durch Verrechnung mit dem Besoldungsanspruch durchzusetzen, so kann sie ihre Forderung auch - ebenso einseitig - durch Leistungsbescheid geltend machen (vgl. hierzu im übrigen BVerwGE 25, 72 [76 ff.]; 28, 1 [4, 11]; 37, 314 [317 ff.]; 52, 183 [185 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81
    Ist die Beklagte nach § 10 BBesG, § 8 BremBesG befugt, ihre Forderung auf ein Entgelt für den dem Kläger zugewendeten Sachbezug, die nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kläger beruht (vgl. zur Geltendmachung vertraglicher Ansprüche durch die Verwaltung BVerwGE 30, 65 [68]; 50, 171 [174 f.]; 59, 60 [62, 65]), einseitig durch Verrechnung mit dem Besoldungsanspruch durchzusetzen, so kann sie ihre Forderung auch - ebenso einseitig - durch Leistungsbescheid geltend machen (vgl. hierzu im übrigen BVerwGE 25, 72 [76 ff.]; 28, 1 [4, 11]; 37, 314 [317 ff.]; 52, 183 [185 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 26.10.1979 - 7 C 106.77

    Rückforderung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter bei dessen …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81
    Ist die Beklagte nach § 10 BBesG, § 8 BremBesG befugt, ihre Forderung auf ein Entgelt für den dem Kläger zugewendeten Sachbezug, die nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kläger beruht (vgl. zur Geltendmachung vertraglicher Ansprüche durch die Verwaltung BVerwGE 30, 65 [68]; 50, 171 [174 f.]; 59, 60 [62, 65]), einseitig durch Verrechnung mit dem Besoldungsanspruch durchzusetzen, so kann sie ihre Forderung auch - ebenso einseitig - durch Leistungsbescheid geltend machen (vgl. hierzu im übrigen BVerwGE 25, 72 [76 ff.]; 28, 1 [4, 11]; 37, 314 [317 ff.]; 52, 183 [185 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches - …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81
    Mithin wurzelt auch die Klage, mit der der Kläger sich gegen die Durchsetzung einer Kostenbeteiligung für die private Mitbenutzung dieses dienstlichen Fernsprechanschlusses durch die angefochtenen Bescheide zur Wehr setzt, in seinem Beamtenverhältnis (vgl. auch BVerwGE 24, 225 [226]).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …

    Er umfasst insbesondere die Überlassung von Sachen zur Nutzung, wenn diese einen wirtschaftlichen Wert besitzt (vgl. Urteile vom 17. September 1969 - BVerwG 6 C 4.66 - BVerwGE 34, 31 und vom 17. März 1983 - BVerwG 2 C 34.81 - BVerwGE 67, 66 ).

    Die Ermächtigung des Dienstherrn zur Zuweisung einer Dienstwohnung in § 74 Abs. 2 BBG und in den entsprechenden landesbeamtenrechtlichen Vorschriften, hier Art. 82 Abs. 2 BayBG, ist Rechtsgrundlage für die Zuwendung dieses Sachbezuges mit der Folge seiner Anrechenbarkeit auf die Besoldung (vgl. Urteil vom 17. März 1983, a.a.O. S. 69).

    Durchführung und nähere Ausgestaltung der Anrechnung können durch Verwaltungsvorschriften bestimmt werden (vgl. Urteil vom 17. März 1983, a.a.O. S. 69).

    Auf die Besoldung anzurechnen ist dementsprechend der Betrag, den der Inhaber der Dienstwohnung von seiner Besoldung für eine vergleichbare Mietwohnung aufbringen müsste und den er durch die Nutzung der Dienstwohnung erspart (vgl. auch Urteil vom 17. März 1983, a.a.O. S. 72).

  • BVerwG, 05.06.1984 - 2 A 4.83

    Dienstwohnungen im Ausland - Berechnung der Dienstwohnungsvergütung - …

    Die Zuweisung einer Dienstwohnung gemäß § 74 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - stellt einen Sachbezug im Sinne dieser Vorschrift dar, den sich der Beamte mit einem angemessenen Betrag auf die Dienstbezüge anrechnen lassen muß (vgl. BVerwGE 67, 66 [69]).

    Die Durchführung sowie die nähere Ausgestaltung der Anrechnung kann - wie im vorliegenden Fall - durch Verwaltungsvorschriften bestimmt werden (BVerwGE 67, 66 [68 f.];… vgl. auch Schwegmann/Summer, BBesG, § 10 Rz. 2).

    Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 DWV ist die Dienstwohnungsvergütung in Höhe des Mietwertes festzusetzen, der grundsätzlich auch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. auch in diesem Zusammenhang BVerwGE 67, 66 [72]) Ausgangspunkt für die Bemessung des Betrages ist, mit dem der Sachbezug auf die Besoldung angerechnet werden kann.

    Er kann niedriger, aber niemals höher als der objektive (wirtschaftliche) Wert sein (BVerwGE 67, 66 [72]).

    Sie sind lediglich aufgrund der ausdrücklichen Ermächtigung des § 74 Abs. 2 BBG durch eine Sachleistung abgegolten worden (BVerwGE 67, 66 [69]).

  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im …

    Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Beteiligung Dritter am Planfeststellungsverfahren Drittschutz grundsätzlich nicht um dieser Beteiligung selbst willen, sondern nur im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung der dem Beteiligungsrecht zugrundeliegenden materiellrechtlichen Rechtspositionen gewähren (vgl. BVerwGE 62, 243 [BVerwG 29.05.1981 - 4 C 97/77]; 64, 325 [BVerwG 14.01.1982 - 5 C 70/80]; 67, 74 [BVerwG 17.03.1983 - 2 C 34/81]), könnten die Kläger auch nur dann insoweit durch den Planänderungsbeschluß in ihren Rechten verletzt sein.
  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 3 BV 18.1301

    Streit um Anrechnung von Sachbezügen - hier: Betriebskostenabrechnung für …

    Die Anrechnung bedürfe grundsätzlich keiner weitergehenden normativen Regelung, ihre Durchführung könne auch durch Verwaltungsvorschriften bestimmt werden (BVerwG, U.v. 17.3.1983 - 2 C 34.81 - juris Rn. 15).

    Es ist der Verwaltung insbesondere verwehrt, auf dem Weg über die Anrechnung von Sachbezügen den Beamten über den Wert der eingeräumten Nutzung hinaus an den allgemeinen Kosten der Verwaltung für die Einrichtung und Unterhaltung ihrer Infrastruktur zu beteiligen (BVerwG, U.v. 17.3.1983 - 2 C 34.81 - BVerwGE 67, 66, juris Rn. 20 m.w.N.;… Plog/Wiedow, BBG, § 10 BBesG Rn. 17).

  • VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 05.06.2003 - RVG 2/02

    Dienstwohnungsvergütung

    Angemessen ist im öffentlichen Dienst ein Betrag, den der Dienstwohnungsinhaber von seiner Besoldung für den gleichen Zweck auf dem privaten Markt aufbringen müsste und den er durch den Sachbezug erspart (subjektiver Wert; vgl. BVerwGE 67, 66, 72;… BVerwG Buchholz 235 § 10 BBesG Nr. 2, S. 8, 9; BVerwG, ZBR 2001, 134, 137).

    Die Angemessenheit hat sich wie ausgeführt zwar unter Fürsorgegesichtspunkten auch an den Dienstbezügen zu orientieren, ohne dass allerdings zwingend schematisch auf den Umfang des Dienstes abzustellen ist; eine Abstufung des anzurechnenden Betrages innerhalb des Rahmens des objektiven Wertes nach der Höhe der Besoldung, die dem jeweils Betroffenen zusteht, ist nicht unbedingt gerechtfertigt (für das Beamtenrecht offen gelassen in BVerwGE 67, 66, 73).

  • VG Göttingen, 14.01.1999 - 3 A 3487/97

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Klage über eine Auszahlung eines …

    Die Zuweisung einer Dienstwohnung stellt einen solchen Sachbezug dar, den sich der Pfarrer mit einem angemessenen Betrag auf die Dienstbezüge anrechnen lassen muss, was auch durch den gleichfalls über § 2 Abs. 1 PfBVG anwendbaren § 7 Abs. 1 NBesG klargestellt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.06.1984 - 2 A 4.83 -, Buchholz 235 § 10 BBesG Nr. 2, S. 8 [9]; BVerwG, Urt. v. 17.03.1983 - 2 C 34.81 -, BVerwGE 67, 66 [69] jeweils für staatliche Beamte;… ebenso Kümmel-Pohl, Besoldungsrecht in Niedersachsen, Stand: 01/1995, Gruppe 8, § 7 LBesG Rn. 2).

    Er wird sich häufig mit dem objektiven (wirtschaftlichen) Wert decken, kann niedriger, aber niemals höher als der objektive (wirtschaftliche) Wert sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.03.1983, a.a.O., S. 72;… Urt. v. 05.06.1984, a.a.O., S. 9;… ebenso Schwegmann/Summer, BBesG, Stand: 08/1998, § 10 Rn. 7;… Kümmel-Pohl, a.a.O., Gruppe 2, § 10 BBesG Rn. 4;… Gruppe 8, § 7 LBesG Rn. 2).

  • VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3392/99

    Anrechnung; Berufsbeamtentum; Besoldung; freie Heilfürsorge; Fürsorgepflicht; …

    Zu den "Sachbezügen" i. S. d. § 10 BBesG zählen grundsätzlich alle im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis gewährten und von daher mit dem Amt verbundenen Zuwendungen wirtschaftlicher Vorteile durch den Dienstherrn an den Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.1983 - 2 C 34.81 -, BVerwGE 67, 66, 68).

    Die vom Gesetzgeber in der genannten Bestimmung getroffene Regelung stellt nichts anderes dar als eine teilweise Selbstbeteiligung der betroffenen Beamtengruppe an den Kosten der Heilfürsorge, die sich auf die Höhe des Besoldungsanspruchs gegen den Dienstherrn durch Verrechnung auswirkt (vgl. zu dieser Möglichkeit allgemein: BVerwG, Urteil vom 17.03.1983, aaO., S. 69).

  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 14 B 11.1592

    Beamtenrecht

    Der Kläger wird durch die Wahl dieser Form der Anrechnung nicht schlechter gestellt, als wenn die Beklagte den Sachbezug mit seinem Besoldungsanspruch verrechnen und ihm nur eine gekürzte Besoldung auszahlen würde (vgl. BVerwG, U.v. 17.3.1983 - 2 C 34.81 - BVerwGE 67, 66).
  • VG München, 23.03.2021 - M 5 K 18.994

    Keine Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung einer Dienstwohnung

    Es ist der Verwaltung insbesondere verwehrt, auf dem Weg über die Anrechnung von Sachbezügen den Beamten über den Wert der eingeräumten Nutzung hinaus an den allgemeinen Kosten der Verwaltung für die Einrichtung und Unterhaltung ihrer Infrastruktur zu beteiligen (BVerwG, U.v. 17.3.1983 - 2 C 34.81 - BVerwGE 67, 66, juris Rn. 20 m.w.N.; Plog/Wiedow, BBG, § 10 BBesG Rn.17).
  • VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 564/11

    Kostenerstattungsbescheid betreffend die Straßenreinigung wegen ausgelaufener …

    Übereinstimmend damit ist in weiteren Entscheidungen für die Frage, ob trotz Fehlens einer ausdrücklichen Ermächtigung durch Verwaltungsakt gehandelt werden darf, stets die einzelne Rechtsbeziehung Gegenstand der Betrachtung gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1979 - I C 48.75 - BVerwGE 59, 13, 20 bezüglich des Anspruches auf Erstattung von Abschiebungskosten aus § 24 Abs. 6a AuslG a.F. gegenüber dem Arbeitgeber des nichtdeutschen Arbeitnehmers; Urteil vom 17.03.1983 - 2 C 34.81 - BVerwGE 67, 66, 71 hinsichtlich der Anrechnung von Sachbezügen auf die beamtenrechtliche Besoldung).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06

    Verwaltungsaktsbefugnis im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung

  • BVerwG, 11.08.1982 - 2 B 77.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Einlegung der …

  • BVerwG, 18.10.1985 - 2 B 85.85

    Berechtigung des Dienstherrn zur Erhebung eines Anspruchs auf Ablieferung von …

  • VG München, 14.12.2020 - M 5 K 17.3119

    Geltendmachung von Betriebskosten bei einer Dienstwohnung

  • VG München, 17.04.2018 - M 5 K 16.6001

    Betriebskostenabrechnung für kommunale Dienstwohnung

  • VG Kassel, 08.04.2008 - 1 E 1401/07

    DIENSTFAHRT; DIENSTSTÄTTE; NUTZUNGSENTGELT; PRIVATFAHRT

  • VG München, 02.03.2022 - M 5 K 21.5645

    Rechtmäßige Heizkostenabrechnung für Dienstwohnung

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