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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 25.04.2006 | AG Schopfheim, 19.07.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3421
BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06 (https://dejure.org/2006,3421)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2006 - 2 C 4.06 (https://dejure.org/2006,3421)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2006 - 2 C 4.06 (https://dejure.org/2006,3421)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BeamtVG § 11 Nr. 1a
    Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Tätigkeit als Rechtsanwalt; juristischer Mitarbeiter ohne Zulassung zur Anwaltschaft; analoge Anwendung versorgungsrechtlicher Vorschriften.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtVG § 11 Nr. 1a
    Anerkennung; Anwaltskanzlei; Assessor; Beamter; Beruf; Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Jurist; Kanzlei; Rechtsanwalt; Richter; Ruhegehaltfähigkeit; Tätigkeit als Rechtsanwalt; Vordienstzeit; analoge Anwendung versorgungsrechtlicher Vorschriften; freier Mitarbeiter; ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 11 Nr. 1a

  • Wolters Kluwer

    Nach Ablegung des zweiten Staatsexsamens in einer Rechtsanwaltskanzlei als juristischer Mitarbeiter verbrachte Zeit als ruhegehaltsfähige Zeit; Normative Festlegung des Berufsbildes des Rechtsanwaltes; Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Anerkennung der Ruhegehaltfähigkeit bei Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter ohne Zulassung zur Anwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 11 Nr. 1a
    Keine ruhegehaltsfähige Vordienstzeit eines Kanzleimitarbeiters ohne Anwaltszulassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 268 (Ls.)
  • DVBl 2007, 780 (Ls.)
  • DÖV 2007, 382
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70

    Zusammenhang zwischen einer Vortätigkeit und der Übernahme in ein …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06
    Dem entsprechend ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidend für die Anerkennungsfähigkeit der Zeit "als Rechtsanwalt" nach § 11 Nr. 1a BeamtVG, dass dem Beamten während dieser Zeit die Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zugestanden haben (Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - BVerwGE 39, 181 und Beschluss vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.88 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 3; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 1978 - 2 A 80/76 - DÖD 1979, 32).

    Unerheblich ist, ob sein Status der eines freiberuflich tätigen oder dienstvertraglich beschäftigten Anwalts war (Urteil vom 15. Dezember 1971 a.a.O. …und Beschluss vom 14. Februar 1989 a.a.O.) In die Liste der Rechtsanwälte eingetragen werden nach § 31 BRAO die von der Justizverwaltung zugelassenen Anwälte (zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Voraussetzung für die Berechtigung, als Rechtsanwalt tätig zu sein, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 und 229, 534/95 - BVerfGE 93, 213 ).

    Aus dem Urteil des 6. Senats vom 15. Dezember 1971 (a.a.O. S. 186) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

  • BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 99.88

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06
    Dem entsprechend ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidend für die Anerkennungsfähigkeit der Zeit "als Rechtsanwalt" nach § 11 Nr. 1a BeamtVG, dass dem Beamten während dieser Zeit die Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zugestanden haben (Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - BVerwGE 39, 181 und Beschluss vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.88 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 3; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 1978 - 2 A 80/76 - DÖD 1979, 32).

    Unerheblich ist, ob sein Status der eines freiberuflich tätigen oder dienstvertraglich beschäftigten Anwalts war (…Urteil vom 15. Dezember 1971 a.a.O. und Beschluss vom 14. Februar 1989 a.a.O.) In die Liste der Rechtsanwälte eingetragen werden nach § 31 BRAO die von der Justizverwaltung zugelassenen Anwälte (zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Voraussetzung für die Berechtigung, als Rechtsanwalt tätig zu sein, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 und 229, 534/95 - BVerfGE 93, 213 ).

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06
    Regelungen dieser Art sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer extensiven Auslegung und Ergänzung durch Analogie nicht zugänglich (stRspr, zuletzt Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06
    Unerheblich ist, ob sein Status der eines freiberuflich tätigen oder dienstvertraglich beschäftigten Anwalts war (…Urteil vom 15. Dezember 1971 a.a.O. …und Beschluss vom 14. Februar 1989 a.a.O.) In die Liste der Rechtsanwälte eingetragen werden nach § 31 BRAO die von der Justizverwaltung zugelassenen Anwälte (zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Voraussetzung für die Berechtigung, als Rechtsanwalt tätig zu sein, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 und 229, 534/95 - BVerfGE 93, 213 ).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 1 723, 80 EUR festgesetzt (Zweijahresbetrag der zusätzlichen Versorgungsbezüge, die der Kläger bei Anerkennung der umstrittenen Zeit als ruhegehaltfähig erhalten würde, vgl. Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - NVwZ-RR 2000, 188).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 3 A 1167/09

    Grundsätze zur Ruhegehaltfähigkeit und Anrechenbarkeit von sog. Vordienstzeiten …

    Rn. 40 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4.06 -, Schütz BeamtR ES/C II 1.1.2 Nr. 43, zur Regelung in § 11 Abs. 1 Nr. 1 a BeamtVG ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinen Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4.06 -, a. a. O., ausgeführt:.

    Rn. 59 Vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4.06 -, a. a. O.

  • VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 540/20

    Anerkennung von Zeiten als Rechtsanwalt (Syndikus) als ruhegehaltsfähige …

    Dem Rechtsanwalt als einem Organ der Rechtspflege sind Aufgaben zugewiesen, die gemeinwohlorientiert sind und deshalb unter dem Aspekt der versorgungsrechtlichen Anerkennungsfähigkeit der Tätigkeit eines Beamten nahestehen (BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4/06 -, Rn. 11, juris).

    Rn. 37 Rechtsanwalt i.S.v. § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ThürBeamtVG ist, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nur, wer zur Rechtsanwaltschaft nach der BRAO zugelassen und damit Inhaber der in dieser Ordnung niedergelegten Befugnisse und so Organ der Rechtspflege ist (BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4/06 -, Rn. 10 ff., juris).

    Ob seine Tätigkeit zu jener Zeit die Voraussetzungen erfüllte, nach denen er unter den neuen Vorschriften als Syndikusrechtsanwalt hätte eingetragen werden können, ist im Versorgungsfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4/06 -, Rn. 13, juris).

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang zur Begründung anführt, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht Aufgabe der Festsetzungsbehörde sei, darüber zu entscheiden, ob eine anwaltliche Tätigkeit vorgelegen habe, wenn der Betreffende zur Rechtsanwaltschaft zugelassen war, verkennt er, dass das Bundesverwaltungsgericht in der in Bezug genommenen Passage lediglich ausgeführt hat, dass es nicht Aufgabe der Festsetzungsbehörde sei, "darüber zu entscheiden, ob der spätere Beamte nach §§ 6 ff. BRAO als Rechtsanwalt hätte zugelassen werden können" (BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4/06 -, Rn. 13, juris).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 17.08

    12. Jahrgangsstufe; allgemeinbildendes zwölfstufiges Schulsystem; Analogie; …

    Anders als das dem strengen Vorbehalt des Gesetzes unterliegende Besoldungs- und Versorgungsrecht ist im Reisekosten- und Trennungsgeldrecht eine Analogie nicht von vornherein nahezu ausgeschlossen (…vgl. Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 10 m.w.N. = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 36 und vom 9. November 2006 - BVerwG 2 C 4.06 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 11 Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 S 2158/07

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf auf Nachversicherung in einer …

    Der Wille des Gesetzgebers kann nur berücksichtigt werden, wenn er im Gesetzeswortlaut deutlich Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.01.2006 - 2 C 43.04 -, BVerwGE 125, 79 und vom 09.11.2006 - 2 C 4.06 -, Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 11).
  • VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14

    Rechtsanwaltstätigkeit als berücksichtigungsfähige Zeit nach § 11 BeamtVG

    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4.06 -, Schütz BeamtR ES/C II 1.1.2 Nr. 43; Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - BVerwGE 39, 181 und Beschluss vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.88 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 3; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 1978 - 2 A 80/76 - DÖD 1979, 32) darauf an, ob dem Beamten bzw. Richter während dieser Zeit die Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zugestanden haben.

    Dem Rechtsanwalt als einem Organ der Rechtspflege sind Aufgaben zugewiesen, die gemeinwohlorientiert sind und deshalb unter dem Aspekt der versorgungsrechtlichen Anerkennungsfähigkeit der Tätigkeit eines Beamten nahestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4/06 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 1 A 1224/10

    Tätigwerden des amtlich bestellten Vertreters eines Rechtsanwalts ohne eigene …

    Rn. 7 Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4.06 -, DÖV 2007, 382 = juris Rn. 12,.

    Rn. 12 Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4.06 -, a. a. O., juris Rn. 17.

  • VG Bremen, 24.04.2007 - 6 K 1008/04

    Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit - Freizeitausgleich - …

    Regelungen dieser Art sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer extensiven Auslegung und Ergänzung durch Analogie nicht zugänglich (st. Rspr. des BVerwG, vgl. u.a BVerwG, Urt. v. 09.11.2006 - 2 C 4.06 -, Seite 6 des Urteilsabdrucks, Rdnr. 17 mit Verweis auf BVerwGE 125, 79 (80) Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.07.2009 - 2 B 36.09

    Anspruch eines Beamten auf Sonderzahlung bei Erhalt von Dienstbezügen am Stichtag …

    Der Wille des Gesetzgebers kann nur berücksichtigt werden, wenn er im Gesetzeswortlaut deutlich Ausdruck gefunden hat (Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10; vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 36 und vom 9. November 2006 - BVerwG 2 C 4.06 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 11 Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 143/19

    Einbeziehung von Freiwilligendiensten in Waisengeldregelungen der …

    Deshalb kommt die Erweiterung des Anwendungsbereichs besoldungsrechtlicher Normen im Wege der Analogie allenfalls in Betracht, wenn der erkennbare Wille des Gesetzgebers in den gesetzlichen Vorschriften nur unvollkommen Ausdruck gefunden hat, wie etwa im Falle eines Redaktionsversehens (BVerwG, Urteile vom 09.11.2006 - 2 C 4.06 -, Juris Rn. 17, …und vom 27.03.2014 - 2 C 2.13 -, Juris Rn. 17 ff. ;… Senatsurteile vom 15.10.2015 - 4 S 1706/14 -, Juris Rn. 6 , …und vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 -, Juris Rn. 26 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 4 S 192/15

    Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand bei Beamten auf Zeit; ruhegehaltfähige …

    Der Wille des Gesetzgebers kann nur berücksichtigt werden, wenn er im Gesetzeswortlaut deutlich Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.05.2009 - 2 B 94.08 -, Juris; Urteile vom 26.01.2006 - 2 C 43.04 -, BVerwGE 125, 79 und vom 09.11.2006 - 2 C 4.06 -, Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 11; Senatsurteil vom 09.12.2009 - 4 S 2158/07 -, ZBR 2010, 420).
  • BVerwG, 26.05.2011 - 2 B 22.10

    Ansprüche auf Sonderzahlung und auf volle Besoldung bestehen unabhäbngig vom …

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10

    Anspruch auf Sonderzahlung; Absenkung der Besoldung; Stichtagsregelung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2021 - 3 A 1630/18

    Ruhensregelung; Unterhaltsbeitrag; Erwerbsminderungsrente

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 4 S 1706/14

    Zur Frage der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, Beamte auf Zeit in eine …

  • VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 21.334

    Hochschulprofessor, Wechsel aus dem Bayerischen, Beamtenverhältnis in den …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.2006 - 2 C 4.06   

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https://dejure.org/2006,73987
BVerwG, 25.04.2006 - 2 C 4.06 (https://dejure.org/2006,73987)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2006 - 2 C 4.06 (https://dejure.org/2006,73987)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2006 - 2 C 4.06 (https://dejure.org/2006,73987)
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Verfahrensgang

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   AG Schopfheim, 19.07.2006 - 2 C 4/06   

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https://dejure.org/2006,73485
AG Schopfheim, 19.07.2006 - 2 C 4/06 (https://dejure.org/2006,73485)
AG Schopfheim, Entscheidung vom 19.07.2006 - 2 C 4/06 (https://dejure.org/2006,73485)
AG Schopfheim, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 2 C 4/06 (https://dejure.org/2006,73485)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Schopfheim, 16.08.2007 - 1 C 89/07
    Die Akte des Amtsgerichts Schopfheim 2 C 4/06 (Landgericht Waldshut-Tiengen 2 S 58/06) wurde beigezogen.

    Eine gleichgelagerte vertragliche Regelung lag bereits dem Rechtsstreit 2 C 4/06 der zweiten Abteilung des Amtsgerichts Schopfheim zur Beurteilung vor und wurde sowohl in erster wie auch in zweiter Instanz durch dasLandgericht Waldshut-Tiengen (2 S 58/06) für wirksam erachtet.

  • LG Waldshut-Tiengen, 15.03.2007 - 2 S 58/06

    Staffelmietvertrag: Die Kombination mit Kündigungsausschluss ist rechtens

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Schopfheim vom 19.07.2006 - 2 C 4/06 - wird zurückgewiesen.
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