Rechtsprechung
| BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 40.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anlagen VI b, VI e; BBesG § 55 Abs. 3, 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslandszuschlag - Unentgeltlich bereitgestellte Unterkunft - Unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.05.1995 - 11 A 137/94
- OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 92/95
- BVerwG, 27.12.1996 - 2 B 58.96
- BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 40.96
Papierfundstellen
- DVBl 1998, 203 (Ls.)
- DVBl 1998, 209 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft …
Rn. 52 (1) Der Auslandszuschlag soll den quantitativen und qualitativen Mehraufwand sowie die immateriellen Belastungen, die durch eine Tätigkeit im Ausland anfallen, pauschal abgelten (55.1.1 BBesGVwV; BVerwG 21. August 1997 - 2 C 40.96 - ZTR 1998, 46). Der Zuschlag ist für die in § 55 Abs. 2 bis Abs. 4 BBesG geregelten Konstellationen unterschiedlich hoch bemessen. - BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98
Prozeßrecht; Besoldungsrecht - Abweichung von einem Berufungszulassungsbeschluß; …
Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 40.96 - (Buchholz 240 § 55 Nr. 3) dargelegt, daß die einschränkenden Sonderregelungen des § 55 Abs. 4 Sätze 2 und 3 i.V.m. den Anlagen VI d und VI e BBesG durch niedrigere Auslandszuschläge die Entlastung berücksichtigen, "die dem Berechtigten durch unentgeltliche Bereitstellung von Unterkunft und/oder Verpflegung - mit oder ohne Verpflichtung zu deren Inanspruchnahme - oder durch dafür gewährte Geldleistungen zuteil wird".Durch die Anwendung der Sondervorschriften "des Abs. 4 Sätze 2 und 3 BBesG auf die Fallgruppen der allgemeinen Regelungen der Absätze 2, 3 und 4 Satz 1 des § 55 BBesG erübrigt sich die Frage einer Anrechnung der unentgeltlich bereitgestellten Unterkunft und/oder Verpflegung als Sachbezug nach § 10 BBesG " (Urteil vom 21. August 1997, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03 1997, S. 314; BVerwG, Urteile vom 28. August 1998 - 2 B 70.98 -, NVwZ 1999, 406, sowie vom 21. August 1997 - 2 C 40.96 -, ZBR 1998, 175.
- OVG Niedersachsen, 27.07.1999 - 5 L 2455/98
Gewährung des Auslandsverwendungszuschlages/der Auslandsbezüge und darauf …
Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 21.8.1997 BVerwG - 2 C 40.96 - (DÖD 1998, 116 = Buchholz 240 § 55 Nr. 3) dargelegt, dass die einschränkenden Sonderregelungen des § 55 Abs. 4 Sätze 2 und 3 i. V. mit den Anlagen VI d und VI e BBesG durch niedrigere Auslandszuschläge die Entlastung berücksichtigen, "die dem Berechtigten durch unentgeltliche Bereitstellung von Unterkunft und/oder Verpflegung - mit oder ohne Verpflichtung zu deren Inanspruchnahme - oder durch dafür gewährte Geldleistungen zuteil wird«.Durch die Anwendung der Sondervorschriften "des Abs. 4 Sätze 2 und 3 BBesG auf die Fallgruppen der allgemeinen Regelungen der Abs. 2, 3 und 4 Satz 1 des § 55 BBesG erübrigt sich die Frage einer Anrechnung der unentgeltlich bereitgestellten Unterkunft und/oder Verpflegung als Sachbezug nach § 10 BBesG« (Urteil vom 21.8.1997, a.a.O.).
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