Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.1970 - II C 44.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besoldungsansprüche eines Beamten - Festsetzung eines Besoldungsdienstalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 23.06.1965 - I 103/64
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1968 - IV 509/65
- BVerwG, 17.12.1970 - II C 44.68
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus BVerwG, 17.12.1970 - II C 44.68
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Tätigkeit im Minenräumdienst der britischen Besatzungsmacht deshalb im besoldungsrechtlichen Sinne im Dienst des Reichs abgeleistet wurde, weil die Besatzungsmacht insoweit eine völkerrechtliche Verpflichtung des als Rechtssubjekt fortbestehenden, aber handlungsunfähig gewordenen Deutschen Reichs (vgl. z.B. BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [126]; 3, 162 [178], 288 [316]) treuhänderisch mit Wirkung für das Reich erfüllt habe, ist unzutreffend. - BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51
Angestelltenverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 17.12.1970 - II C 44.68
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Tätigkeit im Minenräumdienst der britischen Besatzungsmacht deshalb im besoldungsrechtlichen Sinne im Dienst des Reichs abgeleistet wurde, weil die Besatzungsmacht insoweit eine völkerrechtliche Verpflichtung des als Rechtssubjekt fortbestehenden, aber handlungsunfähig gewordenen Deutschen Reichs (vgl. z.B. BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [126]; 3, 162 [178], 288 [316]) treuhänderisch mit Wirkung für das Reich erfüllt habe, ist unzutreffend. - BVerwG, 14.05.1964 - II C 134.62
Bei einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts abgeleisteter Dienst als …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1970 - II C 44.68
Deshalb kann offenbleiben, ob die britische Besatzungsmacht mit der Minenräumung allein eine Verpflichtung des Reichs erfüllte oder - auch - zur Sicherung ihres eigenen Nachschubs tätig wurde, öffentliche Aufgaben können auch von Privaten geleistet werden (…vgl. Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 9. Aufl., § 24 Abschn. 5 S. 475 f.; Ibsen, Die gesetzliche Indienstnahme Privater für Verwaltungsaufgaben, veröffentlicht in Festgabe für Erich Kaufmann S. 141 ff.); aber die bloße Wahrnehmung solcher Funktionen ist nicht "öffentlicher Dienst" im besoldungsrechtlichen Sinne, weil es an einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn fehlt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 134.62 - [DÖV 1964, 710]). - BVerwG, 30.04.1969 - VI C 72.65
Militärische Tätigkeit im Auftrag der Besatzungsmacht als deutscher öffentlicher …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1970 - II C 44.68
Im Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG VI C 72.65 - hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Falle eines nach dem 8. Mai 1945 mit der verwaltungsmäßigen Betreuung des Minenräumdienstes bei der Marinestandortverwaltung Kiel beauftragten ehemaligen Marineoberstabsintendanten entschieden, daß es sich hierbei nicht um deutschen Öffentlichen Dienst im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 G 131 gehandelt habe, sondern um - nicht auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit anrechenbaren - Dienst bei der britischen Besatzungsmacht. - BVerwG, 27.08.1964 - II C 45.63
Anerkennung als ruhegehaltfähige Zeit - Nichtberufsmäßiger Wehrdienst i.S.v. § …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1970 - II C 44.68
Der Senat hat im Urteil vom 27. August 1964 - BVerwG II C 45.63 - zu der Frage, ob zugunsten eines früheren Beamten als ruhegehaltfähig die vom 24. Juli bis 31. Dezember 1945 als Dolmetscher bei der britischen Besatzungsmacht abgeleistete Dienstzeit zu berücksichtigen ist, die Auffassung vertreten, daß die soeben genannte Vorschrift nur den deutschen öffentlichen Dienst erfasse und dazu ausgeführt:.
- BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73
Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die …
Besatzungsmacht nicht ruhegehaltfähige Dienstzeit (im Anschl. u.a. an II C 45.63, II C 44.68 und BVerwGE 39, 181 [BVerwG 15.12.1971 - VI C 23/70] [184]).In dem vorbezeichneten die Tätigkeit eines Arztes bei amerikanischen Besatzungsstreitkräften betreffenden Urteil ist der VI. Senat aber im Ergebnis der im Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1970 - BVerwG II C 44.68 -, das den Dienst im "Deutschen Minenräumdienst" der britischen Besatzungsmacht betraf, vertretenen Auffassung beigetreten, daß die Tätigkeit im Dienst einer Besatzungsmacht nicht im Dienst eines "anderen Staates" im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes abgeleistet ist.
- BVerwG, 20.06.1985 - 2 C 101.81
Besoldungsdienstalter - Anrechnung einer Tätigkeit - Öffentlich-rechtlicher …
Dieser Gesichtspunkt scheidet aus, wenn - wie hier vom Berufungsgericht festgestellt - die Rechtsbeziehung, aufgrund deren der Betroffene zu seiner Tätigkeit verpflichtet, war und die entsprechende Vergütung erhielt, nicht zu dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, sondern zu einem Dritten bestand (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 2 C 44.68 - ). - BVerwG, 30.04.1971 - VI C 4.68
Berücksichtigung von Tätigkeiten bei Besatzungstreitkräften und …
Sie tritt dem Berufungsurteil mit materiellrechtlichen Ausführungen entgegen und stützt sich insbesondere auf ein Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1970 - BVerwG II C 44.68 -, wonach die Tätigkeit, im "Deutschen Minenräumdienst" bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht berücksichtigungsfähig ist.In dem den Parteien in Ausspruch und Begründung bekannten Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG II C 44.68 - hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden, daß die Tätigkeit im Deutschen Minenräumdienst der britischen.
- BVerwG, 14.01.1980 - 6 B 137.79
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
Im übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß Zeiten der Beschäftigung als Zivilbediensteter bei den US-Stationierungsstreitkräften keine Tätigkeit "im ausländischen öffentlichen Dienst" sind, die gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 1 BBesG bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet gleichgestellt werden können (vgl. zu der entsprechenden Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 1 BBesG - F. 1957 - die Urteile vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 2 C 44.68 - [Buchholz, 235 § 6 BBesG Nr. 13] und vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 4.68 - [Buchholz 235 § 7 BBesG Nr. 4]).
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