Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.1968 - II C 46.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der von einem Beamten gegen eine dienstliche Beurteilung gerichteten Klage - Einzelbewertung eines Beamten mit "brauchbare Leistungen" - Bestehen oder Fehlen von Vorgesetzteneigenschaften mit Bedeutung auch für die periodische dienstliche Beurteilung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.12.1963 - 43 III 63
- BVerwG, 30.05.1968 - II C 46.64
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64
Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1968 - II C 46.64
Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Frage der Zulässigkeit der von einem Beamten gegen eine dienstliche Beurteilung gerichteten Klage stehen jedenfalls im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1967 - BVerwG II C 107.64 - [ZBR 1968 S. 111] mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen). - BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62
Beamtenrechtliche Beurteilung
Auszug aus BVerwG, 30.05.1968 - II C 46.64
Wegen dieser Beurteilungsermächtigung kann die von der vorgesetzten Dienstbehörde vorgenommene Beurteilung des Klägers rechtswidrig nur dann sein, wenn die Behörde die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder wenn sie gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - BVerwG II C 146.62] [130 ]).
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79
Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - (ZBR 1979, 304) die Beurteilung durch den Oberfinanzpräsidenten nicht beanstandet und im Urteil vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - (Buchholz 237.1 Art. 19 BayBG 60 Nr. 2) auch die selbständige dienstliche Beurteilung durch die vorgesetzte Dienstbehörde gebilligt, ebenso der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - (Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG 60 Nr. 1). - BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80
Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges …
Soweit der Gruppenleiter die Eignung und Leistung des Klägers nicht aus eigener Anschauung so eingehend kannte wie der Referent, konnte er sich die etwa notwendigen ergänzenden Kenntnisse verschaffen und sich u.a. auf Unterrichtung durch den Referenten und auf schriftliche Arbeiten des Beamten stützen, wobei größere Erfahrungen, größerer überblick und größere Vergleichsmöglichkeiten sowie bessere Kenntnis der Anforderungen der Ämter und Laufbahnen zu einer gleichmäßigen, objektiven und gerechten Berichterstattung beitrugen (vgl. auch Urteile des Senatsvom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - [Buchholz 237.1 Art. 19 BayEG 60 Nr. 2], vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [a.a.O.] undvom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - [a.a.O.] sowie des 6. Senatsvom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG 60 Nr. 1]). - BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt entschieden, daß jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine besondere auf gesetzlicher Grundlage beruhende Ermächtigung und Zuständigkeitsregelung besteht, vorgesetzte Dienststellen dienstliche Beurteilungen auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens aufgrund eigener Beurteilungsbefugnis überprüfen, aufheben, ändern oder selbst erstellen dürfen, insbesondere auch hinsichtlich des Gesamturteils (vgl. Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 -, vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - und vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - ).
- BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78
Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der …
In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat im Urteil vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - (Buchholz 237.1 Art. 19 BayBG 60 Nr. 2) die dienstliche Beurteilung eines Beamten durch die vorgesetzte Dienstbehörde und die Verschlechterung des Gesamtergebnisses von "Überdurchschnitt" auf "Durchschnitt" bei einem Polizeimeister gemäß § 23 der Bayerischen Laufbahnverordnung - LBV - vom 23. Juni 1952 (GVBl. S. 199) für rechtmäßig erachtet, weil als Erkenntnisquellen der vorgesetzten Dienstbehörde auch die Einzelbewertungen des Dienstvorgesetzten in Betracht kommen. - BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines …
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt entschieden, daß jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine besondere auf gesetzlicher Grundlage beruhende Ermächtigung und Zuständigkeitsregelung besteht, vorgesetzte Dienststellen dienstliche Beurteilungen auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens aufgrund eigener Beurteilungsbefugnis überprüfen, aufheben, ändern oder selbst erstellen dürfen, insbesondere auch hinsichtlich des Gesamturteils (vgl. Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 -, vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - und vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - ). - BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstliche …
Das Bundesverwaltungsgericht hat es im übrigen wiederholt als rechtmäßig bestätigt, daß die vorgesetzte Behörde dienstliche Beurteilungen des unmittelbaren Dienstvorgesetzten überprüfen und ändern oder die Beamten ohne Bindung an die Beurteilung des Dienstvorgesetzten selbständig beurteilen kann, auch wenn sie sich dabei nicht auf persönliche Eindrücke stützen kann, weil ihr als Erkenntnisquellen einerseits insbesondere der Bericht des Dienstvorgesetzten, andererseits größere Übersicht, Erfahrungen und Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. insbesondere Urteile vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - [Buchholz 237.1 Art. 19 BayBG 60 Nr. 2], vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG 60 Nr. 1] und vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 14 = ZBR 1979, 304]). - BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 53.82
Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines …
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt entschieden, daß jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine besondere auf gesetzlicher Grundlage beruhende Ermächtigung und Zuständigkeitsregelung besteht, vorgesetzte Dienststellen dienstliche Beurteilungen auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens aufgrund eigener Beurteilungsbefugnis überprüfen, aufheben, ändern oder selbst erstellen dürfen, insbesondere auch hinsichtlich des Gesamturteils (vgl. Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 -, vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - und vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - ). - BVerwG, 21.03.1969 - VI C 114.65
Verhältnis von Einzelbewertungen zum Gesamturteil beim Befähigungsbericht - …
Die Frage, ob nach dem hier anzuwendenden bayerischen Beamtenrecht bereits die abändernde Beurteilung der vorgesetzten Dienstbehörde vom 16. März 1961 oder erst deren Bescheid vom 16. November 1962 einen Verwaltungsakt darstellt, ist nach dieser Rechtsprechung nicht entscheidungserheblich und bedarf deshalb keiner weiteren Erörterung (ebenso Urteil vom 30. Mai 1968 - BVerwG II C 46.64 -). - VG Hannover, 14.03.2011 - 13 A 3145/10
Belegung einer Tatsachengrundlage für eine dienstliche Beurteilung eines …
In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat im Urteil vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - (Buchholz 237.1 Art. 19 BayBG 60 Nr. 2) die dienstliche Beurteilung eines Beamten durch die vorgesetzte Dienstbehörde und die Verschlechterung des Gesamtergebnisses von "Überdurchschnitt" auf "Durchschnitt" bei einem Polizeimeister gemäß § 23 der Bayerischen Laufbahnverordnung - LBV - vom 23. Juni 1952 (GVBl S 199) für rechtmäßig erachtet, weil als Erkenntnisquellen der vorgesetzten Dienstbehörde auch die Einzelbewertungen des Dienstvorgesetzten in Betracht kommen. - VG Hannover, 07.02.2011 - 13 A 3337/10
Beurteilung; Größe; Prüfungsrahmen; Vergleichsgruppe; Widerspruchsverfahren
In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat im Urteil vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - (Buchholz 237.1 Art. 19 BayBG 60 Nr. 2) die dienstliche Beurteilung eines Beamten durch die vorgesetzte Dienstbehörde und die Verschlechterung des Gesamtergebnisses von "Überdurchschnitt" auf "Durchschnitt" bei einem Polizeimeister gemäß § 23 der Bayerischen Laufbahnverordnung - LBV - vom 23. Juni 1952 (GVBl S 199) für rechtmäßig erachtet, weil als Erkenntnisquellen der vorgesetzten Dienstbehörde auch die Einzelbewertungen des Dienstvorgesetzten in Betracht kommen. - BVerwG, 04.05.1981 - 2 B 23.80
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 31.07.1979 - 2 B 18.79
Ausübung der Überprüfungsbefugnis durch Rückgabe der dienstlichen Beurteilung an …
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