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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1403
BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83 (https://dejure.org/1985,1403)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1985 - 2 C 6.83 (https://dejure.org/1985,1403)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 2 C 6.83 (https://dejure.org/1985,1403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstliche Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Entlassung aus Beamtenverhältnis - Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1985, 929
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83
    - Der für die Gewährung von Rechtsschutz maßgebende Zweck der dienstlichen Beurteilung, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein (vgl. Urteile des Senats vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 G 13.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 18 = ZBR 1981, 197 f.] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 = RiA 1982, 153 f.]), entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses.

    Die auf Abänderung der dienstlichen Beurteilung gerichtete Klage kann somit ihren Zweck nicht mehr erfüllen; sie ist daher schon mangels Rechtsschutzinteresses abzuweisen (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 69.81 - [RiA 1982, 131] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [a.a.O.]).

    Das vom Kläger angeführte Rehabilitierungsinteresse ist zwar grundsätzlich geeignet, eine Klage als zulässig erscheinen zu lassen (…vgl. hierzu Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 69.81 - [a.a.O.] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 69.81

    Dienstliche Beurteilung - Eintritt in den Ruhestand - Rechtsschutz - …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83
    Die auf Abänderung der dienstlichen Beurteilung gerichtete Klage kann somit ihren Zweck nicht mehr erfüllen; sie ist daher schon mangels Rechtsschutzinteresses abzuweisen (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 69.81 - [RiA 1982, 131] …und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [a.a.O.]).

    Das vom Kläger angeführte Rehabilitierungsinteresse ist zwar grundsätzlich geeignet, eine Klage als zulässig erscheinen zu lassen (vgl. hierzu Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 69.81 - [a.a.O.] …und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 14.09.1984 - 2 B 8.83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83
    Die hiergegen erhobenen Rechtsbehelfe blieben erfolglos (Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluß vom 14. September 1984 - BVerwG 2 B 8.83 -).

    Die mit dem Hauptantrag zur gerichtlichen Nachprüfung gestellte dienstliche Beurteilung vom 19. Dezember 1977 und die ihre Änderung ablehnenden Bescheide haben mit der - nunmehr bestandskräftig feststehenden - Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Probe zum 30. Juni 1978 ihre rechtliche Bedeutung verloren (Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluß vom 14. September 1984 - BVerwG 2 B 8.83 -).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83
    Da Auswirkungen auf die Laufbahnentwicklung des Klägers nicht mehr in Betracht kommen, könnte ein Rehabilitieirungsinteresse nur noch daraus hergeleitet werden, daß die streitige dienstliche Beurteilung den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt habe, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 92]).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83
    - Der für die Gewährung von Rechtsschutz maßgebende Zweck der dienstlichen Beurteilung, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein (vgl. Urteile des Senats vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 G 13.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 18 = ZBR 1981, 197 f.] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 = RiA 1982, 153 f.]), entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83
    Bei einem - wie hier - in der Vergangenheit liegenden Rechtsverhältnis kann ein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nur dann bejaht werden, wenn insbesondere auf Grund vom Kläger darzulegender konkreter Umstände negative Auswirkungen auf gegenwärtige oder zukünftige Rechtsverhältnisse zu erwarten sind (zur besonderen Darlegungspflicht hinsichtlich des erst die Zulässigkeit der Klage begründenden berechtigten Interesses für die Fortsetzungsfeststellungsklage vgl. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - [NVwZ 1985, 265, 266 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 56/81]]).
  • BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 66.79

    Begriff des Rehabilitierungsinteresses - Umfang der Hinweispflichten des …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83
    Da Auswirkungen auf die Laufbahnentwicklung des Klägers nicht mehr in Betracht kommen, könnte ein Rehabilitieirungsinteresse nur noch daraus hergeleitet werden, daß die streitige dienstliche Beurteilung den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt habe, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 92]).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …

    So verhält es sich, wenn der beurteilte Beamte in den Ruhestand getreten (vgl. Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 S. 18 m.w.N.), bestandskräftig aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden ist (vgl. Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 149 S. 50) oder bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht mehr befördert werden darf (…vgl. Urteil vom 28. August 1986, a.a.O. S. 16).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …

    Auch für ein Rehabilitierungsinteresse, das etwa wegen möglicher Auswirkungen auf die weitere Laufbahnentwicklung ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung zu begründen vermag (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 69.81 - <ZBR 1982, 350 = BayVBl. 1982, 348>, vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - , jeweils mit weiteren Nachweisen), oder eine Wiederholungsgefahr ergibt sich aus den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts und dem Vorbringen der Klägerin kein Anhaltspunkt.
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers - …

    Auch für ein Rehabilitierungsinteresse, das etwa wegen möglicher Auswirkungen auf die weitere Laufbahnentwicklung ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung zu begründen vermag (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 69.81 - <ZBR 1982, 350 = BayVBl. 1982, 348>, vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - , jeweils mit weiteren Nachweisen), oder eine Wiederholungsgefahr ergibt sich aus den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts kein Anhaltspunkt.
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