Rechtsprechung
| BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 6.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Statusrechtliche Übernahme als Professor - Besoldungsrechtliche Einordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 23.11.1983 - 4 K 2636/82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1985 - 6 A 79/84
- BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 6.86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
Maßgeblicher Zeitpunkt für die besoldungsrechtliche Einordnung der als …
Auszug aus BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 6.86
Der für die statusrechtliche Übernahme als Professor gemäß § 120 WissHG NW maßgebliche Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes gilt auch für die besoldungsrechtliche Einordnung gemäß § 128 Abs. 3 und 4 WissHG NW (wie Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 -).Der erkennende Senat hat im Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 - ausgeführt, daß die besoldungsrechtliche Überleitungsvorschrift des § 128 Abs. 3 WissHG in engem systematischen Zusammenhang mit der in § 120 WissHG geregelten statusrechtlichen Übernahme stehe.
- BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts
Auszug aus BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 6.86
Das gilt besonders bei einer grundlegenden Neuregelung und bei der Überleitung vorhandener Beamter auf der Grundlage ihrer bisherigen Rechtsstellung in ein neu geschaffenes Ämter- und Besoldungssystem (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80] >; 64, 367 ). - BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76
Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …
Auszug aus BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 6.86
Das gilt besonders bei einer grundlegenden Neuregelung und bei der Überleitung vorhandener Beamter auf der Grundlage ihrer bisherigen Rechtsstellung in ein neu geschaffenes Ämter- und Besoldungssystem (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80] >; 64, 367 ). - BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77
Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten …
Auszug aus BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 6.86
Das gilt besonders bei einer grundlegenden Neuregelung und bei der Überleitung vorhandener Beamter auf der Grundlage ihrer bisherigen Rechtsstellung in ein neu geschaffenes Ämter- und Besoldungssystem (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80] >; 64, 367 ).
- BVerwG, 13.01.1987 - 2 CB 40.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Für das hier maßgebliche materielle Recht ist nach Wortlaut und Sinn des Art. 41 Abs. 2 BayHSchLG eindeutig und bedarf deshalb nicht erst der Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren, daß es für die im Zusammenhang mit der Übernahme - auf die selbst kein Rechtsanspruch besteht - zu wahrenden Rechte des Beamten grundsätzlich auf die Verhältnisse bei Inkrafttreten der Überleitungsregelung ankommt (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Urteile des beschließenden Senats vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 - <ZBR 1986, 342> und vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 2 C 6.86 -) und daß aus einer nach Abschluß der - innerhalb von zwei Jahren durchzuführenden - Übernahme eintretenden Veränderung des Bedarfs oder der haushaltsmäßigen Situation keine in einem Übernahmeverfahren nach Art. 41 Abs. 2 BayHSchLG zu wahrenden Rechte des Beamten (neu) erwachsen können.
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