Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,96
BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67 (https://dejure.org/1967,96)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1967 - II C 62.67 (https://dejure.org/1967,96)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1967 - II C 62.67 (https://dejure.org/1967,96)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,96) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen in Krankheitsfällen - Erhöhung des regelmäßigen Bemessungssatzes der Beihilfe - Verhältnis der Beihilfe zum freiwilligen Versicherungsschutz des Beamten - Ausschluss des Anspruchs auf Beihilfe eines Beamten bei Aufwendungen für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 174
  • DVBl 1968, 476
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 218.63
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67
    Der regelmäßige Bemessungssatz der Beihilfe (Nr. 12 Abs. 1 BhV) erhöht sich nicht gemäß Nr. 12 Abs. 2 BhV, wenn es um die Aufwendungen für eine Krankheit geht, die generell vom Versicherungsschutz des Versicherungsunternehmens ausgeschlossen sind, bei dem der Beamte freiwillig versichert ist (im Anschluß an BVerwGE 17, 204).

    Der früher mit Streitigkeiten aus dem Gebiet des Beihilfenrechts befaßte VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen Urteilen vom 28. November 1963 - BVerwG VIII C 218.63 - (BVerwGE 17, 204 [205 f.]) und BVerwG VIII C 140.63 - (Buchholz BVerwG 238.91, Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3) auf Grund von Erwägungen, die auf das System und den Sinn der Beihilferegelung abstellen, Nr. 12 Abs. 2 BhV ebenso wie das Berufungsgericht ausgelegt.

  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 86.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67
    In dieser Auffassung sehe sich das Berufungsgericht durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1963 - BVerwG VIII C 86.63 - (ZBR 1964 S. 220) bestätigt.
  • BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anerkennung der Beihilfefähigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67
    Dieser Auslegung schließt der erkennende Senat - ebenso wie übrigens der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 8. Mai 1967 - BVerwG VI C 18.67 - sich an, und zwar, im wesentlichen übereinstimmend mit den Ausführungen des VIII. Senats, auf Grund folgender Überlegungen:.
  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 140.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67
    Der früher mit Streitigkeiten aus dem Gebiet des Beihilfenrechts befaßte VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen Urteilen vom 28. November 1963 - BVerwG VIII C 218.63 - (BVerwGE 17, 204 [205 f.]) und BVerwG VIII C 140.63 - (Buchholz BVerwG 238.91, Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3) auf Grund von Erwägungen, die auf das System und den Sinn der Beihilferegelung abstellen, Nr. 12 Abs. 2 BhV ebenso wie das Berufungsgericht ausgelegt.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Dieser Grundsatz der sogenannten Vorsorgefreiheit besagt, daß der Beamte in eigener Verantwortung darüber entscheiden kann, in welchem Umfang, bei welchem Versicherungsunternehmen, zu welchen Versicherungsbedingungen und mit welcher eigenen Beitragsverpflichtung er Vorsorge treffen (BVerwGE 28, 174 [176]) oder ob er anstelle einer Versicherung Rücklagen für den Krankheitsfall bilden will (BVerwGE 20, 44 [51]).

    Rn. 47 Der Senat hat in seinem Beschluß vom 6. Dezember 1988 (BVerfGE 79, 223) zur Beitragspflicht der Rentner-Pensionäre diesen vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 20, 44 [51]; 28, 174 [176]; 60, 212 [220]; 77, 331 [335 f.]) dem Beamtenrecht entnommenen Grundsatz als dem geltenden Recht innewohnend bestätigt (vgl. BVerfGE 79, 223 [232]); er hat dabei ausdrücklich offengelassen, ob ein so verstandenes Prinzip der Vorsorgefreiheit zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört.

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …

    Er entscheidet in eigener Verantwortung darüber, in welchem Umfang, bei welchem Versicherungsunternehmen, zu welchen Versicherungsbedingungen und welcher eigenen Beitragsverpflichtung er Vorsorge treffen oder ob er anstelle einer Versicherung selbst Rücklagen für den Krankheitsfall bilden will (vgl. Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 268.63 - BVerwGE 20, 44 und vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 62.67 - BVerwGE 28, 174 ; BVerfGE 83, 89 ).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Rentner-Pensionäre

    Dieser Grundsatz besagt, daß der Beamte in der Wahl seiner Krankenvorsorge frei ist, also in eigener Verantwortung darüber entscheidet, "in welchem Umfang, bei welchem Versicherungsunternehmen, zu welchen Versicherungsbedingungen und mit welcher eigenen Beitragsverpflichtung er Vorsorge treffen" (BVerwGE 28, 174 [176]) oder "ob er anstelle einer Versicherung Rücklagen für den Krankheitsfall bilden will" (BVerwGE 20, 44 [51]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht