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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 66.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4378
BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 66.86 (https://dejure.org/1988,4378)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1988 - 2 C 66.86 (https://dejure.org/1988,4378)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - 2 C 66.86 (https://dejure.org/1988,4378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenversorgung - Überleitungszulage - Versorgungsbezüge - Anpassungszuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 66.86
    Die gegenteilige Auffassung käme einer unzulässigen anderweitigen Aufzehrung der an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teilnehmenden Überleitungszulage gleich (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1981 - 2 BvR 570/76 u.a. - <BVerfGE 56, 146 ff., 172 und 175>).
  • BVerwG, 11.11.1986 - 2 C 53.84

    Beamtenversorgung - Überleitungszulage - Ortszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 66.86
    Daher findet in dem Wortlaut und dem erkennbaren Sinn des Art. IX § 11 des 2. BesVNG die Berücksichtigung rein versorgungsrechtlicher Regelungen, wozu - wie noch auszuführen ist - der Anpassungszuschlag gehört, keinen Anhalt (vgl. auch Urteile vom 11. November 1986 - BVerwG 2 C 53.84 und 2 C 48.85 - ).
  • BVerwG, 11.11.1986 - 2 C 48.85

    Aufzehrung einer Überleitungszulage - Versorgungsempfänger - Erhöhungsbetrag - …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 66.86
    Daher findet in dem Wortlaut und dem erkennbaren Sinn des Art. IX § 11 des 2. BesVNG die Berücksichtigung rein versorgungsrechtlicher Regelungen, wozu - wie noch auszuführen ist - der Anpassungszuschlag gehört, keinen Anhalt (vgl. auch Urteile vom 11. November 1986 - BVerwG 2 C 53.84 und 2 C 48.85 - ).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.1993 - 2 A 48/88

    Altersruhegeld; Anrechnung; Rentenversicherung; Militärdienst; Wehrmacht; …

    Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, daß der Anpassungszuschlag nicht zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gehört, sondern zusätzlich zu ihnen aufgrund besonderer Regelung gewährt wird bzw. worden ist (§ 73 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG a.F.; BVerwG, Urt. v. 28.1. 1988 - 2 C 66.86 -, DÖD 1988, 187).

    Die Revisionszulassung ist auf diesen Teil des Gesamtstreitstoffes zu beschränken, weil er in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht abtrennbar (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.2. 1988 - 2 C 65.86 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2; Urt. v. 28.1. 1988 - 2 C 66.86 -, DÖD 1988, 187) und die Entscheidung des OVG Münster auch nur für diesen Teil des Streitstoffs von Bedeutung ist.

  • BVerwG, 23.03.1990 - 2 B 164.89

    Kinderbezogener Anteil im Ortszuschlag keine ruhegehaltfähige Dienstbezüge

    Da diese Bestimmung aber allein auf eine Erhöhung der Versorgungsbezüge abstellt, kann eine Erhöhung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag nicht zu einer Verringerung des Ausgleichs führen (vgl. zu der ähnlichen Formulierung "zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen" in Art. VII § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 2. BesVNG Urteil vom 28. Januar 1988 - BVerwG 2 C 66.86 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2004 - 1 A 3987/02

    Anspruch eines Beamten auf einen Familienzuschlag; Anforderungen an einen Verstoß …

    Rn. 29 vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21.Januar 1977 - VI C 62.74 -, BVerwGE 52, 26, und vom 28. Januar 1988 - 2 C 66/86 -, ZBR 1988, 220; den Entscheidungen lagen in vergleichbaren Fragestellungen ebenfalls Verpflichtungsanträge zugrunde,.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.02.1992 - 3 L 188/91

    Anspruch auf Erhöhung von Versorgungsbezügen; Im Wege der elektronischen …

    Insoweit bedarf es keiner weiteren Ausführungen; es kann auf die Gründe des vom Bundesverwaltungsgericht am 28. Januar 1988 erlassenen Urteils in der Sache 2 C 66.86 (ZBR 1988, 220) verwiesen werden.
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