Rechtsprechung
| AG Offenburg, 11.07.1989 - 2 C 662/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1989, 992
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bad Segeberg, 12.04.2012 - 17a C 161/11
Gasversorgungsvertrag: Beweislast für den Zugang einer Sperrandrohung und eine …
Ob die von der Gegenauffassung geäußerte Kritik (…s. hierzu AG Erfurt, Urt. v. 20.06.2007 - 5 C 1734/06, WuM 2007, 580, juris Rn. 8 ff.; AG Offenburg, Urt. v. 11.07.1989 - 2 C 662/89, MDR 1989, 992; Schneider MDR 1984, 281 ff.; Jänich VersR 1999, 535, 537) überzeugt, kann vorliegend offen bleiben, weil die Klägerin nicht einmal vorgetragen hat, die Schreiben ordnungsgemäß zur Post aufgegeben und keine Rückläufer erhalten zu haben. - AG Grevenbroich, 16.10.1989 - 11 C 198/89
Wirksamkeit der Willenserklärung; Willenserklärung gegenüber Abwesenden; Zugang
ferner AG Offenburg (Urteil Ä 2 C 662/89 Ä v. 11.7.89, in MDR 1989 Heft 11 S. 992) mit folgendem Leitsatz: "Das Bestreiten des Zugangs eines unstreitig abgesandten Schreibens ist unbeachtlich, wenn für die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs nichts vorgetragen wird«.
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