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| BVerwG, 15.04.1969 - II C 7.66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung rechtlichen Gehörs - Versorgungsansprüche eines Beamten - Nachzeichnung einer mutmaßlichen Dienstlaufbahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.1964 - I A 1148.58
- BVerwG, 15.04.1969 - II C 7.66
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1969 - II C 7.66
Einsicht bei Gericht zu gewähren -, nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß der Kläger von der Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch gemacht habe (vgl. BVerwGE 19, 231 [237]). - BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
Auszug aus BVerwG, 15.04.1969 - II C 7.66
Dies wäre nur dann nicht erforderlich, wenn die fehlerhaft getroffene tatsächliche Feststellung nach der materiellrechtlichen Beurteilung des Falles durch das Revisionsgericht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt erheblich wäre (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [26]). - BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 69.66
Auszug aus BVerwG, 15.04.1969 - II C 7.66
Das Verfahren des Berufungsgerichts genügt, soweit es um den unveröffentlichten Erlaß vom 17. Januar 1935 geht, diesen Anforderungen nicht, an denen auch dann festzuhalten ist, wenn sich die als Beweismittel verwertete Urkunde in einem der Prozeßakte beigefügten anderen Aktenstück befindet (vgl. hierzu Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1967 - BVerwG VIII C 69.66 - [RzW 1967 S. 513], das in einem solchen Falle, allerdings unter Hinweis auf § 98 VwGO in Verbindung mit § 420 ZPO, Vorlegung der Urkunde durch das Gericht gefordert hat):.
- BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an das …
Wie das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt entschieden hat, wird das rechtliche Gehör und mit ihm die diesen Grundsatz sichernde Vorschrift des § 108 Abs. 2 VwGO verletzt, wenn im Urteil (unveröffentlichte) Erlasse oder Urkunden als Beweismittel gewürdigt werden und das auf dieser Würdigung beruhende Beweisergebnis verwertet wird, ohne daß die ihnen zu entnehmenden Erkenntnisse den Beteiligten zumindest inhaltlich in der gebotenen Weise zugänglich gemacht wurden (vgl. Urteile vom 22. Februar 1968 - BVerwG 2 C 54.65 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 2 C 7.66 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nrn. 38 und 54]). - BVerwG, 14.10.1969 - III C 36.67
Geltendmachung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Voraussetzungen für …
Dieser Verstoß enthält eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (BVerfGE 6, 12 [14]; 24, 56 [61]; Urteile vom 27. April 1961 - BVerwG II C 60.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 6] und vom 15. April 1969 - BVerwG II C 7.66 -).
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