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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 70.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7255
BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 70.85 (https://dejure.org/1988,7255)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1988 - 2 C 70.85 (https://dejure.org/1988,7255)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - 2 C 70.85 (https://dejure.org/1988,7255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwere Beleidigung als wesentliche Ursache für die Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 70.85
    Ihre Klärung ist nur aufgrund besonderer medizinischer Fachkenntnisse möglich, über die der Tatrichter in aller Regel nicht verfügt und die er, falls er sie ausnahmsweise doch besitzen sollte, in seinem Urteil in einer die Nachprüfung ermöglichenden Weise darlegen muß (vgl. Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - 8 C 97/83]> m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 70.85
    Dabei wird das Berufungsgericht auf der Grundlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens und unter Beachtung der vom erkennenden Senat entwickelten Grundsätze zum Begriff der Ursächlichkeit im Dienstunfallrecht (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 <333, 338 f. [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64]> sowie Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81]> jeweils m.w.N.) zu prüfen haben, ob und gegebenenfalls inwieweit die dienstlichen Vorkommnisse vom Januar 1980 und vom Juni 1981 eine wesentliche (Mit-)Ursache für die nachfolgend eingetretene Dienstunfähigkeit des Klägers darstellen.
  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 70.85
    Dabei wird das Berufungsgericht auf der Grundlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens und unter Beachtung der vom erkennenden Senat entwickelten Grundsätze zum Begriff der Ursächlichkeit im Dienstunfallrecht (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 <333, 338 f. [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64]> sowie Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81]> jeweils m.w.N.) zu prüfen haben, ob und gegebenenfalls inwieweit die dienstlichen Vorkommnisse vom Januar 1980 und vom Juni 1981 eine wesentliche (Mit-)Ursache für die nachfolgend eingetretene Dienstunfähigkeit des Klägers darstellen.
  • BVerwG, 15.11.1996 - 2 B 40.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Revisionsrund der Divergenz …

    Entgegen der Rüge der Beschwerde weicht die angefochtene Entscheidung nicht vom Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1988 - BVerwG 2 C 70.85 - ab.
  • VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847

    Kein Unfallruhegehalt bei fehlendem Zusammenhang zwischen Dienstunfähigkeit und …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind (mit-)ursächlich nur solche für den eingetretenen Schaden kausalen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben; jede von mehreren Ursachen ist als wesentliche (Mit-)Ursache anzusehen, wenn sie annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hat (BVerwG, U. v. 20.4.1967 - 2 C 118.64; U. v. 22.10.1981 - 2 C 17.81 - NJW 1982, 1893; U. v. 28.1.1988 - 2 C 70.85; U. v. 30.6.1988 - 2 C 3.88 - NJW 1989, 184).
  • VG Minden, 26.10.2004 - 10 K 853/01

    Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist zur Erhebung einer Verpflichtungsklage …

    Rn. 49 - vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Januar 1964 - Az.: 2 C 88.61 -, ZBR 1967, 20 f, 28. Januar 1988 - Az.: 2 C 70/85 - und 15. September 1994 - Az.: 2 C 24/92 -, a.a.O.; Plog u.a., a.a.O., § 31 BeamtVG, Rz. 83; Schütz/Maiwald, a.a.O., § 31 BeamtVG, Rz. 45 -.
  • BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 71.85

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Die Abweisung der Klage durch das Berufungsgericht mit der Begründung, für die Gewährung von Unfallausgleich gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG fehle es bereits an der Grundvoraussetzung eines Dienstunfalls, beruht - wie in dem dieselben Beteiligten betreffenden Urteil des Senats vom heutigen Tag in der Sache BVerwG 2 C 70.85 dargelegt - auf einem Verfahrensfehler.
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