Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.2008 - 2 C 70.08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- VG Hamburg, 22.05.2007 - 20 K 874/06
- OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
- BVerwG, 13.08.2008 - 2 B 15.08
- BVerwG, 15.10.2008 - 2 C 70.08
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09
Einführung der Kostendämpfungspauschale in Hamburg; Legitimation durch den …
Rn. 12 Soweit die Beschwerde schließlich eine Divergenz zu dem Zulassungsbeschluss des Senats in der Sache 2 B 15.08 (2 C 70.08 ) behauptet, ist diese weder dargelegt noch gegeben. - BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 96.09
Anspruch auf Beihilfe i.H.d. nach § 17a Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO) …
Rn. 12 Soweit die Beschwerde schließlich eine Divergenz zu dem Zulassungsbeschluss des Senats in der Sache 2 B 15.08 (2 C 70.08 ) behauptet, ist diese weder dargelegt noch gegeben. - BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 94.09
Kriterien für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Wahrung eines …
Rn. 12 Soweit die Beschwerde schließlich eine Divergenz zu dem Zulassungsbeschluss des Senats in der Sache 2 B 15.08 (2 C 70.08 ) behauptet, ist diese weder dargelegt noch gegeben. - BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 93.09
Anspruch auf Beihilfe i.H.d. nach § 17a Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO) …
Rn. 12 Soweit die Beschwerde schließlich eine Divergenz zu dem Zulassungsbeschluss des Senats in der Sache 2 B 15.08 (2 C 70.08 ) behauptet, ist diese weder dargelegt noch gegeben. - BVerwG, 13.08.2008 - 2 B 15.08 Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 70.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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