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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.04.1996 - 2 C 94.1431   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8345
VGH Bayern, 18.04.1996 - 2 C 94.1431 (https://dejure.org/1996,8345)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.04.1996 - 2 C 94.1431 (https://dejure.org/1996,8345)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. April 1996 - 2 C 94.1431 (https://dejure.org/1996,8345)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 499
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige …

    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1997, S. 499 f.;… VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1998, S. 691 f.).
  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen …

    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 Az. 22 A 94.40014 grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).

    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.;… BVerwG vom 11.4.2001, a.a.O.).

    Grundsätzlich sind der obsiegenden Partei die Kosten eines zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Privatgutachtens in voller Höhe zu ersetzen, da es in aller Regel unbillig wäre, eine Partei trotz ihres Obsiegens (bzw. teilweisen Obsiegens) mit für sie unvermeidbaren Kosten zu belasten (BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 1 OA 187/06

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige im …

    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. VGH München, NVwZ-RR 1997, 499; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1998, 691).".
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und …

    Zu den Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).

    Dabei kommt auch dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit Bedeutung zu, wenn nämlich eine Partei, die selbst fachunkundig ist, einer Partei gegenübersteht, die ihrerseits die den Rechtsstreit entscheidenden Fragen sachverständig zu beurteilen vermag (vgl. BayVGH vom 18.4.1996, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine …

    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).

    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.;… BVerwG vom 11.4.2001 a.a.O.; BVerwG vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).

  • VK Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - VK-SH 5/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Ingenieurbüros

    Hinsichtlich der von ihr geltend gemachten Kosten für die Zuarbeiten durch die beiden Ingenieurbüros verweist die AG auf eine Entscheidung des VGH München (NVwZ-RR 1997, 499), wonach eine Notwendigkeit, z. B. Dritte zu beauftragen und so Auslagen zu haben, dann vorliege, wenn eine Partei nicht genügend eigene Sachkunde besitzt, sofern ein Umstand vorliegt, der nur mit fachlichen Spezialkenntnissen beantwortet werden kann.

    Gegen die Rechtsauffassung der Kammer spricht - entgegen der Ansicht der AG -auch nicht, dass nach dem VGH München (NVwZ-RR 1997, 499) eine Notwendigkeit, z.B. Dritte zu beauftragen und so Auslagen zu haben, dann vorliege, wenn eine Partei nicht eigene Sachkunde besitzt, sofern ein Umstand vorliegt, der nur mit fachlichen Spezialkenntnissen beantwortet werden kann, so dass aus Gründen der Waffengleichheit die Kosten für einen Gutachter erstattungsfähig seien.

  • VG München, 04.06.2018 - M 1 M 17.2314

    Kosten für privat in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten

    Dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit kann hier erhebliche Bedeutung zukommen, wenn eine Partei, die selbst fachunkundig ist, einer Partei gegenübersteht, die ihrerseits die den Rechtsstreit entscheidenden Fragen sachverständig zu beurteilen vermag (BayVGH, B.v. 18.4.1996 - 2 C 94.1431, NVwZ-RR 1997, 499).
  • VG Regensburg, 04.02.2021 - RO 8 M 19.1553

    Leistungen, Bescheid, Gutachten, Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, …

    Insoweit spielt auch der Grundsatz der Waffengleichheit eine Rolle (BayVGH NVwZ-RR 1997, 499).
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1067

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und …

    Zu den Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).
  • VG Hannover, 06.02.2008 - 12 A 3174/05

    Verfahrensrecht, Kostenrecht, notwendige Aufwendungen, Kostenerstattung, …

    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. VGH München, NVwZ-RR 1997, 499; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1998, 691).".
  • VG Minden, 29.09.2011 - 9 K 918/10

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für private Sachverständige nur bei Notwendigkeit …

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