Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.07.1999 - 2 C 99.1930 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05
Ergänzung von Ermessenserwägungen
In entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG n. F., der Streitigkeiten um die Räumung eines Grundstücks wegen der Beendigung von Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen betrifft, ist der Streitwert auf die für die Dauer eines Jahres ausfallenden Mieteinnahmen zu begrenzen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 08.07.1999 - 2 C 99.1930 - Beschl. v. 12.03.2003 - 2 C 02.1503 -, Juris; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 07.03.2006 - 2 L 76/04 -, Juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2007 - 3 O 18/07
Streitwert für Nutzungsuntersagung; Miet- und Pachteinnahmen
In entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG n.F., der Streitigkeiten um die Räumung eines Grundstücks wegen der Beendigung von Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen betrifft, ist der Streitwert auf die für die Dauer eines Jahres ausfallenden Mieteinnahmen zu begrenzen (vgl. VGH München, B. v. 08.07.1999 - 2 C 99.1930 - B. v. 12.02.2003 - 2 C 02.1503 -, juris; vgl. auch OVG Magdeburg, B. des Senats vom 07.03.2006 - 2 L 76/04 -, juris; OVG Münster, B. v. 29.03.1999 - 10 E 151/99 -, juris).
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