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Rechtsprechung
   AG Witten, 25.11.2004 - 2 C 995/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16958
AG Witten, 25.11.2004 - 2 C 995/04 (https://dejure.org/2004,16958)
AG Witten, Entscheidung vom 25.11.2004 - 2 C 995/04 (https://dejure.org/2004,16958)
AG Witten, Entscheidung vom 25. November 2004 - 2 C 995/04 (https://dejure.org/2004,16958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachzahlungsanspruch aus einer Heizkostenabrechnung; Vorliegen einer "ordnungsgemäßen" Betriebskostenabrechnung; Fälligkeit des Abrechnungssaldos bei einer formell fehlerhaften Abrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 259, 556 Abs. 3 BGB; § 9 Abs. 2 und Abs. 3 HeizkVO
    Korrekturmöglichkeit einer Betriebskostenabrechnung; Anforderungen an die Verständlichkeit einer Abrechnung; Verteilung der Warmwasserkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 209
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • AG Dortmund, 10.08.2004 - 125 C 14167/03
    Auszug aus AG Witten, 25.11.2004 - 2 C 995/04
    Rn. 24 Das erkennende Gericht schließt sich insoweit ausdrücklich der Auffassung des AG Dortmund in dem Urteil vom 10.08.2004 ( NZM 2004, 782) an.

    Sie ist - entgegen der Auffassung des AG Dortmund NZM 2004, 782, 783 - nicht nur als z.Zt. nicht fällig abzuweisen.

    Zudem betrifft auch die zitierte Entscheidung AG Dortmund NZM 2004, 782 eine Heizkostenabrechnung der Klägerin, die vom Druckbild her genau so aufgebaut ist, wie die Heizkostenabrechnung im streitgegenständlichen Fall.

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus AG Witten, 25.11.2004 - 2 C 995/04
    Rn. 25 Ausgangspunkt für die Frage, ob eine Abrechnung ordnungsgemäß ist, ist die Überlegung, dass eine Betriebskostenabrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und der Ausgaben enthalten muss ( BGH NJW 1982, 573, 574).

    Abzustellen ist dabei auf das durchschnittliche Verständnisvermögen eines juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieters ( BGH NJW 1982, 573, 574).

  • AG Euskirchen, 22.05.2015 - 13 C 141/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Vermieters auf Nachforderung von …

    Grundvoraussetzung einer formell wirksamen Heizkostenabrechnung bei Vorhandensein einer gemeinsamen Anlage für Wärme und Warmwasser ist somit, dass eine Differenzierung zwischen Heizungs- und Warmwasserkosten zumindest erkennbar ist (vgl. AG Neuruppin vom 23.06.2004 - 42 C 64/04; AG Dortmund NZM 2004, 782, 784; AG Witten vom 25.11.2004 - 2 C 995/04; LG Berlin vom 29.08.2002 - 67 S 505/01;… vgl. auch Lammel, in: Schmidt-Futterer, a.a.O., § 9 Heizkostenverordnung Rn. 3;… MüKo-BGB/Schmid, a.a.O., § 9 HeizkostenV Rn. 4; Schmid, NZM 2014, 572, 573, 577).
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