Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.12.1989 - 2 CE 89.3743 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.02.1991 - V ZB 12/90
Anforderungen an Trennwände für Abgeschlossenheit
Das Grundbuchamt durfte den in den Abgeschlossenheitsbescheinigungen enthaltenen Hinweis zwar berücksichtigen und der rechtlichen Prüfung des Abgeschlossenheitsgebots zugrunde legen, weil die Bescheinigung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG nur eine Wissenserklärung der zuständigen Baubehörde darstellt (…BayObLG, Beschl. v. 20. Juni 1990, aaO; BayVGH, Beschl. v. 28. Dezember 1989, 2 CE 89.3743, BayVBl 1990, 536) und die Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts nicht einschränkt (BR-Drucks. 75/51, Anl. 2 S. 14;… BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 1987, 8 C 55/85, Buchholz 454.11 WEG Nr. 1 = NJW-RR 1988, 649 f). - BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 37/90
Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Dieser Weg war der Baubehörde aber verschlossen, weil nach Ansicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Verwaltungsakt ist (Beschluß des BayVGH vom 28.12.1989 Nr. 2 CE 89.3743; OVG Münster MittBayNot 1986, 82/83; BVerwG …
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