Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.11.2000 - 2 CS 00.2127 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 6 K 16.960
Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für Gebäude im Außenbereich
Unter den Begriff der Instandhaltungsarbeiten fallen Maßnahmen, die dazu dienen, die Gebrauchsfähigkeit und den Wert von baulichen Anlagen und Einrichtungen unter Belassung von Konstruktion und äußerer Gestalt zu erhalten und die weder Errichtung noch Änderung sind (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2000 - 2 CS 00.2127 - juris; BayVGH, B.v. 29.7.1999 - 14 B 95.4193 - juris). - VG München, 08.04.2025 - M 1 K 22.321
Rückbauanordnung, Terrassenerweiterung bei nicht genehmigter Almwirtschaft, Keine …
Davon sind solche Maßnahmen umfasst, die dazu dienen, die Gebrauchsfähigkeit und den Wert von Anlagen und Einrichtungen unter Belassung von Konstruktion und äußerer Gestalt zu erhalten und die weder Errichtung noch Änderung sind (BayVGH, B.v. 16.11.2000 - 2 CS 00.2127 - juris Rn. 15). - VG München, 08.08.2012 - M 9 K 10.5497
Gestaltungssatzung, Verbot der Aufständerung von Solarmodulen; Schneelast und …
Regelmäßig handelt es sich bei dem durch Art. 75 Abs. 1 BayBO eröffneten Ermessen um ein sog. intendiertes Ermessen, da grundsätzlich ein öffentliches Interesse daran besteht, die Fortführung unzulässiger Bauarbeiten ungeachtet der Genehmigungsfähigkeit zu verhindern (BayVGH vom 09.02.2006, 25 ZB 02.206; vom 16.11.2000, 2 CS 00.2127 ). - VG München, 08.04.2025 - M 1 K 21.3730
Baueinstellung, Terrassenerweiterung bei nicht genehmigter Almwirtschaft, Keine …
Davon sind solche Maßnahmen umfasst, die dazu dienen, die Gebrauchsfähigkeit und den Wert von Anlagen und Einrichtungen unter Belassung von Konstruktion und äußerer Gestalt zu erhalten und die weder Errichtung noch Änderung sind (BayVGH, B.v. 16.11.2000 - 2 CS 00.2127 - juris Rn. 15). - VG München, 06.10.2021 - M 9 K 20.171
Keine klageerweiternde Auslegung oder Umdeutung einer ausdrücklichen …
Unter diesen Begriff sind Maßnahmen zu fassen, die dazu dienen, die Gebrauchsfähigkeit und den Wert von Anlagen und Einrichtungen unter Belassung von Konstruktion und äußerer Gestalt zu erhalten und die weder Errichtung noch Änderung sind (BayVGH, B.v. 16.11.2000 - 2 CS 00.2127 - juris Rn. 15).
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