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   VGH Bayern, 15.03.2004 - 2 CS 04.581   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,64624
VGH Bayern, 15.03.2004 - 2 CS 04.581 (https://dejure.org/2004,64624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2004 - 2 CS 04.581 (https://dejure.org/2004,64624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2004 - 2 CS 04.581 (https://dejure.org/2004,64624)
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Wird zitiert von ... (41)

  • VG München, 31.07.2014 - M 8 SN 14.2877

    Unbeplanter Innenbereich; faktisches reines Wohngebiet; …

    Es entspreche allgemeiner Rechtsauffassung, dass die Vorschriften einer naturschutzrechtlichen Baumschutzverordnung nicht drittschützend seien und lediglich dem öffentlichen Interesse an der Durchgrünung und Ortsbildgestaltung dienten (BayVGH B.v. 15.3.2004 - 2 CS 04.581; B.v. 9.11.2000 - 9 ZB 00.1635; U.v. 14.3.1989 - 9 B 87.03636).
  • VG München, 30.01.2019 - M 29 K 18.3555

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots

    Ebenfalls nicht nachbarschützend sind die Vorschriften der Baumschutzverordnung der Beklagten, so dass hinsichtlich der positiven Antwort zu Frage 5 des Vorbescheidsantrags, mit der die Genehmigung für die geplanten Baumfällungen in Aussicht gestellt wurde, eine Verletzung der Rechte der Klägerin von vorneherein nicht in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 15.03.2004 - 2 CS 04.581 - juris Rn. 2).
  • VG München, 05.01.2017 - M 8 SN 16.5611

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung

    Es ist allgemein anerkannt, dass die Vorschriften einer naturschutzrechtlichen Baumschutzverordnung folglich nicht nachbarschützend sind (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 14.03.1989 - 9 B 87.3636 - BayVBl 1989, 503; B.v. 15.3.2004 - 2 CS 04.581 - juris).
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