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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33996
VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 (https://dejure.org/2012,33996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 (https://dejure.org/2012,33996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 2 CS 12.1835 (https://dejure.org/2012,33996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nutzungsuntersagung; Bordellbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 CS 11.1558

    Nutzungsuntersagung; richtiger Adressat; Zwischenvermieter; Sofortvollzug; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835
    Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Genehmigungspflicht beachtet wird (vgl. BayVGH vom 7.7.2005 Az. 25 CS 05.1192 - juris; vom 16.5.2008 Az. 9 AS 07.3222 - juris; vom 2.11.2011 Az. 2 CS 11.1558 - juris).

    Eine darüber hinausgehende Begründung des Sofortvollzugs wäre nur dann erforderlich, wenn die Behörde den illegalen Zustand mit Wissen und Wollen über einen längeren Zeitraum geduldet hätte (vgl. BayVGH vom 2.11.2011 a.a.O.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand: März 2011, Art. 76 RdNr. 349), was hier aber nicht der Fall ist (s.u.).

    Rn. 4 2. Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung in der Regel gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen des Art. 76 Satz 2 BayBO vorliegen (vgl. BayVGH vom 5.10.2010 Az. 1 CS 10.1793 - juris m.w.N.; vom 2.11.2011 a.a.O.).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835
    Der Verwaltungsgerichtshof sieht nach einer in Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG vom 24.2.2009 NVwZ 2009, 581) im Ergebnis keine Notwendigkeit für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von dem Antragsteller erhobenen Anfechtungsklage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18. Juli 2012 (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 05.10.2010 - 1 CS 10.1793

    Mit Hackschnitzeln befestigter Kundenparkplatz im Außenbereich; bauliche Anlage …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835
    Rn. 4 2. Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung in der Regel gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen des Art. 76 Satz 2 BayBO vorliegen (vgl. BayVGH vom 5.10.2010 Az. 1 CS 10.1793 - juris m.w.N.;… vom 2.11.2011 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 07.07.2005 - 25 CS 05.1192
    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835
    Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Genehmigungspflicht beachtet wird (vgl. BayVGH vom 7.7.2005 Az. 25 CS 05.1192 - juris; vom 16.5.2008 Az. 9 AS 07.3222 - juris; vom 2.11.2011 Az. 2 CS 11.1558 - juris).
  • VGH Bayern, 24.02.1988 - 14 CS 88.00004
    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835
    Rn. 3 Soweit der Antragsteller auf die Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Februar 1998 Az. 14 CS 88.00004 BayVBl 1989, 117 hingewiesen hat, kann daraus für die vorliegende Fallgestaltung nichts abgeleitet werden.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.09.1984 - 6 B 77/84
    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835
    Etwas anderes gilt u. a. nur dann, wenn der illegale Zustand von der Bauaufsichtsbehörde bereits über einen längeren Zeitraum mit deren Wissen und Wollen geduldet wird (vgl. BayVGH vom 21.10.1987 Az. 26 CS 87.01677 - juris; OVG Lüneburg vom 14.09.1984 Az. 6 B 77/84 - juris; Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: März 2011, Art. 76 RdNr. 349 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.05.2008 - 9 AS 07.3222

    Nutzungsuntersagung; aufschiebende Wirkung; Rechtskraft

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835
    Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Genehmigungspflicht beachtet wird (vgl. BayVGH vom 7.7.2005 Az. 25 CS 05.1192 - juris; vom 16.5.2008 Az. 9 AS 07.3222 - juris; vom 2.11.2011 Az. 2 CS 11.1558 - juris).
  • VGH Bayern, 21.10.1987 - 26 CS 87.01677
    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835
    Etwas anderes gilt u. a. nur dann, wenn der illegale Zustand von der Bauaufsichtsbehörde bereits über einen längeren Zeitraum mit deren Wissen und Wollen geduldet wird (vgl. BayVGH vom 21.10.1987 Az. 26 CS 87.01677 - juris; OVG Lüneburg vom 14.09.1984 Az. 6 B 77/84 - juris; Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: März 2011, Art. 76 RdNr. 349 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 27.01.2020 - 3 B 1864/19

    Bordell im allgemeinen Wohngebiet

    Der Antragsgegner hat auch den Umstand, dass der bordellartige Betrieb mehrere Jahrzehnte faktisch geduldet wurde, in ausreichendem Maße berücksichtigt (vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 -, juris Rdnr. 2), indem er der Antragstellerin eine großzügige Frist von sechs Monaten gesetzt hat, innerhalb derer die Nutzungsuntersagung umzusetzen sei, mithin der Sofortvollzug seine Wirkung entfaltet.
  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 CS 17.1675

    Keine Duldungsverfügung gegenüber dem Grundstückseigentümer bei …

    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer - wie hier (s.u.) - formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsänderung sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (ebenso BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris Rn. 2).

    Eine darüber hinausgehende Begründung des Sofortvollzugs wäre allenfalls dann erforderlich gewesen, wenn die Behörde den illegalen Zustand mit Wissen und Wollen über einen längeren Zeitraum geduldet hätte (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris Rn. 2 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.10.2026 - 9 CS 26.1739

    Nutzungsuntersagung eines personallosen, automatisierten Selbstbedienungskiosks, …

    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer - wie hier - formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsänderung sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (…vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2026 - 2 CS 26.219 - juris Rn. 9; B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

    Eine darüberhinausgehende Begründung des Sofortvollzugs wäre allenfalls dann erforderlich gewesen, wenn die Behörde den illegalen Zustand mit Wissen und Wollen über einen längeren Zeitraum geduldet hätte (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 21.08.2020 - AN 17 S 20.01411

    Nutzungsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft

    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsänderung sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (…vgl. u.a. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 9; B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris; B.v. 7.7.2005 - 25 CS 05.1192 - juris; B.v. 19.8.2010 - 1 CS 10.1430 - juris).

    Eine darüber hinaus gehende Begründung des Sofortvollzugs wäre allenfalls dann erforderlich gewesen, wenn die Behörde den illegalen Zustand mit Wissen und Wollen über einen längeren Zeitraum geduldet hätte (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris Rn. 2 m.w.N.), was nicht der Fall ist.

  • VG Ansbach, 21.08.2020 - AN 17 S 20.01363

    Untersagung der Nutzung eines Einzelhandelsgeschäftes für Heimdekor als …

    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsänderung sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (…vgl. u.a. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 9; B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris; B.v. 7.7.2005 - 25 CS 05.1192 - juris; B.v. 19.8.2010 - 1 CS 10.1430 - juris).

    Eine darüber hinaus gehende Begründung des Sofortvollzugs wäre allenfalls dann erforderlich gewesen, wenn die Behörde den illegalen Zustand mit Wissen und Wollen über einen längeren Zeitraum geduldet hätte (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris Rn. 2 m.w.N.), was nicht der Fall ist.

  • VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207

    Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Nutzung

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen baulichen Anlage nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen sind, denn es besteht regelmäßig ein öffentliches Interesse daran, dass die Genehmigungspflicht beachtet wird (vgl. BayVGH. B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 20.02.2026 - 2 CS 26.219

    Nutzungsuntersagung, Sofortige Vollziehbarkeit

    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer - wie hier (siehe unter Nummer 2.) - formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsänderung sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris Rn. 2).
  • VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 3 S 19.02602

    Untersagung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle für …

    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer - wie hier (s.u.) - formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsänderung sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris; B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris; B.v. 18.2.2003 - 1 CS 02.2750 - juris; B.v. 7.7.2005 - 25 CS 05.1192 - juris; B.v. 19.8.2010 - 1 CS 10.1430 - juris).
  • VG München, 16.08.2022 - M 9 S 21.4560

    Nutzungsuntersagung nach Nutzungsänderung von Karosseriewerkstatt zu …

    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer - wie hier (dazu sogleich) - formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzung sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen und die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Sofortvollzugsanordnung zu stellen (BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675; B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835).
  • VG München, 08.08.2022 - M 11 S 22.2976

    Nutzungsuntersagung für grenzständige Nebengebäude

  • VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 3 S 20.00246

    Untersagung der Nutzung einer Videothek als Veranstaltungsraum

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