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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38829
VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 (https://dejure.org/2015,38829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 (https://dejure.org/2015,38829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2015 - 2 CS 15.1251 (https://dejure.org/2015,38829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung einer Abstandsfläche zur Nachbargrenze in der geschlossenen Bauweise bei Erteilung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einhaltung einer Abstandsfläche zur Nachbargrenze in der geschlossenen Bauweise bei Erteilung einer Baugenehmigung

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251
    Als nähere Umgebung im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, U. v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - juris; B. v. 20.8.1998 - 4 B 79/98 - juris).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251
    Dabei ist die nähere Umgebung für jedes der Merkmale des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gesondert zu ermitteln, weil die wechselseitige Prägung unterschiedlich weit reichen kann (vgl. BVerwG, B. v. 6.11.1997 - 4 B 172/97 - juris).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251
    Der Senat sieht nach einer einem Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, B. v. 24.2.2009 - 1 BvR 165/09 - NVwZ 2009, 581) im Rahmen der von ihm eigenständig zu treffenden Ermessensentscheidung die Notwendigkeit für eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12

    Zur Abweichung von Abstandsflächenvorschriften bei atypischer …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251
    Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO räumt dem Bauherrn kein Recht ein, anstelle einer bauplanungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung in einem geringeren Abstand, als in den Abstandsflächenbestimmungen vorgesehen, an die Grenze zu bauen (…vgl. Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Februar 2015, Art. 63 Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 19.12.2012 - OVG 2 S 44/12 - NVwZ-RR 2013, 400).
  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 2 B 11.2231

    Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften bei atypischer …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251
    Rn. 7 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die die etwa bewirkten Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B. v. 13.2.2002 - 2 CS 01.1506 - juris; U. v. 22.12.2011 - 2 B 11.2231 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2014 - 3 M 133/14

    Gebot der Rücksichtnahme; Berechnung von Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251
    Bei einem Staffelgeschoss entspricht die Wandhöhe der Höhe der fiktiv nach unten bis zum Schnitt mit der Geländeoberfläche verlängerten Außenwand des Staffelgeschosses; von diesem fiktiven Schnitt mit der Geländeoberfläche aus ist dann auch die Abstandsfläche zu bemessen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 23.10.2014 - 3 M 133/14 - juris).
  • VGH Bayern, 13.03.2002 - 2 CS 01.1506
    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251
    Rn. 7 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die die etwa bewirkten Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B. v. 13.2.2002 - 2 CS 01.1506 - juris; U. v. 22.12.2011 - 2 B 11.2231 - juris).
  • VGH Bayern, 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371
    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251
    Denn bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als etwa bei der Art der baulichen Nutzung, weil die von den überbauten Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der baulichen Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt (vgl. BayVGH, B. v. 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371 - juris).
  • VGH Bayern, 26.01.2000 - 26 CS 99.2733
    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251
    Das Verwaltungsgericht ist bei der Prüfung der Abstandsflächen für die westliche, zurückversetzte Gebäudewand des Rückgebäudes unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B. v. 26.1.2000 - 26 CS 99.2733 - juris) davon ausgegangen, dass ein abweichender Bemessungsmaßstab gelten würde.
  • VG München, 21.09.2020 - M 8 K 18.4715

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Aufstockung eines Bestandsgebäudes im …

    Zwar kann die atypische Grundstückssituation allein darin nicht begründet liegen (BayVGH, B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 9).

    Dadurch, dass das Terrassengeschoss in diesem Bereich um ca. 3,0 m von der Gebäudeaußenkante zurückversetzt errichtet wird, ergibt sich, weil für die Abstandsfläche die Wandhöhe, also das Maß von der Geländeoberfläche bzw. des fiktiven Fußpunkts (BayVGH, B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn 4) bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand beachtlich ist (Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO) für die Tiefe der Abstandsfläche kein Unterschied (Höhe Bestand 12, 39 m, Höhe Vorhaben 15, 39 m).

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 2 B 16.2432

    Verstoß eines grenzständig errichteten Gebäudes gegen das Gebot der …

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris; B.v. 19.12.2016 - 2 CS 16.2137; B.v. 7.2.2017 - 2 CS 16.2098) davon auszugehen, dass insoweit Abstandsflächen anfallen können.
  • VG München, 29.03.2016 - M 8 SN 15.5838

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Abweichung von Abstandsfläche

    4.2.1 Die atypische Grundstückssituation kann nicht darin liegen, dass gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO Abstandsflächen im vorliegenden Fall überhaupt nicht erforderlich wären, denn Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO räumt nach seinem eindeutigen Wortlaut dem bundesrechtlichen Planungsrecht nur dann den Vorrang gegenüber dem Bauordnungsrecht ein, wenn die Außenwände tatsächlich an der Grundstücksgrenze errichtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 9).

    Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO räumt dem Bauherrn kein Recht ein, anstelle einer bauplanungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung in einem geringeren Abstand, als in den Abstandsflächenbestimmungen vorgesehen, an die Grenze zu bauen (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 9;… Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Februar 2015, Art. 63 Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 19.12.2012 - OVG 2 S 44/12 - NVwZ-RR 2013, 400).

    Aber selbst wenn man entgegen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 9) diesbezüglich eine Atypik bejahen wollte, dann würde zumindest im vorliegenden Fall Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO die erteilte Abweichung nicht tragen.

  • VG München, 28.03.2022 - M 8 K 20.3855

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung: Rücksichtnahmegebot in …

    Abstandsflächen sind jedoch regelmäßig insoweit erforderlich, als nicht auf die Grenze gebaut wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 4).

    Daraus folgt, dass durch das Terrassengeländer grundsätzlich eine Abstandsfläche ausgelöst wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 4).

  • VG München, 21.08.2017 - M 8 SN 17.3392

    Befreiung von der Festsetzung einer Baulinie

    Aufgrund der geänderten Rechtsprechung des 2. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251) sei die Abstandsfläche des zurückgesetzten Wandteils des Terrassengeschosses nicht mehr ab dem Austrittspunkt aus dem, auf die Baulinie gebauten Gebäudeteil, sondern nach der fiktiv nach unten bis zum Schnitt mit der Geländeoberfläche verlängerten Außenwand des Staffelgeschosses zu berechnen.

    Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris) berechnet sich die Höhe des zurückgesetzten Wandteils nicht - mehr - ab dem Austrittspunkt aus dem, auf der Baulinie gebauten Gebäudeteil (so bislang BayVGH folgend dem B.v. 26.1.2000 - 26 CS 99.2733 - juris), sondern bemisst sich nach der fiktiv nach unten bis zum Schnitt mit der Gebäudeoberfläche verlängerten Außenwand des Staffelgeschosses.

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 1 CS 17.918

    Fehlende Klagebefugnis des Wohnungseigentümers wegen Verletzung des …

    Rn. 9 Die nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO maßgebliche Abstandsfläche beträgt somit 1 H. Im vorliegenden Fall kann offen bleiben, ob die Abstandsfläche nach der Gesamthöhe der zurückgesetzten Wandfläche (…vgl. BayVGH, U.v. 4.5.2017 - 2 B 16.2432 - juris Rn. 35; B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 4) oder nach der Höhe der freistehenden Wandfläche (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2000 - 26 CS 99.2723 - BayVBl 2001, 628) zu bestimmen ist.
  • VGH Bayern, 18.06.2025 - 2 CS 25.718

    Teilweise erfolgreiche Beschwerde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes …

    Die abstandsflächenrechtliche Privilegierung durch diese dem Bauplanungsrecht den Vorrang einräumende Bestimmung ist nach ihrem klaren Wortlaut allerdings nur anwendbar, wenn und soweit die betrachtete Außenwand unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet wird (…vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2025 - 1 ZB 24.142 - juris Rn. 14; B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 9;… Schönfeld in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand 1.2.2025, Art. 6 Rn. 42).

    Die Vorschrift räumt dem Bauherrn kein Recht ein, anstelle einer bauplanungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung in einem geringeren Abstand, als in den Abstandsflächenbestimmungen vorgesehen, an die Grenze zu bauen (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 9;… Kraus in Busse/Kraus, BayBO, Stand Dezember 2024, Art. 6 Rn. 70).

  • VG München, 13.05.2020 - M 29 SN 20.684

    Eilantrag des Nachbarn gegen Neubau einer Mietwohnanlage - Gebot der …

    Der Bereich, der als nähere Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beurteilen ist, ist für jedes Merkmal des Einfügens gesondert zu ermitteln, weil die wechselseitige Prägung unterschiedlich weit reichen kann (BVerwG, B.v. 6.11.1997 - 4 B 172/97 - juris; BayVGH, B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 18.03.2025 - 1 ZB 24.142

    Beseitigung von Seecontainern

    Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO a.F. bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 4 BayBO n.F. privilegiert nicht die Verwirklichung geringerer oder ungenügender Abstandsflächen, wie z.B. bei Traufgassen oder "engen Reihen" (vgl. BayVGH, U.v. 23.5.2023 - 1 B 21.2139 - NVwZ-RR 2023, 977; B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 9; B.v. 3.4.2014 - 1 ZB 13.2536 - BayVBl 2014, 634; U.v. 22.11.2006 - 25 B 05.1714 - NVwZ-RR 2007, 512).
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.1250

    Neubau eines innerstädtischen Wohnhauses verletzt keine Nachbarrechte

    Daher ist "stellvertretend" für jeden versetzten Wandteil eine entsprechende fiktive Wand zu konstruieren, nach deren Höhe sich die jeweilige Abstandsflächentiefe bemisst (vgl. BayVGH, U.v. 20.12.1988 - 20 B 88.00137 - BayVBl. 1989, 721 ; B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 4).
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 18.2286

    Rechtmäßiger Vorbescheid für Neubau eines Wohnhauses

  • VG München, 06.04.2017 - M 8 SN 17.676

    Zum Prüfumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung wegen Abweichung von erforderlichen …

  • VG München, 27.11.2023 - M 8 K 22.2857

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung, Bindungswirkung eines Vorbescheids, Gebot der …

  • VG München, 02.05.2022 - M 8 K 20.932

    Zur grenzständigen Bebauung in Form einer Hausgruppe

  • VG München, 16.09.2016 - M 8 SN 16.2790

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • VG München, 30.11.2015 - M 8 K 14.2601

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine dem Nachbarn erteilte …

  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 2 ZB 15.2670

    Grenzbebauung und Abstandsflächen bei Staffelgeschossen

  • VG München, 02.03.2026 - M 1 SN 25.9231

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung, Antrag auf aufschiebende Wirkung der …

  • VG München, 14.09.2016 - M 8 SN 16.3213

    Bemessung der Abstandsfläche und Abweichung vom Bauordnungsrecht bei atypischer …

  • VG München, 30.05.2022 - M 8 K 20.6692

    Erfolglose Nachbarklage einer Sondereigentümerin gegen Mehrfamilienhaus

  • VG München, 27.04.2017 - M 8 SN 17.1302

    Erfolglose Nachbarklage gegen Teilbaugenehmigung wegen befürchteten …

  • VG München, 13.10.2025 - M 8 K 24.1924

    Nachbarklage, Abstandsflächen, Unbestimmtheit der Baugenehmigung (verneint), …

  • VG München, 06.04.2022 - M 8 SN 22.936

    Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung für Neubau einer Wohnanlage

  • VG München, 16.11.2016 - M 9 K 16.2458

    Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung

  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 13.1449

    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen der Höhe des Vorhabens

  • VG München, 14.03.2016 - M 8 K 14.5724

    Erfolglose Nachbarklage des Sondereigentümers gegen Umbau und Neubau eines …

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