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| VGH Bayern, 31.07.2023 - 2 CS 23.1138 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
BayVGH stoppt Bannwaldrodung für Kiesabbau in Planegg
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
BayVGH stoppt Bannwaldrodung für Kiesabbau in Planegg
- BAYERN | RECHT
BayWaldG Art. 9 Abs. 6 S. 2
Rodung von Bannwald zur Ermöglichung von Kiesabbau - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Erlaubnis zur Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart (Rodung) im Fall eines Bannwaldes; Stehen der Erteilung der Rodungserlaubnis im behördlichen Ermessen
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Notwendigkeit der Erlaubnis zur Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart (Rodung) im Fall eines Bannwaldes; Stehen der Erteilung der Rodungserlaubnis im behördlichen Ermessen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
BayVGH stoppt Bannwaldrodung für Kiesabbau in Planegg
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
BayVGH stoppt Bannwaldrodung für Kiesabbau in Planegg
Verfahrensgang
- VG München, 25.05.2023 - M 9 S 22.4788
- VGH Bayern, 31.07.2023 - 2 CS 23.1138
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 2 CS 23.1138
Zwar mag die Rohstoffgewinnung überhaupt im allgemeinen Interesse liegen, worauf die Beigeladene in ihrer Beschwerdeerwiderung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Braunkohletagebau (U.v. 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08 - BVerfGE 134, 242) hinweist. - VGH Bayern, 17.02.2022 - 19 ZB 21.2767
Wiederaufforstung einer unerlaubt gerodeten Fläche
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 2 CS 23.1138
Auch kleinen Waldflächen kommen die in Art. 5 Abs. 2 BayWaldG genannten Funktionen zu, da ansonsten der Wald im Wege einer "Salamitaktik" seiner Funktionen beraubt werden könnte (BayVGH, B.v. 17.2.2022 - 19 ZB 21.2767 - juris Rn. 21). - VG München, 25.05.2023 - M 9 S 22.4788
Erfolgloser Eilantrage gegen eine im Rahmen einer Abgrabungsgenehmigung …
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 2 CS 23.1138
Unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 25. Mai 2023 (Az. M 9 S 22.4788) wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 28. Juli 2022 (Az. M 9 K 22.3708) gegen die der Beigeladenen erteilten Abgrabungsgenehmigung vom 21. März 2022 (Az. 4.4.2 - 1199/3/Be) angeordnet.
- VG München, 30.06.2025 - M 9 S7 24.2262
Antrag auf Änderung eines Beschlusses des Bayerischen, Verwaltungsgerichtshofes, …
Rn. 1 Die Antragstellerin begehrt die Abänderung eines Beschlusses im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 2 CS 23.1138), mit dem die aufschiebende Wirkung der Klage des hiesigen Antragsgegners, eines anerkannten Umweltverbandes, gegen die der Antragstellerin erteilte Abgrabungsgenehmigung für eine ca. 2,1 ha große Waldfläche, das sog. "…" (FlNr. …, Gemarkung …) im Gemeindegebiet von P. , angeordnet wurde.Mit Beschluss vom 31. Juli 2023 ordnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 25. Mai 2023 die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragsgegners vom 28. Juli 2022 gegen die der Antragstellerin ersteilte Abgrabungsgenehmigung vom 21. März 2022 an (Az. 2 CS 23.1138).
Rn. 11 Mit Schreiben vom 17. November 2023 (so als Entwurf in der Behördenakte Bl. 125 ff. BA III) bzw. 29. November 2023 (so der Vortrag der Antragstellerin im hiesigen Verfahren Anlage BG 7) beantragte die Antragstellerin bei der hiesigen Beigeladenen eine Ergänzung der Ermessenbestätigung zur erteilten Rodungserlaubnis im Abgrabungsbescheid vom 21. März 2022 unter Berücksichtigung der Erwägungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im vorangegangenen Beschwerdeverfahren (Az. 2 CS 23.1138).
Dabei geht es nicht um die ursprüngliche Richtigkeit der im vorausgegangenen Verfahren getroffenen Entscheidung, sondern allein um die Fortdauer dieser Entscheidung d.h. hier, ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 2 CS 23.1138) weiterhin Bestand hat.
Entsprechend vorausschauende Überlegungen sind also im Erlaubnisverfahren anzustellen (BayVGH, B.v. 31. Juli 2023 - 2 CS 23.1138 - juris Rn. 5 m.w.N.).
Die durch die Rodung entfallenden Waldfunktionen müssen durch diesen vollständig ersetzt werden (BayVGH, B.v. 31. Juli 2023 - 2 CS 23.1138 - juris Rn. 5;… Zerle/Hein/Brinkmann/Foerst/Stockel, Forstrecht in Bayern, Loseblattkommentar, Stand Januar 2024, Art. 9 BayWaldG, Rn. 24).
Rn. 51 Unklar ist in diesem Zusammenhang darüber hinaus auch, ob bezogen auf die Frage des gleichwertigen Funktionsausgleichs - bezogen auf alle (Bann-)Waldfunktionen - insofern etwa die Zusammensetzung der Baumarten konkret berücksichtigt wurde (vgl. zum Maßstab BayVGH, B.v. 31. Juli 2023 - 2 CS 23.1138 - juris Rn. 5 m.w.N.).
Dass die Fachbehörde eine konkrete Zusammensetzung der Baumarten für eine sachgerechte Funktionsübernahmebeurteilung seinen Schlussfolgerungen zugrundgelegt hat - was im Übrigen auch für eine sachgerechte vorausschauende Gefährdungsbeurteilung etwa bezogen auf Klimarisiken von Bedeutung ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 2 CS 23.1138, Rn. 5) - ergibt sich auch nicht nachvollziehbar aus dem Verweis auf den dem Genehmigungsbescheid zugrundgelegten Landschaftspflegerischen Begleitplan, auf welchen auch die Fachbehörde bezogen auf ihre Beurteilung Bezug nimmt (vgl. etwa Stellungnahmen vom 12.11.2024, Bl. 462 ff. GA im Verfahren M 9 S7 24.2262).
Überdies ist die dargelegte Lage unzureichend, um eine Sicherstellung dahingehend gewährleisten zu können, dass der neu begründete Wald hinsichtlich seiner Funktionen dem zu rodenden Wald gleichwertig werden kann (BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 2 CS 23.1138, Rn. 4).
Rn. 65 Nach alledem wird der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 2023 (Az. 2 CS 23.1138) abgelehnt.
- VGH Bayern, 10.02.2026 - 15 N 22.2160
Normenkontrollantrag anerkannter Umweltvereinigung, Bebauungsplan, Sondergebiet …
Entsprechende vorausschauende Überlegungen sind also im Erlaubnisverfahren anzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 2 CS 23.1138 - juris Rn. 5).Rn. 50 Art. 9 Abs. 6 Satz 2 BayWaldG setzt demnach - auch bei der gebotenen engen Auslegung (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 2 CS 23.1138 - juris Rn. 7) - für die Neubegründung von Wald "angrenzend an vorhandenen Bannwald" kein unmittelbares oder direktes Angrenzen voraus.
Der Ersatzwald muss allerdings so angelegt sein, dass er die Funktionen zu einem späteren Zeitpunkt, erfüllen kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 2 CS 23.1138 - juris Rn. 5).
Ausdrückliche Vorgaben für die Ermessensausübung gibt es darüber hinaus nicht; waldrechtliche Regelungen, die für andere Waldkategorien ausnahmsweise die Erlaubniserteilung verbieten, können ergänzend herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 2 CS 23.1138 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 04.07.2024 - 22 A 23.40049
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von …
Soweit der Kläger auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 2023 (Az. 2 CS 23.1138 - juris Rn. 5) verweist, der bestimmte Anforderungen an die Gleichwertigkeit des nach Art. 9 Abs. 6 Satz 2 BayWaldG zu begründenden Ersatzwaldes formuliert, mangelt es an Darlegungen dazu, inwieweit diese Anforderungen vorliegend nicht erfüllt sein sollten.
- VGH Bayern, 30.09.2024 - 1 NE 24.805
Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für Paketzentrum
Soweit der Antragsteller unter Berufung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 2023 (2 CS 23.1138) geltend macht, dass auch in der vorliegenden (abweichenden) Fallgestaltung bei den abzuwägenden Interessen nicht nachgewiesen sei, dass ein Verteilerzentrum, das von einem überregionalen wirtschaftlichen Interesse getragen sei, es rechtfertige, Bannwald zu roden, übersieht er, dass die Antragsgegnerin neben dem wirtschaftlichen Interesse auch die städtebaulichen (öffentlichen) Belange der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch die Erweiterung der Kapazitäten der Post im Bereich des wachsenden Paketdienstes abgewogen hat (vgl. S. 67 der Begründung des Bebauungsplans). - VG München, 03.02.2026 - M 29 SN 25.9275
Verbandsantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Baugenehmigung für den …
Darüber hinaus sei nach neuen und veränderten Maßstäben, namentlich der Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juli 2025 (Az.: 14 N 24759) und vom 1. Juli 2023 (Az.: 2 CS 23.1138) der juristisch ohnehin in keiner Weise fundierte, rein politisch motivierte Slogan "Baurecht bricht Baumrecht" als überholt anzusehen.Insbesondere vermag der vom Antragstellerbevollmächtigten maßgeblich ins Feld geführte Beschluss des Bayerischen Verwaltungshofs vom 31. Juli 2023 (Az. 2 CS 23.1138 - juris) den auf oben genannten rechtlichen Überlegungen basierenden plakativen Grundsatz "Baurecht vor Baumrecht" nicht in sein Gegenteil zu verkehren, wie der Bevollmächtigte meint.
- VGH Bayern, 13.02.2026 - 2 CS 26.263
Fällungsgenehmigung im Rahmen einer Baugenehmigung
Rn. 7 Auch die vom Antragsteller in Bezug genommenen Beschlüsse des Senats vom 13. November 2025 (Az. 2 CS 25.1851 - juris) und vom 23. Juli 2023 (Az. 2 CS 23.1138 - juris) stehen dem nicht entgegen.
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