Rechtsprechung
| ArbG Hildesheim, 26.10.2022 - 2 Ca 190/22 |
Verfahrensgang
- ArbG Hildesheim, 26.10.2022 - 2 Ca 190/22
- ArbG Hildesheim, 26.10.2022 - _2 Ca 190/22
- LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22
- BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
- LAG Niedersachsen, 10.07.2024 - 8 SLa 170/24
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen - Beweiswert der ärztlichen …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. März 2023 - 8 Sa 859/22 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 26. Oktober 2022 - 2 Ca 190/22 - hinsichtlich der Zahlung für den Zeitraum vom 7. bis zum 31. Mai 2022 iHv. 1.294,72 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat. - LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22
Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung; …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 26.10.2022 - 2 Ca 190/22 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 26.10.2022 - 2 Ca 190/22 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Niedersachsen, 10.07.2024 - 8 SLa 170/24
Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Arbeitnehmers für das Bestehen einer …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 26.10.2022 - 2 Ca 190/22 - teilweise abgeändert:.Das Bundesarbeitsgericht hat das Urteil des erkennenden Gerichts im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das erkennende Gericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 26. Oktober 2022 - 2 Ca 190/22 - hinsichtlich der Zahlung für den Zeitraum vom 7. bis zum 31. Mai 2022 iHv. 1.294,72 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat, im Übrigen hat es die Revision der Beklagten hinsichtlich der Zahlung für den Zeitraum vom 1. bis zum 6. Mai 2022 iHv. 380, 80 Euro brutto unter geringfügiger Abänderung des ausgeurteilten Zinslaufes zurückgewiesen.
auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 26.10.2022 - 2 Ca 190/22- teilweise abzuändern und den Antrag des Klägers, die Beklagte zur Zahlung in Höhe von 1.294,72 EUR brutto für den Zeitraum vom 7. bis 31.05.2022 zu verurteilen, abzuweisen.
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