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   ArbG Hamm, 25.07.2008 - 2 Ca 249/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,98903
ArbG Hamm, 25.07.2008 - 2 Ca 249/08 (https://dejure.org/2008,98903)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 25.07.2008 - 2 Ca 249/08 (https://dejure.org/2008,98903)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 2 Ca 249/08 (https://dejure.org/2008,98903)
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Wird zitiert von ... (2)

  • ArbG Berlin, 08.09.2011 - 63 BV 9415/08

    Tarifunfähigkeit der CGZP

    Der Beteiligte zu 1) führt vor dem Arbeitsgericht Bamberg (- 2 Ca 249/08 -) ein Verfahren gegen die Beteiligte zu 2), mit dem er Vergütungsansprüche aus einem Leiharbeitsverhältnis für die Zeit seiner Beschäftigung vom 17. Oktober 2006 bis zum 31. Januar 2008 geltend macht.

    Der Beteiligte zu 1) begehrt die Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit der Beteiligten zu 3) nur soweit dies zur Durchsetzung seines vor dem Arbeitsgericht Bamberg im Verfahren — 2 Ca 249/08 - erhobenen prozessualen Anspruchs erforderlich ist.

    Aus der vom Arbeitsgericht ergänzten Begründung seines Aussetzungsbeschlusses, die bei der Auslegung der Beschlussformel zu berücksichtigen ist, wird jedoch deutlich, dass dieses die Tariffähigkeit der Beteiligten zu 3) für das Verfahren — 2 Ca 249/08 - nur bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses des dortigen Klägers als entscheidungserheblich ansieht (hierzu BAG Beschluss vom 14. Dezember 2010 — 1 ABR 19/10 — NZA 2011, 289300).

    Der Umstand, dass der Beteiligte zu 1) die Antragsschrift bereits am 15. April 2008 beim Arbeitsgericht Bamberg eingereicht hat, obwohl der Aussetzungsbeschluss in dem Verfahren 2 Ca 249/08 erst am 16. April 2008 ergangen ist, ändert nichts an der Antragsbefugnis des Beteiligten zu 1), denn entscheidend ist, ob im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen, so dass auch eine ursprünglich ohne Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 5 ArbGG eingereichte Antragsschrift nach erfolgtem Aussetzungsbeschluss, der nunmehr eine Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 5 ArbGG begründet, zulässig wird.

    Weiterhin sind die Parteien des Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Bamberg 2 Ca 249/08, der gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG ausgesetzt wurde, Beteiligte.

  • LAG Hamm, 05.02.2009 - 11 Sa 1317/08

    Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame …

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 25.07.2008 - 2 Ca 249/08 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
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