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Rechtsprechung
   ArbG Hannover, 09.10.2002 - 2 Ca 320/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,48193
ArbG Hannover, 09.10.2002 - 2 Ca 320/02 (https://dejure.org/2002,48193)
ArbG Hannover, Entscheidung vom 09.10.2002 - 2 Ca 320/02 (https://dejure.org/2002,48193)
ArbG Hannover, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 2 Ca 320/02 (https://dejure.org/2002,48193)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Niedersachsen, 16.06.2003 - 8 Sa 1968/02

    Kein eigenständiger Kündigungsschutz für den Datenschutzbeauftragten

    Die Berufungen des Klägers gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Hannover vom 09.10.2002 (2 Ca. 189/02 ) und 2 Ca 320/02) werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Gegen diese Kündigung wendet sich der Kläger mit der am 25.06.2002 bei Gericht eingegangenen Kündigungsschutzklage (2 Ca 320/02).

    Gleichzeitig wird beantragt, den mit der Kündigung ausgesprochenen Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten als rechtsunwirksam zu erklären (2 Ca 320/02).

    Rn. 19 Wegen der weiteren Darstellung des erstinstanzlichen Sach- und Streitgegenstandes und dessen rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht wird auf die Urteile Bezug genommen (Bl. 124 - 130 des Verfahrens 2 Ca 189/02 sowie Bl. 45 - 48 d.A. 2 Ca 320/02).

    Es wird unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Hannover vom 09.10.2002 - 2 Ca 320/02 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 05.06.2002 nicht aufgelöst wurde;.

    Der mit der Kündigung ausgesprochene Widerruf der Bestellung des Berufungsklägers zum Datenschutzbeauftragten wird unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Hannover vom 09.10.2002 - 2 Ca 320/02 - für rechtsunwirksam erklärt.

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