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Rechtsprechung
   ArbG Herne, 10.08.2010 - 2 Ca 350/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23677
ArbG Herne, 10.08.2010 - 2 Ca 350/10 (https://dejure.org/2010,23677)
ArbG Herne, Entscheidung vom 10.08.2010 - 2 Ca 350/10 (https://dejure.org/2010,23677)
ArbG Herne, Entscheidung vom 10. August 2010 - 2 Ca 350/10 (https://dejure.org/2010,23677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverfahren - Wirksamkeit einer Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Herausnahme eines Arbeitsverhältnisses aus einer Insolvenzmasse durch Freigabe gem. § 35 Abs. 2 S. 1 Insolvenzordnung (InsO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • ArbG Berlin, 03.06.2010 - 53 Ca 2104/10

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu Lasten der Insolvenzmasse bei Erklärung …

    Auszug aus ArbG Herne, 10.08.2010 - 2 Ca 350/10
    Eine derartige Erklärung ist nach § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO zulässig und betrifft auch Arbeitsverhältnisse (ebenso Stiller, Wirkung der Negativerklärung gemäß § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO auch bei Insolvenzeröffnung bestehender Arbeitsverhältnisse, ZInsO, 2010, 1374, das dort besprochene, nach Angaben des Verfassers dieselbe Rechtsansicht teilende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.06.2010, 53 Ca 2104/10, war bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung noch nicht erhältlich).
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2011 - 2 Sa 97/11

    Insolvenzverwalter als Adressat der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers bei …

    Eine Kündigung sei überflüssig (ArbG Berlin, 03. Juni 2010 - 35 Ca 2104/10 - ZIP 2010, 1914; ArbG Herne, 10. August 2010 - 2 Ca 350/10 - LAGE InsO § 35 Nr. 1;… Hamburger Kommentar - Insolvenzordnung/Lüdtke § 35, Rn. 262 f.; Lindemann, BB 2011, 2357, 2360).
  • SG München, 21.03.2016 - S 15 R 582/14

    Insolvenzverwalter als Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne

    Die Freigabe sei pauschal und umfassend und umfasse auch Arbeitsverhältnisse (Verweis auf Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 03.06.2010, Az. 53 CA 2104/10, sowie Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 10.08.2010 - 2 CA 350/10).
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