Rechtsprechung
| ArbG Herne, 10.08.2010 - 2 Ca 350/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Insolvenzverfahren - Wirksamkeit einer Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Herausnahme eines Arbeitsverhältnisses aus einer Insolvenzmasse durch Freigabe gem. § 35 Abs. 2 S. 1 Insolvenzordnung (InsO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 139
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- ArbG Berlin, 03.06.2010 - 53 Ca 2104/10
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu Lasten der Insolvenzmasse bei Erklärung …
Auszug aus ArbG Herne, 10.08.2010 - 2 Ca 350/10
Eine derartige Erklärung ist nach § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO zulässig und betrifft auch Arbeitsverhältnisse (ebenso Stiller, Wirkung der Negativerklärung gemäß § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO auch bei Insolvenzeröffnung bestehender Arbeitsverhältnisse, ZInsO, 2010, 1374, das dort besprochene, nach Angaben des Verfassers dieselbe Rechtsansicht teilende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.06.2010, 53 Ca 2104/10, war bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung noch nicht erhältlich).
- LAG Niedersachsen, 14.12.2011 - 2 Sa 97/11
Insolvenzverwalter als Adressat der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers bei …
Eine Kündigung sei überflüssig (ArbG Berlin, 03. Juni 2010 - 35 Ca 2104/10 - ZIP 2010, 1914; ArbG Herne, 10. August 2010 - 2 Ca 350/10 - LAGE InsO § 35 Nr. 1;… Hamburger Kommentar - Insolvenzordnung/Lüdtke § 35, Rn. 262 f.; Lindemann, BB 2011, 2357, 2360). - SG München, 21.03.2016 - S 15 R 582/14
Insolvenzverwalter als Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
Die Freigabe sei pauschal und umfassend und umfasse auch Arbeitsverhältnisse (Verweis auf Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 03.06.2010, Az. 53 CA 2104/10, sowie Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 10.08.2010 - 2 CA 350/10).
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