Rechtsprechung
| ArbG Hagen, 26.08.1982 - 2 Ca 765/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1982, 2302
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 29.07.1994 - 18 (2) Sa 2016/93
Kündigung wegen Nichtanzeige eines Diebstahls - Tätlichkeit
Daher kann regelmäßig bei der Teilnahme an einer tätlichen Auseinandersetzung im Betrieb dem Angreifer fristlos gekündigt werden (vgl. ArbG Hagen, Urteil vom 26.08.1982 - 2 Ca 765/82 - DB 1982, 2302).Aber auch bei anderen Teilnehmern an einer tätlichen Auseinandersetzung kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, wenn diese ohne daß eine eindeutige Notwehrsituation bestand, aktiv an der tätlichen Auseinandersetzung teilgenommen haben (vgl. LAG Frankfurt…, Urteil vom 08.03.1983, a.a.O.) oder aber durch Provokation verursacht haben (vgl. ArbG Hagen, Urteil vom 26.08.1982, a.a.O.; LAG Hamm…, Urteil vom 23.07.1981, a.a.O.).
- LAG Hamm, 29.07.1994 - 2 Sa 2016/93
Fristlose Kündigung bei Teilnahme an einer tätlichen Auseinandersetzung
Daher kann regelmäßig bei der Teilnahme an einer tätlichen Auseinandersetzung im Betrieb dem Angreifer fristlos gekündigt werden (vgl. ArbG Hagen, Urteil vom 26.08.1982 - 2 Ca 765/82 - DB 1982, 2302).Aber auch bei anderen Teilnehmern an einer tätlichen Auseinandersetzung kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, wenn diese ohne daß eine eindeutige Notwehrsituation bestand, aktiv an der tätlichen Auseinandersetzung teilgenommen haben (vgl. LAG Frankfurt…, Urteil vom 08.03.1983, aaO) oder aber durch Provokation verursacht haben (vgl. ArbG Hagen, Urteil vom 26.08.1982, aaO; LAG Hamm…, Urteil vom 23.07.1981, aaO).
- LAG Hamm, 08.11.2000 - 18 Sa 754/00
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Tätliche Auseinandersetzung zwischen …
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