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| ArbG Münster, 07.11.1985 - 2 Ca 96/85 |
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Verfahrensgang
- ArbG Münster, 07.11.1985 - 2 Ca 96/85
- LAG Hamm, 26.06.1986 - 10 Sa 133/86
- BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 296/87
- BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 296/87
Wird zitiert von ...
- BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 296/87
Verlängerte Kündigunsfrist für gewerbliche Arbeiter
Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Münster vom 7. November 1985 - 2 Ca 96/85 - wird festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung seitens der Beklagten zu 1) vom 27. Dezember 1984 zum 31. März 1985 beendet wurde.das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Juni 1986 - 10 Sa 133/86 - insoweit aufzuheben, als es die Beklagte zu 1) betrifft und unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Münster vom 7. November 1985 - 2 Ca 96/85 - festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 27. Dezember 1984 nicht zum 31. Januar 1985, sondern erst zum 30. Juni 1985 beendet worden ist.
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