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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.1969 - II D 19.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,584
BVerwG, 15.10.1969 - II D 19.69 (https://dejure.org/1969,584)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1969 - II D 19.69 (https://dejure.org/1969,584)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1969 - II D 19.69 (https://dejure.org/1969,584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 33, 351
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 11.06.1970 - II D 33.69

    Rechtsmittel

    Die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1969 - II D 19.69 - zum Ausdruck gebrachte Auffassung treffe nicht zu.

    Sie stellten im wesentlichen eine Wiederholung der Einwände dar, die bereits in dem Urteil des Senats vom 15. Oktober 1969 - II D 19.69 - zutreffend behandelt worden seien.

  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 42.82

    Erforderlichkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten neben …

    Diese Gefahr läßt sich nicht aus allgemeinen Erwägungen ableiten, sie muß, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat, aus konkreten Umständen des Einzelfalles hergeleitet werden (BVerwGE 33, 351 [BVerwG 15.10.1969 - II D 19.69]).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 61.84

    Unfallflucht außerhalb des Dienstes eines Beamten der Deutschen Bundespost - …

    Diese Gefahr läßt sich nicht aus allgemeinen Erwägungen ableiten, sie muß, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat, aus den konkreten Umständen des Einzelfalles heraus zu begründen sein (BVerwGE 33, 351).
  • BVerwG, 05.11.1970 - II D 16.70

    Rechtsmittel

    Auch der Umstand, daß er den wiederholten Belehrungen über die Gefährlichkeit des Alkohols zuwidergehandelt habe, lasse - entgegen der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (II D 19.69) - nicht erkennen, daß die Tat Ausfluß einer bestehenden Labilität sei.
  • BVerwG, 20.10.1976 - 1 D 20.76

    Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit - Disziplinarmaßnahme - …

    Aus diesem Grunde kommt für diesen Personenkreis als angemessene Disziplinarmaßnahme bereits in den Fällen einer außerdienstlichen Trunkenkeitsfahrt die Gehaltskürzung in Betracht (BVerwGE 33, 351 [BVerwG 15.10.1969 - II D 19/69]).
  • BVerwG, 27.01.1981 - 1 D 115.79

    Umfang der Berücksichtigung einer im Zustand des Rausches begangenen Tat bei der …

    Zwar stünde die Vorschrift des § 14 BDO der Maßnahme entgegen, wenn sich das Dienstvergehen des Beamten auf die Anstiftung zur Falschaussage und die Beihilfe zum Meineid beschränkte; denn dann fehlte es nach Auffassung des Senats an aus der Person, aus dem Werdegang, aus den dienstlichen Leistungen und aus der Art der von dem Beamten ausgeübten dienstlichen Tätigkeit ebenso wie aus der Straftat ableitbaren konkreten Anhaltspunkten für die Gefahr, daß sich der Beamte ohne eine spezielle disziplinare Pflichtenmahnung trotz der gegen ihn sachgleich bereits verhängten Strafe wiederum in einschlägiger oder ähnlicher Weise einer Verletzung von Beamtenpflichten schuldig machen würde, und ohne einen solchen konkreten Anhalt wäre eine Gehaltskürzung im Rahmen des § 14 BDO nicht zulässig (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1969 - BVerwG 2 D 19.69 - [BVerwGE 33, 351]; Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 94.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 68]; Urteil vom 5. August 1980 - BVerwG 1 D 73.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 5]).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 1 D 103.78

    Rechtsmittel

    Demnach müssen Erwägungen, nach denen eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme gerechtfertigt sein soll, eng begrenzt und auf konkrete Umstände gestützt sein (BVerwGE 33, 351).
  • BVerwG, 18.09.1970 - II D 17.70

    Rechtsmittel

    Entgegen der Annahme des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. Oktober 1969 - II D 19.69 - ergebe sich die Notwendigkeit einer zusätzlichen Pflichtenmahnung auch nicht aus der Verletzung dienstlicher Interessen.
  • BVerwG, 12.06.1970 - II D 6.70

    Rechtsmittel

    Die Kammer vermöge in diesem Zusammenhange den Ausführungen in dem Urteil des Senats vom 15. Oktober 1969 - II D 19.69 - nicht zu folgen.
  • BVerwG, 20.06.1978 - 1 D 94.77

    Einordnung einer fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr als außerdienstliches …

    Demnach müssen Erwägungen, nach denen eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme gerechtfertigt sein soll, eng begrenzt und auf konkrete Umstände gestützt sein (BVerwGE 33, 351).
  • BVerwG, 07.12.1977 - 1 D 8.77

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 16.06.1978 - Disz. 39.77
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