Rechtsprechung
| BVerwG, 23.01.1969 - II D 28.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.04.1956 - 4 StR 60/56
Auszug aus BVerwG, 23.01.1969 - II D 28.68
Zwar erhielt er in allen Fällen als Hausherr zumindest die Mitverfügungsgewalt, so daß ein strafloser bloßer "Mitgenuß" (BGHSt 9, 137) ausscheidet.
- BVerwG, 07.02.1980 - 1 D 103.78
Rechtsmittel
Kriminologisch steht nur der klassische Hehlertyp dem Dieb an subjektiver und objektiver Sozialschädlichkeit gleich, nämlich ein Hehler, der durch entgeltlichen Erwerb des gestohlenen Gutes dem Dieb erst die Möglichkeit der Verwertung seiner Beute gibt und das gestohlene Gut dabei dem Eigentümer in erheblichem Grad weiter entfremdet (Urteile vom 23. Januar 1969 - BVerwG 2 D 28.68 - und 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 110.78 -).
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