Rechtsprechung
| BVerwG, 12.03.1968 - II D 40.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit i.R.d. Zurückstellung von einer Beförderung wegen disziplinarer Vorgänge - Beurteilungen eines Dienstvorgesetzten wegen Trunkenheitsdelikten als nicht zufriedenstellende Leistungen - Rechtmäßigkeit i.R.d. Entnahme einer Blutprobe bei einem Beamten wegen ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- EuGH - 1/62 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
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Auszug aus BVerwG, 12.03.1968 - II D 40.67
Zum Beweiswert des Alcotestes mit dem Prüfröhrchen (im Anschluß an III D 1/62 = Dok.Ber.Denn es ist dem Senat bekannt, daß ein Alcotest nach überzeugender Ansicht medizinischer Sachverständiger mit einer Fehlabweichung von höchstens 0, 3 Promille unbedenklich als zuverlässig angesehen werden kann (vgl. Urteil des III. Senats - III D 1/62 - vom 16. Mai 1963 = Dok.Ber.
- BVerwG, 06.02.1980 - 1 D 4.79
Rechtsmittel
In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 12. März 1968 - BVerwG 2 D 40.67 - in solchen Fällen einen Sicherheitsabschlag zugunsten des Beamten in Höhe von 0, 3 %o für geboten, aber auch für ausreichend erachtet. - BVerwG, 15.09.1981 - 2 B 97.80
Beweiswert eines "Alcotests" - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht
Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1968 - II D 40.67 - ab, weil es entgegen den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in der angeführten Entscheidung dem Alcotest keinen Beweiswert beimesse. - BVerwG, 13.11.1984 - 1 D 94.84
Trunkenheit im Dienst - Dienstvergehen eines Beamten - Disziplinarmaßnahmen gegen …
In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 12. März 1968 - BVerwG 2 D 40.67 - in solchen Fällen einen Sicherheitsabschlag zugunsten des Betroffenen in Höhe von 0, 3 Promille für geboten aber auch für ausreichend erachtet (ebenso Urteil vom 6. Februar 1980 - BVerwG 1 D 4.79 -). - BVerwG, 31.10.1984 - 1 D 46.84
Dienstvergehen eines Beamten - Alkoholmissbrauch während eines Dienstes
In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 12. März 1968 - BVerwG 2 D 40.67 - in solchen Fällen einen Sicherheitsabschlag zugunsten des Beamten in Höhe von 0, 3 Promille für geboten, aber auch für ausreichend erachtet (ebenso Urteil vom 6. Februar 1980 - BVerwG 1 D 4.79 -). - BVerwG, 12.12.1979 - 1 D 93.78
Rechtsmittel
Das ließe auch bei Berücksichtigung einer Fehlabweichung von etwa 0, 3 %o gemäß dem Urteil des 2. Disziplinarsenatsvom 12. März 1968 (BVerwG 2 D 40.67) und unter Zurückrechnung eines zugunsten des Beamten mit 0, 1 %o je Stunde zugrunde zu legenden Abbauwerts eine Blutalkoholkonzentration von etwa 0, 8 %o im Zeitpunkt des Dienstantritts schließen.
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