Rechtsprechung
| VG Weimar, 17.06.2010 - 2 E 519/10.We |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufige Gestattung des Besuchs der staatlichen Regelschule "Klosterbergschule" in Bad Berka für das Schuljahr 2010/2011
Kurzfassungen/Presse
- thueringen.de
(Pressemitteilung)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der …
Auszug aus VG Weimar, 17.06.2010 - 2 E 519/10
Insofern ist das Recht der Eltern eingeschränkt, darüber zu befinden, welche Schulen ihre Kinder in Erfüllung der Schulpflicht besuchen (vgl. BVerwGE 18, 40 ff [BVerwG 31.01.1964 - BVerwG VII C 65.62] ). - OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96
Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines …
Auszug aus VG Weimar, 17.06.2010 - 2 E 519/10
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gilt dieses grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h., wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 10.05.1996 - 2 EO 326/96 - ). - VG Gera, 22.08.2003 - 2 E 857/03
Schulrecht; Schulrecht; Allgemeinverfügung; Bekanntmachung; Verwaltungsakt; …
Auszug aus VG Weimar, 17.06.2010 - 2 E 519/10
Dabei kann offen bleiben, ob eine solche Bestimmung der einzelnen Schulbezirke ausschließlich in der Form einer örtlichen Satzung erfolgen darf (so Danne, Kirchner, Rader - Leufer, Schulrecht Thüringen, § 14 Thüringer Schulgesetz , 21.14 Ziff. 1), oder ob sich der Schulträger hierfür auch der Rechtsform der Allgemeinverfügung bedienen kann (so VG Gera, Be-schluss vom 22.08.2003 - 2 E 857/03 -).
- OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
Festlegung eines Schulbezirks durch Allgemeinverfügung
Rn. 26 Den weiteren noch in der Antragsschrift vom 31. Juli 2018 erhobenen Einwand, auf die die Beschwerde pauschal Bezug nimmt, es liege lediglich ein Kreistagsbeschluss des W...kreises über die Festlegung des Schulbezirkes der Staatlichen Grundschule R... vor, nicht aber eine diesen Beschluss umsetzende Allgemeinverfügung des Landkreises, und die bloße Festlegung eines Schulbezirkes durch Kreistagsbeschluss sei nicht ausreichend (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 E 519/10 We - VG Gera, Beschluss vom 13. August 2003 - 2 E 763/03.GE - juris), greift die Antragstellerin in der Beschwerde nicht mehr auf. - VG Braunschweig, 30.03.2011 - 6 A 269/10
Erstreckung eines Schulbezirks über das Gebiet des Trägers hinaus
Danach genügt insbesondere auch eine verwaltungsinterne Regelung jedenfalls nicht den rechtlichen Anforderungen (vgl. Hess. VGH, U. v. 25.04.1983 - VI N 5/82 -, NVwZ 1984, 116, 117; VG Weimar, B. v. 17.06.2010 - 2 E 519/10 We - Avenarius, Schulrecht, 8. Aufl., S. 94).
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