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| OVG Hamburg, 04.04.2019 - 2 E 8/16 |
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Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 04.04.2019 - 2 E 8/16
- BVerwG, 01.08.2019 - 4 BN 37.19
Wird zitiert von ...
- VG Hamburg, 31.08.2026 - 12 K 1517/25 Rn. 40 bb) Ebenso wenig ist die Festsetzung deswegen als unwirksam zu bewerten, weil sie angesichts einer wohl bereits im Zeitpunkt der Planaufstellung jedenfalls weit überwiegend dreigeschossigen Bebauung gegen das Abwägungsgebot verstoßen würde, an dem im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Inzidentkontrolle auch nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG übergeleitete planerische Festsetzungen zu messen sind (…BVerwG, Urt. v. 20.10.1972, IV C 14.71, juris, Rn. 14 f.; vgl. allgemein zum Abwägungsgebot OVG Hamburg, Urt. v. 4.4.2019, 2 E 8/16.N, n.v.;… Urt. v. 17.6.2010, 2 E 7/07.N , juris, Rn. 77 ff.).
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