Rechtsprechung
| VG Meiningen, 13.02.2002 - 2 E 965/01.Me |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Thüringen, 18.11.2003 - 3 EO 381/02
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; Verwaltungsprozessrecht; Kosten; aufschiebende …
Die sofortige Vollziehbarkeit des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO erfasst mithin nicht nur selbständige, sondern auch mit der Sachentscheidung verbundene unselbständige Kostenanforderungen - wie hier - unabhängig davon, ob einem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 2 S 6/94 - NVwZ-RR 1995, 433 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 14 TG 4045/96 -, ESVGH 47, 313 f. = NVwZ-RR 1998, 463 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juni 2003 -12 B 10792/03 -, zitiert nach Juris, in Fortführung des Beschlusses vom 10. April 1991 -6 B 10419/91 -, NVwZ-RR 1992, 221 f. zur Kostenanforderung im Widerspruchsverfahren; VG Meiningen, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 2 E 965/01.Me - zitiert nach Juris; Emrich, Rechtsschutz gegen Verwaltungskostenentscheidungen, in: NVwZ 2000, 163 ff.; Grams, Gilt § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO nur für sog. isolierte Kostenanforderungen oder insbesondere auch für solche von Verwaltungsgebühren bei abgelehntem Bauantrag?, in: KStZ 1995, 107 ff.).
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