Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 08.01.2020 - 2 EO 257/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 17 Abs 4 BBG, § 17 Abs 5 BBG, § 7 Abs 2 BLV, § 21 Abs 1 BLV, § 24 Abs 1 BLV
Gleichwertigkeit eines Abschlusses als Diplom-Verwaltungswirt (FH) gegenüber Masterabschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 28.02.2019 - 1 E 2127/18
- OVG Thüringen, 08.01.2020 - 2 EO 257/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10
Laufbahnbefähigung; höherer Dienst; Master; Hochschulstudium; …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.01.2020 - 2 EO 257/19
Zwar führt der Antragsteller zu Recht an, dass die laufbahnrechtlichen Vorschriften einen weiten Hochschulbegriff zugrunde legen, wie er auch in § 1 Hochschulrahmengesetz verwendet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71/10 - Juris, Rn. 24, Sächs. OVG…, Urteil vom 27. April 2018 - 2 A 698/16 - Juris, Rn. 33).Den Zugang zum höheren Dienst eröffneten nach § 17 Abs. 5 BBG anders als bisher auch Masterabschlüsse an Fachhochschulen (so auch BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71/10 - Juris, Rn. 24).
- OVG Sachsen, 27.04.2018 - 2 A 698/16
Sozialpädagoge; Diplom; staatliche Anerkennung; Berufsfreiheit; …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.01.2020 - 2 EO 257/19
Zwar führt der Antragsteller zu Recht an, dass die laufbahnrechtlichen Vorschriften einen weiten Hochschulbegriff zugrunde legen, wie er auch in § 1 Hochschulrahmengesetz verwendet wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71/10 - Juris, Rn. 24, Sächs. OVG, Urteil vom 27. April 2018 - 2 A 698/16 - Juris, Rn. 33). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - 1 A 952/15
Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst i.R.d. …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.01.2020 - 2 EO 257/19
Rn. 18 Auch wenn man die amtliche Begründung zum Gesetzentwurf (…zu § 17 Abs. 5 BBG, BT-Drucks. 16/7076, S. 104) nur zur Auslegung heranzieht und den Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung und den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz für die Gesetzesauslegung keine bindende, sondern nur indizielle Bedeutung zumisst (vgl. OVG NW, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 A 952/15 - Juris, Rn. 16), besteht jedenfalls im Hinblick auf den hier zu beurteilenden Fachhochschulabschluss des Antragstellers kein Ansatzpunkt, von dieser grundsätzlichen Wertung abzuweichen.
- VG Meiningen, 16.03.2021 - 8 K 832/19
Hochschulen sind Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen, nicht …
Allein die formale Gleichstellung der Hochschulen im Zuge des sogenannten Bologna-Prozesses sagt noch nichts über die Gleichwertigkeit des konkreten Abschlusses aus (vgl. ThürOVG, B. v. 08.01.2020 - 2 EO 257/19 -, ThürVBl 2020, S. 262 f.).Rn. 38 Aus den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz betreffend die Lehrerausbildung ergibt sich, auch wenn man diesen für die Gesetzesauslegung keine bindende, sondern nur indizielle Bedeutung zumisst (vgl. ThürOVG, B. v. 08.01.2020 - 2 EO 257/19 -, ThürVBl 2020, S. 262 f, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 08.06.2016 - 1 A 952/15 -, juris Rn. 16), dass diese Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule zu erfolgen hat.
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