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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1976 - II ER 400.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1800
BVerwG, 25.03.1976 - II ER 400.76 (https://dejure.org/1976,1800)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1976 - II ER 400.76 (https://dejure.org/1976,1800)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1976 - II ER 400.76 (https://dejure.org/1976,1800)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 ER 400.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bestimmung des örtlich …

    Bei Anwendung des § 52 Nr. 4 VwGO muß dies um so mehr beachtet werden, weil diese Vorschrift für die dort bezeichneten Klagen eine detaillierte Regelung enthält, die ausschließen will, daß mehrere Gerichte in Betracht kommen (Beschluß vom 25. März 1976 - BVerwG 2 ER 400.76 - [Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 12]).

    Die grundsätzliche Anknüpfung des Gerichtsstandes an den Wohnsitz des Klägers entfällt also erst, wenn der Kläger keine der beiden Formen des Wohnsitzes im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde hat (vgl. auch Beschluß vom 25. März 1976 - BVerwG 2 ER 400.76 - [Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 12];… Eyermann/Fröhler, a.a.O., § 52 Anm. 21, 23;… Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 52 Anm. 8 Abs. 2).

  • BVerwG, 11.06.1981 - 2 ER 401.81

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts - …

    Diese Vorschrift enthält eine detaillierte Regelung, die grundsätzlich ausschließen will, daß für derartige Klagen mehrere Gerichte in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 58, 225 [228]; Beschluß vom 25. März 1976 - BVerwG 2 ER 400.76 - [Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 12]).

    In solchen Fällen kann - unbeschadet einer (personell) "universellen" Zuständigkeit der Ausgangsbehörde - ein Wohnsitz des Klägers Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts nach § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO nicht über die Grenzen desjenigen Landes hinaus sein, dem die Behörde zugeordnet ist (vgl. in diesem Sinne schon Beschluß vom 25. März 1976 - BVerwG 2 ER 400.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 18.10.1984 - 2 ER 402.84

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis - Antrag auf Erlass einer einstweiligen …

    Diese Vorschrift enthält eine detaillierte Regelung, die grundsätzlich ausschließen will, daß für derartige Klagen mehrere Gerichte in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 58, 225 [BVerwG 19.07.1979 - 6 ER 400/79]; Beschluß vom 25. März 1976 - BVerwG 2 ER 400.76 - ).
  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2007 - 12 K 3825/06

    Gemeinde, Zuständigkeit, Wohnsitz, Beamter

    Rn. 15 In diesem Sinne für den Zuständigkeitsbereich einer Fachhochschule VGH Mannheim, Beschluss vom 9. Dezember 1981 - 4 S 1921 /81 - (…in: ZBR 1982, S. 254 und juris, allerdings nur mit nicht aussagekräftigem Leitsatz); im Ergebnis auch BVerwG, Beschluss vom 25. März 1976 - II ER 400.76 -, Buchholz 310 § 52 Nr. 12.
  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an das …

    Denn die Anwendung des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO setzt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, was das Verwaltungsgericht offensichtlich übersehen oder verkannt hat, voraus, daß zumindest einer der beiden nach dieser Vorschrift als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in Betracht kommenden Wohnsitze innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Ausgangsbehörde liegt (vgl. außer dem schon erwähnten Beschluß vom 19. Juli 1979, a.a.O., noch die Beschlüsse des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1976 - BVerwG 2 ER 400.76 - und vom 11. Juni 1981 - BVerwG 2 ER 401.81 -[Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 12 und 22]).
  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2007 - 12 K 4214/05

    Gemeinde, Zuständigkeit, Wohnsitz, Beamter

    Rn. 15 In diesem Sinne für den Zuständigkeitsbereich einer Fachhochschule VGH Mannheim, Beschluss vom 9. Dezember 1981 - 4 S 1921 /81 - (…in: ZBR 1982, S. 254 und juris, allerdings nur mit nicht aussagekräftigem Leitsatz); im Ergebnis auch BVerwG, Beschluss vom 25. März 1976 - II ER 400.76 -, Buchholz 310 § 52 Nr. 12.
  • BVerwG, 18.10.1984 - 2 ER 403.84

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

    Diese Vorschrift enthält eine detaillierte Regelung, die grundsätzlich ausschließen will, daß für derartige Klagen mehrere Gerichte in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 58, 225 [228]; Beschluß vom 25. März 1976 - BVerwG 2 ER 400.76 - [Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 12]).
  • VG Augsburg, 12.02.2013 - Au 2 K 13.111

    Verweisung; örtliche Zuständigkeit des Gerichts; Klage auf Ernennung bzw. …

    Die grundsätzliche Anknüpfung des Gerichtsstandes an den Wohnsitz des Klägers entfällt also, wenn der Kläger keine der beiden Formen des Wohnsitzes im Zuständigkeitsbereich der den Verwaltungsakt erlassenen Behörde hat (vgl. auch BVerwG, B.v. 25.3.1976 - 2 ER 400.76 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 12;… Kraft in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 52 Rn. 33).
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