Rechtsprechung
| VG Kassel, 16.01.2003 - 2 G 2119/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 23.01.2018 - B 2 U 10/16 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
Rn. 25 Unter Zerstörung versteht man die irreparable Schädigung eines Bestandes mit der Folge des gänzlichen Verlustes des Biotops (Meßerschmidt, BNatSchG, § 30 RdNr 58; Stöckel/Müller-Walter in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd III, N 16, § 30 BNatSchG RdNr 7; Marzik in Marzik/Wilrich, BNatSchG, 2004, § 30 RdNr 12) wie die Umgestaltung eines Biotops durch Bebauung (OVG Lüneburg vom 10.3.2005 - 8 LB 4072/01; VG Dresden vom 4.3.2009 - 4 K 552/06 ; OVG Lüneburg Urteil vom 23.8.1994 - 3 L 3939/93 - NuR 1995, 470), Entwässerung (Sächsisches OVG vom 9.6.2009 - 1 B 289/09 - NuR 2010, 415) oder auch Rodung eines Feldgehölzes (OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.6.2006 - 1 U 4/06; VG Kassel vom 16.1.2003 - 2 G 2119/02; Bayerischer VGH vom 18.12.2006 - 25 ZB 05.1777) bzw Beseitigung einer Streuobstwiese (Sächsisches OVG vom 6.12.2001 - 1 B 54/99).
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