Rechtsprechung
| ArbG Mainz, 21.06.2005 - 2 Ga 17/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.06.2005 - 2 Ga 17/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 9 Sa 561/05
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 9 Sa 561/05
Einstweilige Verfügung und Weiterbeschäftigung
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21.06.2005, Az.: 2 Ga 17/05 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. - LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ; …
Rn. 35 Beschäftigungspflicht Nr. 9; neuerdings auch noch Eich DB 1986, 692; Dütz NZA 1986, 209; Färber/Kappes NZA 1986, 215; vgl. aus der früheren Diskussion den im Beschluß des Großen Senats nicht angesprochenen umfänglichen Beitrag von Heinze DB 1985, 111 ff.; aus der neueren Rechtsprechung zu Fragen des Weiterbeschäftigungsanspruches: BAG Beschluß vom 20.03.1905 NZA 1985, 709 = DB 1905, 2461; Urteil vom 19. Dezember 1985 - AiB 1906, 26; LAG Hamburg DB 1905, 2463; LAG Köln NZA 1906, 136; LAG Hamm NZA 1906, 197; ArbG Düsseldorf NJW 1905, 2975; ArbG Bielefeld NZA 1906, 90; ArbG Nienburg Urteil vom 07.01.1906 - 2 Ga 17/05 - bislang unveröffentlicht).
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