Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Teilwertabschreibung auf Brennrechte
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 32 BranntwMonG; § 58a BranntwMonG; § 177 BranntwMonG
Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Teilwertabschreibung auf landwirtschaftliche Brennrechte; Kaufpreis für landwirtschaftliche Brennrechte als Indiz für die Werthaltigkeit eines solchen Brennrechts; Zulässige Höhe von Teilwertabschreibungen auf Brennrechte; Berücksichtigung ... - Betriebs-Berater
Zeitpunkt und Höhe von Teilwertabschreibungen aufgrund von Gesetzesänderungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Teilwertabschreibung auf Brennrechte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Teilwertabschreibung auf landwirtschaftliche Brennrechte; Kaufpreis für landwirtschaftliche Brennrechte als Indiz für die Werthaltigkeit eines solchen Brennrechts; Zulässige Höhe von Teilwertabschreibungen auf Brennrechte; Berücksichtigung ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Teilwertabschreibung auf Brennrechte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Brennrechte als Wirtschaftsgut
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zeitpunkt und Höhe von Teilwertabschreibungen aufgrund von Gesetzesänderungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Bewertung von Wirtschaftsgütern
- Arten von Wirtschaftsgütern
- Abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter
Papierfundstellen
- BB 2010, 630
- EFG 2010, 699
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BFH, 28.05.1998 - IV R 48/97
Abschreibung firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
Rn. 50 aa) Immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbar sein oder zu den nicht abnutzbaren, immerwährenden Rechten zählen (Urteil des BFH vom 28. Mai 1998, IV R 48/97, BStBl II 1998, 775, unter 1.b der Gründe, m.w.N.; v. 29. April 2009, IX R 33/08).Ein immaterielles Wirtschaftsgut ist nicht abnutzbar, wenn seine Nutzung weder unter rechtlichen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2006, III R 6/05, BStBl II 2007, 301, unter II.2.e der Gründe; in BStBl II 1998, 775, unter 1.c der Gründe mit Hinweis auf § 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs -HGB-).
Beabsichtigt der Steuerpflichtige, ein Wirtschaftsgut zu verkaufen, dessen Teilwert unter den fortgeschriebenen Buchwert zum mutmaßlichen Veräußerungszeitpunkt gesunken ist, droht ein endgültiger Verlust, wenn keine Anhaltspunkte für einen alsbaldigen Wiederanstieg des Teilwerts vorliegen (Urteil des BFH vom 28. Mai 1998, IV R 48/97, BStBl II 1998, 775).
- BFH, 14.03.2006 - I R 22/05
Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
Dies hat bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern den Ausweis des niedrigeren Teilwerts zur Folge, wenn eine Wertminderung mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts andauert (BFH-Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).Rn. 51 bb) Wie der BFH in seinem Urteil in BStBl II 2006, 680 entschieden hat, ist in diesem Sinne von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt.
- BFH, 19.10.2006 - III R 6/05
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
Ein immaterielles Wirtschaftsgut ist nicht abnutzbar, wenn seine Nutzung weder unter rechtlichen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2006, III R 6/05, BStBl II 2007, 301, unter II.2.e der Gründe; in BStBl II 1998, 775, unter 1.c der Gründe mit Hinweis auf § 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs -HGB-).
- BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
Indes ist - ungeachtet dessen, dass aufgrund der zu erwartenden Umwandlung nicht von einem abnutzbaren Wirtschaftsgut auszugehen war (s. o.) - ein Absinken unter den zuletzt genannten Wert zum Bilanzstichtag nicht ansatzweise ersichtlich, zumal zum nächsten Bilanzstichtag der Wert in jedem Falle wieder (mindestens) in dem "Bereich" von 500 DM/hl anzusetzen gewesen wäre, also die Dauerhaftigkeit einer Wertminderung - auch unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils v. 26.09.2007, I R 58/06, BFH/ NV 2008 S. 432 sowie BMF-Schreibens v. 26.03.2009, IV C 6 - S 2171 b/0, BStBl 2009 I S. 514 - nicht erkennbar wäre. - BFH, 29.07.1997 - VIII R 57/94
Forderungsverzicht als verdeckte Einlage
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
Rn. 34 aa) In den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 3a EStG ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung mit dem Teilwert der Bilanzstichtag, nicht der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des WG oder ein sonstiger vom Bilanzstichtag abweichender Zeitpunkt (BFH v. 29.07.1997, VIII R 57/94, BStBl II 98, 652). - BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06
Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
Dabei kann dahinstehen, ob hier - ähnlich wie bei Verbindlichkeiten - aufgrund der noch länger andauernden bzw. aufgrund der beantragten Billigkeitsentscheidung zu erwartenden "Laufzeit" eine Teilwertabschreibung grundsätzlich unzulässig ist (vgl. BFH v. 23.04.2009 - IV R 62/06, NWB DokID: CAAAD-23344), soweit keine besonderen Umstände vorliegen. - BFH, 29.04.2009 - IX R 33/08
Milchlieferrecht als abnutzbares Wirtschaftsgut - AfA-Bemessung bei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
Rn. 50 aa) Immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbar sein oder zu den nicht abnutzbaren, immerwährenden Rechten zählen (Urteil des BFH vom 28. Mai 1998, IV R 48/97, BStBl II 1998, 775, unter 1.b der Gründe, m.w.N.; v. 29. April 2009, IX R 33/08). - BFH, 07.11.1990 - I R 116/86
Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
Maßgeblich ist folglich die Marktlage am Bilanzstichtag (BFH v. 07.11.1990, I R 116/86, BStBl II 91, 342). - BFH, 06.12.1990 - IV R 3/89
Grund und Boden und darin enthaltene bodenschatzführende Schichten können ein …
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
Unabhängig davon genügt für die Anerkennung als selbständiges Wirtschaftsgut, dass dieses zusammen mit dem Betrieb übertragen werden kann, sofern es nur einer selbständigen Bewertung zugänglich ist (vgl. nur BFH vom 6. Dezember 1990, IV R 3/89, BStBl II 1991, 346, m.w.N.). - BFH, 27.11.1974 - I R 123/73
Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume …
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
Auch die Vorhersehbarkeit einer dauernden Wertminderung, die eine Pflicht zur Teilwert-Abschreibung begründet, ist nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu beurteilen (BFH v. 27.11.1974, I R 123/73, BStBl II 75, 294). - BFH, 17.03.2006 - IV B 177/04
Rückstellungen für Sanierung von Altlasten
- FG Münster, 31.03.2004 - 8 K 6492/01
Vorherige Berichtigung eines Bilanzansatzes als Voraussetzung einer …
- BFH, 05.02.1981 - IV R 87/77
Teilwertabschreibung nur auf den um die Rücklage für Ersatzbeschaffung gekürzten …
- BFH, 17.02.1993 - I R 48/92
Rechtmäßige Absetzung für Abnutzung (AfA) von Erhöhungen der Zahl der …
- BFH, 18.12.1970 - VI R 99/67
Tausch - Güterfernverkehrsgenehmigungen - Wirtschaftliche Vorteile - Immaterielle …
- FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
Steuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen und Bilanzierung eines Brennrechts …
Dies werde auch durch das Finanzgericht Niedersachsen im Urteil vom 18.11.2009, EFG 2010, 699 und von Seiten der Literatur (u.a. Felsmann/Pape/Giere/König/Wiegand, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, B 576a) vertreten.Dass dieses so verstandene Brennrecht einen wirtschaftlichen Wert beinhaltete, einer selbstständigen Bewertung zugänglich war und als selbstständig verkehrsfähig angesehen wurde, rechtfertigte - unter gewissen Voraussetzungen - die Bilanzierung als immaterielles Wirtschaftsgut im Rahmen von § 5 Abs. 2 EStG (zur Verkehrsfähigkeit vgl. BFH, Urteile vom 05.03.1965 III 259/61 S, BFHE 82, 78 und vom 09.12.1983 III R 40/79, BFHE 140, 306, zur Erfassung als bilanzierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 18.11.2009 2 K 100/07, EFG 2010, 699).
Rn. 38 Auch das Urteil des FG Niedersachsen vom 18.11.2009, 2 K 100/07, EFG 2010, 699, kann insoweit nicht auf den Streitfall übertragen werden.
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
UStG § 1 Abs. 1 a; UStG § 4 Nr. 8 g
Zum Charakter einer Leistung als Nebenleistung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Charakter einer Leistung als Nebenleistung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BFH, 16.01.2003 - V R 16/02
Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantiemodells
Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
Auch kann die in den ursprünglichen Grundstückskaufverträgen begründete Renovierungsverpflichtung ggf. als Nebenleistung der Grundstücksübertragung gewertet werden, d.h. als eine Leistung, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (BFH Urteil vom 16.01.2003 V R 16/02, BStBl II 2003, 445 ).Wenngleich die Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht verlangt, dass sich der Garantiegeber wie bei einer Schuldübernahme auch einem anderen Gläubiger als dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet, sondern auch die unmittelbare Begründung der Garantie erfasst (BFH Urteil vom 10.09.1992 V R 38/86, NV 1993, 569; BFH Urteil vom 22.10.1992, V R 53/89, BStBl II 1993, 318 ; s.a. BFH Urteil vom 16.01.2003 a.a.O.), ist die Übernahme einer bestehenden Garantie im Wege der Schuldübernahme jedenfalls auch ausreichend.
Die Übernahme einer Garantie fällt allerdings nur dann unter § 4 Nr. 8g UStG , wenn es sich nicht um eine unselbständige Nebenabrede zu einer sonstigen steuerbaren Leistung handelt (…Sölch/Ringleb UStG § 4 Nr. 8 Lfg. April 2004 Rn. 99; BFH Urteil vom 16.01.2003 a.a.O).
- BFH, 10.09.1992 - V R 99/88
Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)
Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
Schon der BFH habe im Urteil vom 10.09.1992 (BStBl II 1993, 316 ) bei der Definition der Nebenleistung ausschließlich auf den engen Zusammenhang der Nebenleistung mit der Hauptleistung abgestellt, nicht hingegen auf das weitere zivilrechtliche Schicksal. - EuGH, 19.04.2007 - C-455/05
Velvet & Steel Immobilien - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. …
Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
Auf das hierauf ergangene Urteil des EuGH vom 19.04.2007 (C-455/05) wird verwiesen.
- BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung
Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
Zwar kann die Übertragung vermieteter Immobilien unter Fortführung der Mietverträge durch den Erwerber eine Geschäftsveräußerung im Ganzen sein (s. BFH Beschluss vom 01.04.2004 V B 112/03, BStBl II 2004, 802 ). - BFH, 22.10.1992 - V R 53/89
Steuerfreier Umsatz durch entgeltliche Übernahme einer Ausbietungsgarantie
Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
Wenngleich die Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht verlangt, dass sich der Garantiegeber wie bei einer Schuldübernahme auch einem anderen Gläubiger als dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet, sondern auch die unmittelbare Begründung der Garantie erfasst (BFH Urteil vom 10.09.1992 V R 38/86, NV 1993, 569; BFH Urteil vom 22.10.1992, V R 53/89, BStBl II 1993, 318 ;… s.a. BFH Urteil vom 16.01.2003 a.a.O.), ist die Übernahme einer bestehenden Garantie im Wege der Schuldübernahme jedenfalls auch ausreichend. - BFH, 21.02.1991 - V R 38/86
Ablauf des Besteuerungszeitraums als maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung …
Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
Wenngleich die Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht verlangt, dass sich der Garantiegeber wie bei einer Schuldübernahme auch einem anderen Gläubiger als dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet, sondern auch die unmittelbare Begründung der Garantie erfasst (BFH Urteil vom 10.09.1992 V R 38/86, NV 1993, 569; BFH Urteil vom 22.10.1992, V R 53/89, BStBl II 1993, 318 ;… s.a. BFH Urteil vom 16.01.2003 a.a.O.), ist die Übernahme einer bestehenden Garantie im Wege der Schuldübernahme jedenfalls auch ausreichend.
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Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 13.07.2007 - A 2 K 100/07 |
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 13.07.2007 - A 2 K 100/07
- OVG Sachsen, 09.12.2009 - A 3 B 494/07
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 09.12.2009 - A 3 B 494/07
Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Auskunft des Auswärtigen Amtes; Eignung
Az.: A 3 B 494/07 A 2 K 100/07.Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 13. Juli 2007 - A 2 K 100/07 - zugelassen.
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Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 13.07.2007 - 2 K 100/07 |
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 13.07.2007 - 2 K 100/07
- VG Chemnitz, 13.07.2007 - A 2 K 100/07
- OVG Sachsen, 09.12.2009 - A 3 B 494/07
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