Rechtsprechung
| FG Sachsen, 18.07.2002 - 2 K 1004/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erfolgsaussicht als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Haftung für Umsatzsteuer und Säumniszuschläge - Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahren wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Finanzrechtsstreit
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.02.1994 - VII B 114/92
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Inanspruchnahme als Haftender für …
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- FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2003 - 5 K 1325/97
Haftungsbescheid vom 15.5.1995; Inhaftungnahme für Lohnsteuer aus …
Diese Vorschrift lässt ihrem Wortlaut nach aber nur eine Ergänzung der Ermessenserwägungen und nicht deren vollständige Nachholung oder Auswechselung zu (vgl. Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 6. März 2002 4 K 4166/01 VTa, ZfZ 2002, 270 und juris STRE2002270632, sowie des Sächsischen Finanzgerichts vom 1. August 2002, 2 K 1004/99, rechtskräftig, nicht veröffentlicht).
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Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 18.07.2002 - 2 K 1004/99 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114
Erfolgsaussicht als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Haftung für Umsatzsteuer und Säumniszuschläge; Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.07.2002 - 2 K 1004/99
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH, BFHE 148, 215;… BFH, BFH/NV 1994, 149;… BFH, BFH/NV 1994, 822, m.w.N.). - BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.07.2002 - 2 K 1004/99
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH, BFHE 148, 215; BFH, BFH/NV 1994, 149;… BFH, BFH/NV 1994, 822, m.w.N.). - BFH, 22.02.1994 - VII B 114/92
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Inanspruchnahme als Haftender für …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.07.2002 - 2 K 1004/99
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH, BFHE 148, 215;… BFH, BFH/NV 1994, 149; BFH, BFH/NV 1994, 822, m.w.N.).
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